Marcus WeinbergCDU/CSU - Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass das eine differenzierte Debatte werden muss, darüber müssen wir uns schon im Klaren sein. Deswegen will ich, bevor ich gleich nett werde und versuche, den Konsens herzustellen, zwei, drei Bemerkungen zu den Reden von Frau Reimann und Frau Dörner machen.
Liebe Frau Reimann, wir haben hier ein Problem und eine Schieflage. Darüber debattieren wir auch. Ich finde es nur unangemessen, den deutschen Unternehmer als zigarrenrauchenden Mann zu bezeichnen, der grundsätzlich Frauen diffamiert.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Carola Reimann [SPD]: Das habe ich nicht gemacht! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zuhören! Sie sprach von den 50er-Jahren!)
Sie wissen und müssten es viel besser als ich wissen, dass gerade viele deutsche Unternehmer hier voranmarschieren,
(Sönke Rix [SPD]: Das ist aber so nicht gesagt worden!)
auch in der Frage der Entgeltgleichheit.
Liebe Frau Dörner, wenn wir darüber diskutieren, müssen wir gemeinsame Lösungen erarbeiten und schauen, wo die Probleme und die Schieflagen sind. Dass Sie jetzt das Verbandsklagerecht ins Spiel bringen, halte ich für eine hochinteressante politische Forderung. Ich kann nur sagen: Dann würden Sie wirklich das Kind mit dem Bade ausschütten. Dazu sage ich als Hamburger, der viel mit Verbandsklagerechten erlebt hat: Das wäre der völlig falsche Weg. Den werden wir selbstverständlich ablehnen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Trotzdem will ich den gesellschaftlichen Konsens, den die Ministerin angesprochen hat, gerade in diesen Zeiten, in denen in anderen Ländern, gar nicht einmal so weit von Deutschland entfernt, Gesetze wieder rückgängig gemacht werden, die die Rechte von Frauen garantiert haben, gerne aufgreifen. Woanders werden jetzt Gesetze gemacht, die die Rechte oder gar den Schutz von Frauen einschränken. Sie wissen, was ich meine. Es handelt sich um ein Land, in dem alle 40 Minuten eine Frau umgebracht wird, weil der Mann sie schlägt. Insofern ist es wichtig, dass wir zwei oder drei grundsätzliche Dinge klarstellen:
Erstens – das halte ich eigentlich für die beste Erklärung –: Ich bin Vater; ich habe einen Sohn. Andere haben eine Tochter. Es gibt auch welche, die haben Tochter und Sohn. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass es richtig wäre, wenn ein Vater oder eine Mutter beim Auszahlen des Taschengeldes am Samstag um 10 Uhr sagen würde: Der Sohn bekommt 1 Euro, und die Tochter bekommt 90 Cent. Das kann man zwar gerne machen, aber über den Familienfrieden in den darauffolgenden Tagen möchte ich lieber nicht nachdenken. Mütter und Väter wollen, dass Töchter und Söhne für die gleiche Arbeit auch das gleiche Einkommen erhalten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die kriegen beide zu wenig Taschengeld, nebenbei gesagt!)
– Na, 1 Euro für einen Sechsjährigen ist doch schon ambitioniert, oder?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zweitens. „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sollte man häufiger wiederholen, weil er uns als Orientierung und als Maßstab dient. In diesem Zusammenhang noch einmal einen Dank an die vier Frauen, die damals dafür gesorgt haben, dass dieser Satz im Grundgesetz steht: Elisabeth Selbert, Helene Weber, Helene Wessel und Frieda Nadig.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Frau Dörner, Sie scheinen eins zu verwechseln. Wenn Sie ein bisschen Zeit haben, dann können Sie sich gerne einmal mit der Sozialethik der Christdemokraten beschäftigen; ich rate das an. Es ist für uns unter sozialethischen Gesichtspunkten eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit auch gleich bezahlt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das ist ein Grundsatz für uns als christliche Partei; das ist christliches Gedankengut.
Nun muss man aber auch eins sagen: Da, wo es gleiche Arbeit gibt, muss gleich bezahlt werden. Aber da, wo ungleiche Arbeit verrichtet wird, da kann und muss die Entlohnung sogar voneinander abweichen. Was wir wollen, ist die Gerechtigkeit. Was wir nicht wollen, ist die von oben vorgeschriebene Gleichheit.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wenn es um Grundrechte geht?)
Insofern unterscheiden wir uns schon ganz deutlich von gewissen Ansätzen, auch was sozialethische Grundannahmen betrifft. Auch wir haben immer gesagt: Wenn Menschen den ganzen Tag mit ihren Händen arbeiten, dann sollen sie davon leben können. Aber die, die etwas mehr arbeiten, müssen auch mehr davon haben. Deswegen muss es sicherlich einen Unterschied bei der Entlohnung geben.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch bei gleicher Tätigkeit?)
– Vielleicht hören Sie zu, wenn ich es immer wieder sage: Für die gleiche Arbeit muss es selbstverständlich den gleichen Lohn geben.
Dritter Punkt. Es geht mir darum, Konsens herzustellen – verfassungsrechtlich haben wir es klar definiert; wir haben es sozialethisch, aber auch gesellschaftspolitisch definiert –: Ja, vor 30, 40, vielleicht sogar noch vor 20 Jahren mussten viele Frauen für die Gleichstellung noch kämpfen. Dieses Thema wurde von vielen Frauen nach vorne gebracht. Sie wurden teilweise belächelt, despektierlich betitelt, und ihre Vorschläge wurden nicht ernst genommen. Wir wissen heute: Für über 77 Prozent der Menschen in Deutschland ist das Thema Gleichstellung ein wichtiges Thema. Das heißt, nicht nur verfassungsrechtlich und sozialethisch, sondern auch gesellschaftspolitisch müssen wir dieses Thema mit diesem Gesetz in der Koalition angehen. Das ist eine gute Entwicklung in Deutschland, könnte man sagen. Ich habe darauf verwiesen, dass es in anderen Regionen dieser Welt mittlerweile wieder Rückschritte gibt. Umso wichtiger ist es, dass wir zu dieser Entwicklung stehen.
Richtig ist das, was die Ministerin angesprochen hat: Viele Frauen sind heutzutage gut ausgebildet, voller Tatendrang, und sie bringen sich in die Gesellschaft und in die Arbeit ein. Sie nutzen ihre Chancen. Aber sie müssen ihre Chancen auch haben, und zwar selbstverständlich gerechte Chancen. Deswegen sagen wir: Da, wo es Unterschiede gibt, die nicht erklärbar sind, müssen sie abgestellt werden.
Jetzt komme ich zum Thema Gender Pay Gap. Die Diskussion darüber müssen wir sehr differenziert führen. 21 Prozent, 7 Prozent, 1,8 Prozent, 3 Prozent – all diese Zahlen habe ich schon gehört. Es ist mir, auf Deutsch gesagt, relativ egal: Lohnunterschied ist bei gleicher Arbeit Lohnunterschied, und der muss abgestellt werden. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Trotzdem bitte ich darum, eine politisch saubere Diskussion zu führen.
Man muss gewisse Dinge schon erklären. Eine Frage ist, ob ein Lohnunterschied von 21 Prozent erklärbar ist oder nicht. Nadine Schön hat schon deutlich gemacht, dass wir den Lohnunterschied von 7 Prozent im Fokus haben; denn es gibt Gründe, warum Löhne voneinander abweichen. Sie dürfen nur nicht bei gleicher Arbeit voneinander abweichen. Deswegen verweisen wir, wenn wir uns auf die laut Statistischem Bundesamt nicht erklärbare Lohnlücke von 7 Prozent beziehen, auf den Gesetzentwurf.
(Dr. Dorothee Schlegel [SPD]: Dann reden wir doch von „erklärbar“!)
Drei Kernelemente dieses Gesetzentwurfs wurden bereits dargestellt:
Erstens. Für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern wird ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt. Kritisiert wurde: Dieser Anspruch muss doch eigentlich schon für Betriebe mit einem Mitarbeiter eingeführt werden. Ich kann nur anraten, diese schwierige Debatte hochsensibel zu führen und Lösungen zu erarbeiten, die dem Ansinnen gerecht werden, die es aber auch mit sich bringen, dass die deutsche Wirtschaft, auch kleinere und Kleinstunternehmen, das wuppen kann. Denn wir brauchen die Unterstützung der Unternehmen in dieser Frage. Was wir nicht brauchen, ist, dass die einen für die Frauen sind, während die anderen für die Wirtschaft sind. Eine solche Konflikthaltung müssen wir verhindern; vielmehr müssen wir beides zusammenbringen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deswegen war es, glaube ich, richtig, die Beschäftigtenzahl zu erhöhen.
