Ralph BrinkhausCDU/CSU - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die nächsten Minuten nutzen, um einige Irrtümer auszuräumen, um einige kritische Anmerkungen zu machen und um insbesondere über das parlamentarische Verfahren zu sprechen.
(Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat keinen pädagogischen Mehrwert! – Widerspruch bei der CDU/CSU)
Es ist ja, meine Damen und Herren, ein parlamentarisches Verfahren mit erster Lesung, mit Anhörungen, mit Ausschussberatungen und einer zweiten und dritten Lesung. Und an die Adresse des Bundesrates gerichtet sage ich: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gesetze werden, meine Damen und Herren, immer noch im Deutschen Bundestag erarbeitet und nicht in irgendwelchen Nachtsitzungen von irgendwelchen Ministerpräsidenten. Und da ist es auch völlig egal, ob da 16 : 0 oder 15 : 1 entschieden wird. Gesetze werden hier gemacht! Das schreiben Sie sich bitte ins Gebetbuch.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der SPD: Jawohl!)
Herr Kollege Brinkhaus, darf die Kollegin Haßelmann eine Zwischenfrage stellen?
Die Kollegin Haßelmann kann gerne eine Zwischenfrage stellen. – Das ist aber schon früh, Frau Kollegin.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich habe gerade erst angefangen.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, auch Herr Brinkhaus, dass Sie meine frühzeitige Zwischenfrage zulassen.
Bei Ihren Ausführungen gerade haben Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen geklatscht. In diesen ging es ja darum, nochmals ins rechte Licht sowohl hinsichtlich der Kammer des Bundesrates als auch dieser Kammer, nämlich des Bundestags, des Parlaments, zu rücken, wo eigentlich gewählte Vertreterinnen und Vertreter sitzen; und da nahmen Sie eine Einordnung vor, was die Ministerpräsidentenkonferenz eigentlich ist und welche Entwicklung sich dort inzwischen vollzogen hat. Wir tun ja inzwischen öffentlich so, als wäre das eine dritte Kammer. Aber zugleich bat Herr Schäuble am Ende seiner Ausführungen ja darum, dass wir als Parlament bitte nichts mehr ändern sollten, weil das den Vorgang verkomplizieren würde.
Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, ich habe gerade auch geklatscht, meine aber – und deshalb frage ich Sie, Herr Brinkhaus –, dass Sie das dann auch ernst nehmen und als Koalition und als Bundesregierung entsprechend handeln sollten. Ich sehe jedoch zwischen der Kritik, die Sie gerade geäußert haben – der auch wir zustimmen –, und dem Handeln der Bundesregierung und der Großen Koalition einen erheblichen Dissens.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Denn Sie nutzen bei jeder grundsätzlichen Problematik, die Sie in dieser Koalition haben, die Ministerpräsidentenkonferenz als vorgeschaltetes Gremium.
(Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Nur wegen Seehofer!)
Dann gibt es dort eine Problembeschreibung. Dann gibt es dort eine Einigung. Und dann kommt ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag, dem wir am Ende nur noch zustimmen sollen. Ich könnte ihnen etliche Beispiele nennen.
Da Reden und Handeln weit auseinanderklaffen, lautet meine Frage: Können wir jetzt damit rechnen, dass Schluss ist mit diesem Prinzip?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Frau Kollegin, zwei Anmerkungen. Erstens. Ich habe noch keinen Minister kennengelernt, der mehr für die Parlamentsrechte eintritt als Wolfgang Schäuble. Insofern müssen Sie etwas missverstanden haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die zweite Bemerkung bezieht sich auf Ihren Satz, wir benutzten die Ministerpräsidentenkonferenz. Ich glaube, die Ministerpräsidentenkonferenz würde sich dagegen verwahren, benutzt zu werden, und zwar insbesondere vom Bundestag und von der Bundesregierung. Insofern sind Ihre Anmerkungen da nicht zielführend. – Herzlichen Dank.
