16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 4

Manuela Schwesig - Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist ein wichtiger Tag für Frauen und Männer in unserem Land, aber insbesondere für Frauen. Denn mit zwei Gesetzentwürfen, die heute hier im Parlament beraten werden, wertschätzen wir die Leistung von überwiegend Frauen, aber auch Männern besser. In der vorigen Debatte zum Unterhaltsvorschuss ging es um die wirklich starke Leistung von alleinerziehenden Frauen und Männern – aber zu 90 Prozent sind Alleinerziehende eben Frauen –, die jeden Tag unheimlich viel leisten. Alle von uns, die wir Kinder haben, wissen: Es ist schon zu zweit ein Riesenkraftakt, und gelegentlich kommt man an seine Grenzen. Wer dabei alleine ist, der hat meinen großen Respekt. Wenn man dann noch finanzielle Probleme hat, ist es besonders schwierig. Deshalb ist es gut, dass wir hier ein Zeichen für die Bekämpfung der Kinderarmut, aber auch für die Anerkennung der Leistung von alleinerziehenden Frauen und Männern setzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Ich danke in dieser Debatte denen, die dieses Thema aufgerufen haben. Es waren vor allem Männer, in der SPD-Fraktion, aber auch in der CDU/CSU-Fraktion. Ich will auch Finanzminister Schäuble erwähnen, der gemeinsam mit mir mit den Ländern verhandelt hat, damit wir das hinbekommen. Auch ihm gilt mein Dank.

(Ulli Nissen [SPD]: Und unser Dank gilt dir!)

In unserem Entwurf eines Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit, den wir jetzt beraten, geht es auch um die Anerkennung von Leistung, um die Anerkennung der Leistung insbesondere von Frauen. Wir wollen, dass Frauen, die arbeiten, in unserem Land genauso fair bezahlt werden wie Männer – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wir brauchen solche Gesetze, um die Rechte von Frauen zu stärken, in der Arbeitswelt und in der Familienwelt. Gleichzeitig müssen wir das, was wir schon erreicht haben, bewahren.

Sehr geehrter Herr Präsident, weil ich heute die Gelegenheit habe, dann zu reden, wenn Sie im Hohen Hause sind, möchte ich Ihnen für Ihre klaren Worte gegen Rechtspopulisten im Rahmen der Bundesversammlung danken. Das hat sehr, sehr gut getan.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Denn diese Rechtspopulisten sind nicht nur gegen Fremde, sondern sie stellen auch einen gesellschaftlichen Konsens infrage, nämlich den gesellschaftlichen Konsens von uns Demokraten hier im Parlament – unabhängig von einzelnen Instrumenten –, dass die Forderungen nach gleichen Rechten für Frauen und Männer, nach Gleichberechtigung von Frauen und nach Gleichstellung bei den Chancen kein Genderquatsch sind, sondern dass dies in unserer Demokratie Grundrechte sind.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist wichtig, hier klare Kante zu zeigen. Wir wollen die Rechte von Frauen, die viele Frauen und einige ­toughe Männer in den Jahrzehnten vor uns erkämpft haben – vom Frauenwahlrecht bis hin zu mehr Chancen in der Arbeitswelt –, nicht nur verbessern, sondern sie auch vor Kräften in unserer Gesellschaft, die diese Entwicklung zurückdrehen wollen, schützen und bewahren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Da, Herr Präsident, haben Sie klare Worte gefunden. Das war gut, mutig und richtig und hat denen, die die Mehrheit sind, gut getan. Denn wir wissen: Es lohnt sich, in unserer Gesellschaft dafür zu kämpfen. Es lohnt sich aber auch, konkrete Gesetze auf den Weg zu bringen.

Eine große Errungenschaft sind die Werte unseres Grundgesetzes. Die große Mehrheit in unserem Land ist sich einig, dass dies die Werte sind, auf deren Grundlage wir in unserem Land zusammenleben wollen, unabhängig von sozialer Herkunft, ethnischer Herkunft, Religion und der Frage: Glaube, ja oder nein? Ein wichtiger Wert ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Politik hat die Verantwortung – auch das steht im Grundgesetz –, diese Gleichberechtigung voranzubringen. Aber Gleichberechtigung muss auch in der Lebenswirklichkeit der Frauen ankommen; sie darf nicht nur im Grundgesetz stehen.

Zur Lebenswirklichkeit von Frauen in der Arbeitswelt gehört immer noch, dass sie für ihre Arbeit weniger Geld bekommen als Männer. Die Lohnlücke beträgt in Deutschland 21 Prozent.

(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Und das seit 100 Jahren!)

– „Seit 100 Jahren“, das hört sich nicht gut an; deswegen wollen wir das ändern. – Sie hat verschiedene Ursachen. Frauen geraten schnell aufs berufliche Abstellgleis, wenn sie sich für Kinder entscheiden. Da heute viele junge Frauen auf der Zuschauertribüne sitzen, sage ich: Obwohl es in der Regel die Mädchen sind, die in der Schule die besseren Abschlüsse machen, und obwohl mehr junge Frauen als Männer einen Studienabschluss machen, erleben sie, wenn sie in der Arbeitswelt ankommen, dass sie schlechter bezahlt werden und schlechtere Karriere­chancen haben als Männer, auch dann, wenn sie sich nicht für Kinder entscheiden. Aber gerade dann, wenn sie sich für Kinder entscheiden, geraten sie in die Teilzeitfalle, und ihre Arbeit wird schlechter bezahlt.

