27.01.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 216 / Tagesordnungspunkt 32

Katja KeulDIE GRÜNEN - Opferentschädigungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich über die Schließung von Gesetzeslücken spreche, möchte ich klarstellen, dass wir uns alle einig sind in der Trauer und dem Entsetzen über das Verbrechen vom Breitscheidplatz. Neben der Aufarbeitung der Fehlerketten, die zu diesem furchtbaren Ereignis geführt haben, muss es vor allem darum gehen, den Opfern nicht nur unser Mitgefühl, sondern auch jede erdenkliche Hilfe zukommen zu lassen. Ich begrüße es deswegen ausdrücklich, dass die Bundesregierung einen Weg gefunden hat, in diesem speziellen Fall über eine Härtefallregelung Opferentschädigung zu gewähren, obwohl das Gesetz dies eigentlich nicht vorsieht. Dafür auch von unserer Seite unseren ganz herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Diese Härtefallregelung im Einzelfall hilft allerdings nicht über die Gesetzeslücke hinweg, wenn es generell um die Opfer von Straftaten geht, in denen der Täter ein Kraftfahrzeug zum Schaden eines anderen einsetzt; denn in § 1 Absatz 11 des Opferentschädigungsgesetzes steht:

Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind.

Das heißt, alle Gewalttaten mittels eines Kfz sind damit ausgenommen, egal ob Körperverletzung, Mord oder Totschlag.

Denken Sie nur an die illegalen Autorennen. Da wollen Sie ja demnächst sogar einen neuen Straftatbestand schaffen, um eine härtere Bestrafung zu ermöglichen. Wie Sie wissen, halte ich selbst nicht allzu viel von symbolhaften Strafverschärfungen. Für die Opfer könnten wir allerdings tatsächlich eine wirksame und wichtige Gesetzesänderung vornehmen. Dem Opfer hilft nämlich eine härtere Bestrafung am Ende wenig. Im Gegenteil: Wird der Täter nicht nur wegen grober Fahrlässigkeit, sondern auch wegen Vorsatzes verurteilt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in jedem Fall raus aus der Haftung. Das ist für die Verletzten im Zweifelsfall eine Katastrophe, weil die Haftpflichtversicherung den umfassendsten Schadensersatz bietet und nun komplett ausfällt.

An dem Haftungsausschluss an sich wollen und können wir nichts ändern; denn der Versichertengemeinschaft kann sicher nicht zugemutet werden, für die Folgen von Verbrechen zu haften. Eine Haftpflichtversicherung soll bei fehlerhaftem Gebrauch eines Pkw aufkommen, aber sicher nicht bei vorsätzlichem Missbrauch. Verbrechen sind eben nicht versicherbar.

Dann sollten die Geschädigten aber wenigstens so behandelt werden wie andere Verbrechensopfer auch,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

und die haben, gerade wenn sie schwer verletzt und dauerhaft geschädigt sind, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Es ist doch nicht einzusehen, warum ich, wenn ich mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen worden bin, bessergestellt werden soll, als wenn ich vorsätzlich von einem Auto überfahren worden bin.

Wenn es richtig ist, dass die Haftpflichtversicherer für solche Schäden nicht aufkommen müssen, dann muss es auf der anderen Seite richtig sein, dass es Entschädigungen für die Opfer solcher Straftaten nach dem Opferentschädigungsgesetz gibt. Deshalb muss die Ausnahmevorschrift in § 1 Absatz 11 des Opferentschädigungsgesetzes, wonach dieses Gesetz immer dann nicht zur Anwendung kommt, wenn die Straftat mittels eines Pkw erfolgt ist, gestrichen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Diese Gesetzeslücke wird auch nicht durch den freiwilligen Fonds des Vereins Verkehrsopferhilfe geschlossen, den die Haftpflichtversicherer für die Fälle eingerichtet haben, in denen sie aus Rechtsgründen nicht einzustehen haben; denn aus diesem Fonds werden zum einen keine Renten gezahlt, sondern es werden Mittel zum Ausgleich anderer Schäden wie Sachschäden oder Schmerzensgelder bereitgestellt, die wiederum nicht von der Opferentschädigung erfasst sind, und zum anderen ist der Schadensersatz aus dem Fonds auf 7,5 Millionen Euro pro Ereignis gedeckelt. Das kann bei mehreren Schwerverletzten schnell nicht mehr ausreichen. Die Leistungen, die das Opferentschädigungsgesetz bietet, können dagegen lebenslang gelten und sind in der Höhe nicht gedeckelt.

Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Ansprüche muss der Verkehrsopferhilfefonds von der Streichung der Ausnahmevorschrift im Opferentschädigungsgesetz unberührt bleiben. Das heißt, wenn jemand künftig durch eine Vorsatztat mittels eines Pkw schwer verletzt und dauerhaft geschädigt wird, sollte er nach wie vor Sachschaden- und Schmerzensgeld von der Verkehrsopferhilfe bekommen und trotzdem eine Versorgungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das wäre auch angemessen und ist noch längst nicht so viel, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle eines fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls zahlen würde.

Weil gerade von Schmerzensgeld die Rede ist: Seit Monaten kündigen Sie den Gesetzentwurf an, mit dem endlich auch ein Schmerzensgeld für Hinterbliebene eingeführt werden soll. Zwischenzeitlich hatte schon ein Referentenentwurf seine Runden gedreht, und was ich darin gelesen habe, war doch eigentlich gar nicht schlecht. Einigen Sie sich doch endlich, damit auch dieses Vorhaben auf den Weg gebracht werden kann!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich befürchte schon länger, dass Sie das trotz ständiger Beteuerungen in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr hinbekommen.

Lassen Sie uns also wenigstens über die Opferentschädigung bei Straftaten reden. Vielleicht kriegen wir da ja noch etwas hin.

Weil Sie bei unseren Anträgen – gerade wenn Ihnen keine inhaltlichen Gegenargumente mehr einfallen – immer bemängeln, dass es keine Gesetzentwürfe seien, haben wir Ihnen in diesem Fall sogar einen mundgerechten Gesetzentwurf geliefert, dem Sie nur noch zustimmen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für Verbesserungsvorschläge sind wir immer offen. Wichtig wäre am Ende, dass wir zu einem Ergebnis zugunsten der Geschädigten kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Jutta Eckenbach.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7064883
Wahlperiode 18
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Opferentschädigungsgesetz
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