(Heiterkeit des Abg. Johannes Kahrs [SPD])
Reden wir einmal über das, was hier und heute zu regeln ist. Es geht um 725 Milliarden Euro Steuergelder. Diese Steuergelder werden erst einmal aufgeteilt zwischen dem Bund und den 16 Ländern, um dann innerhalb der 16 Länder aufgeteilt zu werden. Das Verfahren, das sich in den letzten Jahrzehnten dazu entwickelt hat, ist so kompliziert, dass ich behaupte, dass es keine 20 Leute in Deutschland verstehen. Es wäre eigentlich unsere Aufgabe gewesen, dieses Verfahren transparenter zu machen. Wir müssen dieses Verfahren anpacken, weil die Geltungsdauer bestimmter gesetzlicher Regelungen nach 2019 nicht mehr verlängert wird.
Jetzt könnten Sie fragen: Wo bleiben eigentlich, da Herr Brinkhaus jetzt vom Bund und von den Ländern redet, die Kommunen? Damit sind wir beim ersten Irrtum, dem sowohl der Kollege Schneider als auch die Kollegin Hajduk aufgesessen sind. Es ist nämlich so, dass die Kommunen Bestandteil der Länder sind. Das heißt, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sind die Länder zuständig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn immer wieder gesagt wird, dass hier in Berlin irgendetwas entschieden wird, was die Kommunen belastet, dann ist dazu festzustellen, dass das leider richtig ist. Aber bei diesen Entscheidungen sitzen die Länder durch den Bundesrat immer mit am Tisch. Es gibt zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren, wenn die Kommunen mit ihren Aufgaben nicht mehr klarkommen. Dass die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung bekommen, ist die erste Möglichkeit. Die zweite Möglichkeit ist: Wenn die Länder das nicht schaffen, dann müssen sie hier ein Veto gegen die entsprechenden Gesetzentwürfe einlegen.
Die Mischfinanzierungen, die Sie, Frau Hajduk und Herr Schneider, immer fordern, sind Gift für den Föderalismus und sind Gift für die Demokratie, weil am Ende des Tages die Verantwortlichkeiten nicht mehr klar sind. Was ist denn, wenn eine Schule kaputt ist? Wer ist denn dafür verantwortlich? Die Kommune, das Land oder der Bund?
(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Schlimme ist, dass die Schule kaputt ist, und nicht, wer zuständig ist!)
Wie soll denn der Bürger eine Entscheidung treffen, wenn er will, dass es in eine bestimmte Richtung geht?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen kann ich Ihnen nur eines sagen: Das Kooperationsverbot ist grundsätzlich richtig, und Mischfinanzierungen sind Gift für unsere Demokratie und Gift für unseren Staat. Deswegen sollten wir uns überlegen, wie sich die Mischfinanzierungen verringern lassen, und nicht darüber nachdenken, wie sie sich vermehren lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind Sie ja nicht sehr erfolgreich gewesen!)
Zweiter Irrtum. Es wird immer wieder gesagt, dass der Bund vor Steuereinnahmen nur so überquillt, während Länder und Kommunen nicht genug haben. Ja, wir als Bund haben mehr Steuereinnahmen. Aber ich weiß nicht, ob jeder hier im Haus weiß: Von 1 Euro Einkommensteuereinnahmen gehen nur 42,5 Cent an den Bund und 57,5 Cent an die Länder und die Kommunen. Das heißt, wenn wir als Bund mehr Steuereinnahmen haben, dann haben auch die Länder und die Kommunen gemeinschaftlich mehr Steuereinnahmen; auch das muss an dieser Stelle klar gesagt werden. Deswegen ist auch die Verschuldung des Bundes höher als die Verschuldung der Länder und Kommunen. Dementsprechend haben wir auch weniger Spielräume.
Meine Damen und Herren, wir haben trotzdem etwas für die Kommunen und die Länder gemacht, weil wir gesehen haben, dass bestimmte Bundesländer es einfach nicht geregelt bekommen und dass das zulasten der Bürger geht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Entlastungsvolumen belief sich in dieser Legislaturperiode – ohne den Ersatz der Kosten für Migration und Flüchtlinge – auf mehr als 80 Milliarden Euro: Grundsicherung im Alter, Kitaausbau, Kitabetriebskosten, BAföG-Übernahme, Investitionszuschüsse und viele andere Dinge. Wir hätten das nicht machen müssen, aber wir haben es gemacht, weil die Bundesländer in ihrer Aufgabenerfüllung an dieser Stelle versagt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, wir werden zwei Pakete beschließen – vielleicht auch mit einigen Änderungen –: ein Finanzpaket und ein Paket mit strukturellen Verbesserungen.