Aber selbst, wenn man das alles wegnimmt, ist immer noch eine Lohnlücke von 7 bis 8 Prozent vorhanden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir müssen uns fragen: Wollen wir, dass auch diese Generation von jungen Mädchen, die heute hier sitzen, die oft besser sind als ihre Geschlechtsgenossen, in Zukunft weiter so schlecht behandelt wird? Wollen wir das auch für unsere Kinder?

(Mechthild Rawert [SPD]: Nein, das wollen wir nicht!)

Oder wollen wir das nicht endlich verändern?

Wir haben schon viel verändert. Wir haben mit dem Elterngeld Plus und mit mehr Kitaausbau dazu beigetragen, dass es mehr Möglichkeiten gibt, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wir brauchen aber einen weiteren Schritt. Wir müssen erreichen, dass sich Unternehmen, aber auch der öffentliche Dienst mit der Frage der Lohnlücke beschäftigen und hinschauen: Warum sind es vor allem Frauen, die Teilzeit arbeiten? Warum möchten 35 Prozent der Teilzeitbeschäftigten in unserem Land eigentlich mehr arbeiten, können es aber nicht? Warum haben die jungen Väter immer noch Hemmungen, zu sagen: „Ich will eigentlich in Elternzeit gehen, ich will gern auch einmal Teilzeit arbeiten“? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich dieser Gesetzentwurf auch und legt fest: Das soll zukünftig Thema in Unternehmen, aber auch im öffentlichen Dienst sein.

Ein zweiter wichtiger Punkt: Wir wollen mehr Transparenz schaffen. Oft wird Frauen vorgeworfen: Ihr seid doch selbst schuld daran, ihr verhandelt nicht richtig. – Aber ich frage Sie: Wie will man verhandeln, wenn man gar nicht weiß, wie viel Geld vielleicht der Mann, der die Stelle vorher besetzt hat, bekommen hat oder wie viel die anderen bekommen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Alle Frauen, die derzeit vor Gericht klagen, ob die Journalistin oder andere, haben es durch Zufall erfahren;

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird aber mit dem Gesetz nicht anders!)

wie eine Mechanikerin, die der Antidiskriminierungsstelle berichtet hat, sie habe nur durch Zufall von Kollegen erfahren, dass die Kollegen besser verdienen. Und der Chef war ehrlich, als er gesagt hat, warum das so ist: Weil Sie eine Frau sind! – Kein guter Grund, aber es zeigt, was immer noch in unserem Land los ist.

Ich sage all denjenigen, die in diesen Tagen wieder versuchen, die Lohnlücke zu negieren, die sagen, das seien alles Gründe, die bei den Frauen selbst lägen: Man kann unterschiedlicher Meinung über die richtigen Instrumente sein, um die Lohnlücke zu schließen, aber die Tatsache zu bestreiten, dass es immer noch so ist, dass Frauen schlechter bezahlt werden als Männer und dass das auch strukturelle und gesellschaftspolitische Gründe hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Da wird die Lebensrealität nicht ernst genommen. Wir nehmen sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ernst. Wir wollen, dass zukünftig der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ für alle festgeschrieben wird, für alle ohne Ausnahme. So steht es auch im Gesetzentwurf.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon Gesetzeslage!)

– So konkret nicht, liebe Abgeordnete.

Wir unterstützen das konkret mit drei Instrumenten in diesem Gesetz: mit einem Auskunftsrecht für mehr Transparenz für Betriebe ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit Prüfverfahren und Berichtspflichten für Betriebe ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Gesetz, das Ihnen vorliegt, ist ein Kompromiss. Es ist kein Geheimnis, dass wir lange in der Regierung und in der Koalition darum gerungen haben, ab wann die Instrumente gelten sollen. Ja, wenn es nach mir ginge, gälten sie für alle bzw. so viele Beschäftigte wie möglich. Dem Koalitionspartner war es wichtig, darauf zu achten, dass es erst bei größeren Betrieben anfängt. Deshalb bin ich froh, dass wir uns geeinigt haben, dass die Grenze, ab der das Auskunftsrecht gilt, nicht erst bei Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten liegt, sondern schon in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt. In solchen arbeitet immerhin die Hälfte der Beschäftigten.

Jetzt kann man viel darüber diskutieren, ob es zu wenig ist. Es gibt aber auch einige Stimmen, die sagen, es sei ihnen viel zu viel. Offensichtlich liegt man dann ganz richtig, wenn die einen sagen, es sei ihnen zu wenig, und die anderen sagen, es sei ihnen zu viel.

Mir ist wichtig, dass wir dieses Gesetz jetzt gut beraten und dass wir es dann auf den Weg bringen. Es nützt auch nichts, dass man seit Jahrzehnten die Lage beklagt, wenn wenig passiert. Wir müssen, nachdem wir das Gesetz zur Frauenquote auf den Weg gebracht haben – und es wirkt; wir sehen, dass wir mehr Frauen in Führungspositionen in kürzerer Zeit mit Gesetz als in der langen Zeit ohne Gesetz haben –, auch dieses Gesetz auf den Weg bringen, um deutlich zu machen: „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist ein politisches, gesellschaftspolitisches Thema. Wir erwarten, dass Unternehmen und öffentlicher Dienst sich damit auseinandersetzen. Wir wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Rechte dafür geben.

Ich will eines deutlich machen: Die Frage nach gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist nicht nur eine Frage für Frauen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Kein Mann kann wollen, dass seine Partnerin schlechter bezahlt wird, weil sie eine Frau ist. Und kein Vater kann wollen, dass seine Tochter schlechter bezahlt wird, nur weil sie eine Frau ist. In diesem Sinne sollten wir gemeinsam für die Lohngerechtigkeit kämpfen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Cornelia Möhring ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073455
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
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