16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 3 + ZP 2

Norbert BrackmannCDU/CSU - Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung die Abschaffung des klassischen Länderfinanzausgleichs. Der erste Eindruck ist: Eine Änderung des Grundgesetzes an 13 Stellen ist nicht unbedingt hilfreich, wenn man den Menschen Politik erklären will. Wir sind aber gehalten, den Menschen Politik zu erklären, damit sie sie begreifen können. Dazu gehört auch, dass man das transparent macht, was man durchsetzen will.

Es ist der Eindruck entstanden, als ginge es darum, dass die Länder kein Geld mehr hätten, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und dass der Bund dort helfen müsse. Das blendet aber aus, dass die Länder im Jahr 2015  2,8 Milliarden Euro und im Jahr 2016  8,6 Milliarden Euro Überschuss gemacht haben. 14 von 16 Ländern haben das Geld genommen, um Schulden zu tilgen, aber nicht, um die viel beschworenen Aufgaben, die auch heute Morgen wieder diskutiert wurden, in Angriff zu nehmen, wie zum Beispiel Schulen sanieren oder andere wichtige Landesaufgaben.

Es geht uns doch ein Stück Transparenz verloren, wenn wir mit der Aufhebung des Kooperationsverbotes diesen Weg der Verschleierung weitergehen würden. Solange wir keine klaren Verantwortlichkeiten haben, solange wir nicht wissen, wer wofür zuständig ist, so lange werden wir nur provozieren, dass es weitergeht in diesem 16 : 0 - oder 16 : 1-Ränkespiel.

Am Ende werden wir auch für die kaputten Toiletten in den Kommunen verantwortlich gemacht. Es geht dann nicht mehr um die Frage: „Haben wir die Fähigkeit, irgendwo etwas mitzufinanzieren?“, sondern um die Frage: Haben wir in Wirklichkeit die Zuständigkeit, und werden wir für jedes Defizit in jedem Dorf in ganz Deutschland als Bund künftig verantwortlich gemacht?

Dieser Punkt spielt schon eine Rolle. Insofern reden wir nicht erst, seit wir die heute zu beratende Vorlage auf dem Tisch haben, über 16 : 0; dieser Eindruck verbreitet sich auch in den Medien. Was die Menschen am wenigsten brauchen, ist, dass wir uns immer über Zuständigkeiten streiten. Die Menschen wollen, dass wir endlich ihre Probleme anpacken und auch lösen. Und da ist es dann auch wieder wichtig, darüber zu diskutieren, wie wir das angehen.

Nehmen wir das Beispiel der Autobahngesellschaft: Da streiten wir uns darum, wie wir es im Einzelnen ausgestalten. Klar ist aber, dass es hier nicht um eine Frage der Kooperation geht. Wir sind – Carsten Schneider hat es angesprochen – für gleichwertige Lebensverhältnisse zuständig. Aber schon heute – da geht es nicht einmal um Kooperation, weil die Länder nach unserer Verfassung im Rahmen der Auftragsverwaltung dafür zuständig sind – gibt es vorsorglich die Aussage: Wir spielen da nicht mehr mit. – Einzelne Länder sagen: Wir haben da ja noch einen zweiten Finanzausgleich. – Es geht also nicht nur um den Finanzausgleich, über den wir hier reden. Denn die Länder sparen bei Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen im Schnitt auch noch 15 Prozent der Investitionskosten, weil sie die Planungskosten nicht mehr aufbringen müssen. Das sind für das Jahr 2016 noch einmal über 200 Millionen Euro, und das muss man einmal hochrechnen. Das ist heute schon Anreiz für manch ein Land, einfach zu sagen: Wir stellen die Arbeit ein.

Als Beleg will ich einmal ein wörtliches Zitat nehmen – 9. Februar, Verkehrsminister Meyer, Schleswig-Holstein –:

„Mit Blick auf die Infrastrukturgesellschaft Verkehr, die künftig für die Bundesautobahnen und damit auch für die neue Teilanschlussstelle bei Hamberge zuständig sein wird, wurden die Planungsaktivitäten für die Anschlussstelle erst einmal zurückgestellt“, erklärte der Minister. Das Land werde keine finanziellen Ressourcen für ein Projekt einsetzen, dass demnächst in der alleinigen Verantwortung des Bundes liege.

Das heißt, da gibt es heute schon – entgegen unserer Verfassung, entgegen den Zuständigkeiten – Arbeitsverweigerung, also eine Verweigerung, die eigene Arbeit zu machen. Die Erklärung dafür, dass beim Lärmschutz an Straßen schon heute die Arbeit eingestellt wird, ist die Aussicht auf schnöden Mammon in der Zukunft. So kann keine Reform gelingen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich erteile der Kollegin Bettina Hagedorn für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073445
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
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