Das Finanzpaket kostet uns – der Bundesfinanzminister hat das bereits erläutert – 10 Milliarden Euro. Dieses Finanzpaket ist aus mehreren Gründen durchaus kritisch zu beleuchten.
Der erste Punkt ist: Diese 10 Milliarden Euro tun uns weh. Diese wachsen übrigens auf 13 Milliarden Euro und mehr auf. Diese 10 Milliarden Euro tun uns deswegen weh, weil die finanzielle Situation, die wir momentan haben, nicht immer so bleibt. Wir stehen vor erheblichen Risiken auf der Einnahmenseite – Stichwort: wirtschaftliche Entwicklung –, aber auch auf der Ausgabenseite: innere Sicherheit, äußere Sicherheit, Migration, Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme. Wenn wir so weitermachen, dass wir unser Bundesgeld an die Länder und Kommunen geben, dann haben wir bald keine Handlungsspielräume mehr, dann können wir keine produktiven Ausgaben mehr tätigen, dann können wir nicht mehr gestalten, sondern wir sind dann nur noch damit beschäftigt, unser Geld an die Länder und Kommunen weiterzuleiten und Pflichtaufgaben zu erfüllen. Das sollte nicht so sein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD])
Zweiter Kritikpunkt – das hat Frau Hajduk sehr gut ausgeführt; vielen Dank dafür – ist die Entsolidarisierung der Länder. Das heißt, was momentan mit diesem Paket passiert, ist, dass für die unterschiedliche Finanzkraft der Länder zunehmend der Bund verantwortlich ist und nicht mehr die Solidargemeinschaft der Länder. Darüber mag sich Bayern freuen – Bayern spart 1 Milliarde Euro –, aber Länder wie Berlin werden zum Kostgänger des Bundes. Ob das mit einem selbstbewussten föderalen System zu vereinbaren ist, ist eine Frage, die diese Länder selber beantworten müssen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der dritte Kritikpunkt, der mich dräut, ist, dass wir, um dieses alles möglich zu machen, umfangreiche Grundgesetzänderungen vornehmen müssen. Das Grundgesetz war für mich eigentlich immer etwas Heiliges, das man nur im äußersten Notfall anpackt.
(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)
Die Tatsache, dass wir jetzt so mir nichts, dir nichts, um irgendwelchen Bundesländern finanzielle Vorteile zu verschaffen, umfangreich in das Grundgesetz eingreifen, kann uns auch nicht zufriedenstellen. Auch darüber müssen wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens reden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir müssen uns zumindest aber ausreichend Zeit nehmen, diese Grundgesetzänderungen ordentlich zu beraten, und dürfen das Ganze jetzt nicht im Schnellverfahren durchziehen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ganz kurz noch zu dem Strukturpaket: Es geht nicht nur um das Geld, sondern wir wissen alle – wir alle sind Freunde des Föderalismus –, dass der Föderalismus knirscht und kracht und dass es Verbesserungen geben muss, nicht nur im Bereich des Fernstraßenbaus, sondern auch im Bereich der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Deswegen haben wir strukturelle Maßnahmen und Veränderungen auf den Weg gebracht. Davon waren die Bundesländer nicht sonderlich begeistert, aber wer 10 Milliarden Euro haben will, muss an anderer Stelle Zugeständnisse machen. Deswegen ist es auch überhaupt nicht akzeptabel, dass der Bundesrat in seiner ersten Stellungnahme das Geld nimmt, aber die strukturellen Zugeständnisse wieder infrage stellt. So haben wir nicht gewettet, und so wird dieses parlamentarische Verfahren auch nicht laufen, meine Damen und Herren. Das geht so nicht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Insgesamt gesehen muss man sich den Worten einiger Vorredner anschließen. Wir werden mit diesem Paket über die nächsten Jahre kommen, die Bundesländer besser als der Bund; das ist überhaupt keine Frage. Aber die grundlegende Frage, wie ein moderner Föderalismus im 21. Jahrhundert in einer europäisierten und globalisierten Welt aussehen muss, haben wir immer noch nicht beantwortet. Das müssen wir aber tun; denn ansonsten wird der Föderalismus mittelfristig scheitern.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Gesine Lötzsch erhält nun das Wort für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs |