Nadine SchönCDU/CSU - Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgeltgleichheit auf Knopfdruck, hergestellt mit einem Gesetz des Deutschen Bundestages: Das wäre so schön, das würden wir alle gerne machen. Aber leider wird das auch mit dem Gesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, nicht so sein; denn Entgeltgleichheit ist schwer herzustellen. Das dauert Jahre. Das hat viele Ursachen und Gründe und muss deshalb an verschiedenen Punkten angepackt werden. Wir müssen am heutigen Tag so offen und ehrlich sein, zu sagen, dass wir mit diesem Gesetz die Entgeltungleichheit in unserem Land leider nicht mit einem Schlag beenden.
Wir wissen, dass die Gründe für die Lohndifferenz in unserem Land vielfältig sind. Deshalb macht man es sich zu einfach, wenn man den Eindruck erweckt, man könne dieses Problem mit einem Gesetz lösen. Wir kennen die objektiven Kriterien für den größten Teil der Lohnlücke – das ist der Teil, den man erklären und nachvollziehen kann –, nämlich die Tatsache, dass jede zweite Frau in unserem Land Teilzeit arbeitet. Bei den Müttern sind es sogar drei Viertel, also drei von vier Frauen.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen darf man nicht schlechter bezahlt werden! Was soll das denn?)
Diese Lücke ist auch darauf zurückzuführen, dass es bei vielen Frauen zu Erwerbsunterbrechungen kommt, wegen der Familie oft auch mehrmals. Es liegt ebenfalls daran, dass Frauen in Berufen arbeiten, die schlechter bezahlt werden – auch das ist ein Grund –, und leider auch in Führungspositionen oft nicht vertreten sind. Daran erkennt man, dass es vieler Maßnahmen bedarf, um diese Lohnlücke anzugehen.
Das tun wir seit Jahren, etwa mit dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus, mit denen der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert und die Partnerschaftlichkeit gestärkt werden. Das tun wir mit dem Ausbau der Kitabetreuung, für die wir in den letzten Jahren eine Menge Geld von Bundesseite gegeben haben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das tun wir mit den MINT-Initiativen und den Berufswahl-Initiativen. Das tun wir mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen. Das tun wir auch mit dem Pflegestärkungsgesetz, das dazu führen wird, dass Frauen, die in der Pflege arbeiten, besser bezahlt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das alles betrifft die objektiven Kriterien, die den größten Teil der Lohnlücke ausmachen. Der kleinere Teil – sein Anteil liegt zwischen 2 und 7 Prozent – ist nicht zu erklären. Auch dagegen wollen wir vorgehen. Es ist ein Skandal, dass wir in unserem Land bei einem gewissen Teil der Lohnlücke immer noch nicht wissen, woher er kommt, bei dem man davon ausgehen muss, dass Frauen wegen ihres Geschlechtes oder wegen der Unachtsamkeit der Arbeitgeber schlechter bezahlt werden als Männer, auch wenn sie eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Da wollen wir mit diesem Gesetz ansetzen.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt: In diesem Gesetz schreiben wir vor, dass die ungleiche Bezahlung ab sofort nicht mehr erlaubt ist. – Das ist schon jetzt nicht erlaubt.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Das AGG verbietet, dass Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ungleich bezahlt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie mal recht!)
Was wir bis jetzt noch nicht hatten, war die Möglichkeit, herauszufinden, ob das tatsächlich so ist. Hier setzt dieses Gesetz an. Woher sollen Frauen wissen, ob sie ungerecht bezahlt werden, wenn es keine Transparenz hinsichtlich der Bezahlung der Kollegen gibt?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dieses Problem gehen wir mit diesem Gesetz an.
Jetzt ist es so, dass der vorliegende Gesetzentwurf – das hat die Kollegin Möhring erwähnt – während der Beratungen schon große Kritik erfahren hat, und zwar nicht nur – das betone ich – von den Arbeitgebern, sondern auch von den Gewerkschaften.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus anderen Gründen! Das muss man schon sagen!)
Arbeitgeber und Gewerkschaften haben deshalb viele Wochen mit der Familienministerin an diesem Gesetzentwurf gearbeitet und um Verbesserungen gerungen.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kritik kommt jetzt, nachdem es noch einmal verschlechtert wurde!)
Was wir jetzt haben, ist etwas ganz anderes als das, was damals im Referentenentwurf vorgelegen hat. Sie haben auf das große Auskunftsverfahren für viele Betriebe verzichtet. Wären vorher noch 36 Millionen Beschäftigte von diesem ausgiebigen Auskunftsanspruch betroffen gewesen, sind es jetzt noch 14 Millionen, davon 1 Million Frauen, die in Betrieben ohne Tarifvertrag bzw. Tarifanwendung arbeiten. Das ist auch sachgerecht; denn wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann muss man davon ausgehen, dass er geschlechtssensibel ist und dass Männer und Frauen, die derselben Gehaltsgruppe angehören, das gleiche Gehalt bekommen.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er muss nicht diskriminierungsfrei sein!)
Das liegt in der Natur eines Tarifvertrages.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist, wenn sie schon falsch eingruppiert ist?)
Deshalb ist es auch sachgerecht, dass es hier eine Privilegierung gibt.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf werden Betriebe nicht mehr verpflichtet, das Lohnfeststellungsverfahren durchzuführen; sie werden dazu aufgefordert. Diese Verfahren müssen nicht mehr von der Antidiskriminierungsstelle zertifiziert werden. Auch muss bei Ausschreibungen nicht mehr das Mindestgehalt angegeben werden.
Man sieht: Dieser Gesetzentwurf ist ein Kompromiss zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Das alles wurde im Familienministerium in langen Beratungen ausdiskutiert. Wir beraten diesen Kompromiss jetzt im Deutschen Bundestag. Wir werden uns mit dem Gesetzentwurf gründlich befassen und ihn mit allen Beteiligten diskutieren und noch einmal in die Tiefe gehen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Klar ist aber auch: Wir werden auch mit diesem Gesetzentwurf die Lohnlücke nicht auf null bringen, weil das Ganze zu schwierig und kompliziert ist, um dies mit einem Gesetz zu ermöglichen.
Deshalb, liebe Kolleginnen, sind wir alle weiterhin gefordert, auch vor Ort in den Unternehmen – in der Diskussion mit Unternehmern, aber auch mit Frauen – darauf hinzuwirken, dass Frauen in Gehaltsverhandlungen gut verhandeln, dass aber auch die Unternehmer sensibler dafür werden, dass Frauen im Erwerbsleben anders agieren. Aber das darf kein Grund dafür sein, dass Frauen schlechter bezahlt werden. Deshalb müssen wir sowohl etwas gegen die erklärbare Lohnlücke als auch gegen die 2 Prozent bis 7 Prozent tun, für die wir keine Erklärung haben.
Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Dafür kämpfen wir. Das ist ein Anliegen der Union, und der Gesetzentwurf ist ein Baustein dafür. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die Beratungen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine Rede mit Begeisterung!)
Kaja Dörner erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7073458 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen |