16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 4

Cornelia MöhringDIE LINKE - Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin Schwesig, ich kann Ihre Begeisterung für diesen Gesetzentwurf leider gar nicht teilen, und ich befürchte, dass das Gesetz in der jetzigen Form nicht besonders hilfreich wird.

Das hat andere Gründe als die Blockaden der Union und auch andere Gründe als die Kritik der Arbeitgeberverbände; denn im Gegensatz zu den beiden genannten Organisationen finden wir Transparenz durchaus sinnvoll und besonders nötig.

(Beifall bei der LINKEN)

Wer nicht weiß, was die Kollegen und Kolleginnen verdienen und für die gleiche Arbeit bekommen, der kann keine Ungerechtigkeiten erkennen. Das haben Sie zu Recht festgestellt. Ob mit diesem Gesetzentwurf die nötige Transparenz aber wirklich hergestellt wird, bezweifle ich stark.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben eben gesagt, es werden drei zentrale Instrumente eingeführt. Alle drei genannten Instrumente sind an sich auch nicht falsch, sie sind aber völlig unzureichend. Diskriminierung kann nicht einfach weggestreichelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum ersten Punkt. Die Beschäftigten sollen einen individuellen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf Auskunft über die Höhe des Entgelts für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten im Unternehmen erhalten. Das gilt aber, wie Sie eben selber festgestellt haben, nicht für alle Beschäftigen, sondern nur für die, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Wo arbeiten aber die meisten Frauen, und wo ist die Lohnlücke am größten? Ja, richtig, in Betrieben, die kleiner sind. Somit lassen Sie die Mehrheit der Frauen leider im Regen stehen.

In Ihrem eigenen Bundesland beträgt die Anzahl der Beschäftigten in Betrieben ab 200 Beschäftigten übrigens mitnichten 50 Prozent. Nach der Antwort auf eine Anfrage der Linken im Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben gerade einmal 0,5 Prozent der Betriebe über 200 Beschäftigte.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Aber auch für Frauen in größeren Betrieben geht der Auskunftsanspruch meiner Meinung nach an der Realität vorbei. Einmal mehr wird die Verantwortung den Frauen zugeschoben; denn die Frauen müssen nun von Ihren Arbeitgebern die Auskunft einfordern und erfragen, ob sie diskriminiert werden. Es ist doch logisch, dass sich die Anzahl derjenigen, die von diesem Recht Gebrauch machen, noch einmal reduziert. Ich finde, ein berechtigter Anspruch wäre es, von den Arbeitgebern zu verlangen, dass sie nachweisen müssen, ob sie gerecht entlohnen bzw. bezahlen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was erwartet aber die Bundesregierung von den Arbeitgebern? Es soll – das ist das zweite Instrument – eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit eingeführt werden. Die Berichtspflicht ist auch schön und gut, aber auch hier ist nach dem ersten Trippelschritt schon wieder Schluss. Sie gilt nur für Unternehmen mit über 500 Beschäftigten, und es ist völlig unklar, ob und, wenn ja, was überhaupt auf diese Berichte folgt. Ich würde Ihnen damit die höchste Punktzahl auf der Skala der Unverbindlichkeit erteilen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das dritte Instrument ist die absolut unverbindliche Aufforderung, sogenannte Lohnvergleichsverfahren einzuführen. Mit Lohnvergleichsverfahren werden Tätigkeiten und Anforderungen verglichen. Solch ein Check versetzt Betriebe und uns erst in die Lage, festzustellen, ob bei gleichwertiger und gleicher Arbeit die Arbeitsplätze auch gerecht bewertet sind. Deshalb ist es eine zentrale Forderung all derjenigen, die wirklich Lohngerechtigkeit wollen, dass diese Vergleichsverfahren zertifiziert und verbindlich eingeführt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Nach Ihrem ersten Entwurf aus 2015 sollte das auch noch so sein. Davon ist jetzt aber keine Rede mehr. Damit bescheren Sie uns ein großes Problem, weil das voll nach hinten losgehen kann. Ich zitiere hier einmal den Deutschen Juristinnenbund, der sagt:

Das freiwillige Prüfverfahren kann sogar zu gegenläufigen Ergebnissen führen, denn die Unternehmen dürfen die Methode dieser freiwilligen Prüfung frei wählen und nicht nur unter den zertifizierten Verfahren. So können ungeeignete Prüfverfahren verwendet werden, die dem geltenden Recht nicht entsprechen und nicht geeignet sind, Diskriminierungspotenziale und Diskriminierung aufzudecken. Unternehmen könnten sich sodann fälschlicherweise einer Diskriminierungsfreiheit rühmen und entstandene Ansprüche von (diskriminierten) Beschäftigten zum Erlöschen bringen …

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das finde ich brandgefährlich.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Damit erweisen Sie den Frauen und dem Anliegen, der Herstellung von Entgeltgleichheit, womöglich einen Bärendienst. Schlimmstenfalls wird dadurch nämlich einem wirkungsvollen Entgeltgleichheitsgesetz für lange Zeit der Weg versperrt. Es nimmt der jahrelangen Kampagnenarbeit den Wind aus den Segeln, weil Sie vorgaukeln, tatsächlich etwas Sinnvolles auf den Weg zu bringen. Dieses Gesetz mit seinen butterweichen Regelungen zur Prüfung kann, wie ich eben sagte, richtig viel Schaden anrichten.

Liebe Ministerin Schwesig, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich bitte Sie wirklich eindringlich: Bringen Sie nicht so etwas Halbgares auf den Weg!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es wäre besser, wenn dieses Gesetz den Bundestag nicht verließe. Oder nutzen Sie die Mehrheiten hier im Parlament. Lassen Sie uns mit verbindlichen Regelungen, mit Regelungen zur Transparenz und zu Rechten, die für alle gelten, und mit Regelungen für geeignete zertifizierte Prüfverfahren einen wirklichen Schritt zur Herstellung von Entgeltgleichheit gehen. Sie haben die Wahl: Gleichstellung oder GroKo. Die Linke wäre dabei an Ihrer Seite.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun die Kollegin Nadine Schön für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073457
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
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