Viele Mittelständler mit wenigen Beschäftigten sind gerade mühevoll dabei, Frauen ein gleich hohes Gehalt zu zahlen. Deshalb, denke ich, müssen wir auch auf die mit Blick auf die Bürokratie geäußerten Bedenken hören.
Der zweite Punkt: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen – in der Methodik offen.
Der dritte Punkt: Für Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten wird, soweit diese lageberichtspflichtig sind, eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit eingeführt.
Es gab einen ersten Entwurf im Dezember 2015. Ich sage ganz offen: Als wir ihn gelesen haben, konnten wir als Union nicht mitgehen, weil wir – das ist unsere Aufgabe – den mittleren Weg, den Sie beschrieben haben, zwischen der Wirtschaft und dem, was wir mit Blick auf die Entgeltgleichheit erreichen wollen, gehen wollen. Deshalb ist es richtig, dass dieser Entwurf vom Dezember 2015 in sehr vielen Punkten nochmals verändert wurde.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur ein ganz kleines bisschen Transparenz?)
Es war wichtig und richtig, dass die Gewerkschaften und die BDA dabei waren, da sie diejenigen sind, die die Interessen ihrer jeweiligen Gruppe gut repräsentieren. Deshalb sind die Änderungen auch sehr klug.
(Zuruf von der LINKEN)
Es ist weder Sinn noch Zweck eines solchen Gesetzes, die Arbeitgeber zu überfordern. Wir müssen sie mitnehmen, und wir müssen Dinge verändern; aber wir sollten die Arbeitgeber nicht überfordern und an möglicherweise zu hohen Hürden scheitern lassen. Darauf werden wir als Union achten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Angesprochen wurde bereits der Auskunftsanspruch mit den Entgeltbestandsteilen. Darüber wird man diskutieren. Er ist jetzt geändert worden. Es fließen nicht mehr alle Entgeltbestandteile ein, sondern nur noch zwei.
Nun komme ich zu dem Satz mit dem Unfrieden von Herrn Christian von Stetten. Was er meint, ist doch einmal überlegenswert. Es ist doch so: Was bauen Sie bei der Betrachtung der Entgeltgleichheit mit ein – nur das Grundeinkommen, oder gibt es weitere Bestandteile?
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was macht das für einen Sinn?)
Ich finde es richtig, und man sollte es nicht so diffamiert darstellen, wie es hier geschehen ist, dass man fragt: Wie kann ich dafür sorgen – das ist doch die erste Pflicht –, dass wir weiterhin Frieden in den Unternehmen haben?
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Abgeordnete so nicht gemeint!)
Denn das ist doch die Basis des Wohlstandes und der Erfolge der deutschen Unternehmen.
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Frauen so viel verdienen wie Männer, gibt es keinen Frieden?)
Wenn man den jetzigen mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf vergleicht, dann sieht man, dass wir den Bürokratieaufwand und die Belastungen für die betroffenen Betriebe auf ein annehmbares Maß reduziert haben. Wir werden auch im parlamentarischen Verfahren weiter fragen: Wo können wir mit Blick auf die Bürokratie weitere Veränderungen vornehmen?
Ich bin mir sicher, dass wir am Ende ein Gesetzespaket bekommen, das im Sinne der Frauen sowie im Sinne der deutschen Wirtschaft ist. Noch einmal: Wir wissen, dass wir hier nur einen kleinen Schritt gehen. Daneben sind auch andere Bereiche entscheidend, zum Beispiel das Thema „Rückkehrrecht nach Teilzeit“.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Widerspruch in sich!)
Angesprochen wurde schon der gesamte Kitaausbau. All die Maßnahmen der vergangenen Jahre haben doch dafür gesorgt, dass sich die Situation insbesondere für Frauen ändert.
Wir sehen aber auch am Beispiel Schweden, wo es ganz andere gesetzliche Maßnahmen gibt, dass die bereinigte Lohnlücke bei 6 Prozent liegt, während sie bei uns bei 7 Prozent liegt. Deshalb sollte man das als Gesamtpaket sehen. Das heißt, das Thema „Gleichstellung im Arbeitsleben“ ist ein Gesamtpaket. Dazu gehören viele Aspekte, so auch die Situation derjenigen, die im Pflegebereich arbeiten und deren finanzielle Situation dringend verbessert werden muss.
Ich fand es übrigens in der Diskussion über die Frage „Frauen in Führungspositionen“ – dort haben wir ja auch ein gutes Gesetz hinbekommen – immer viel wichtiger, dass man bei jenen, die nur ein geringes Einkommen haben, dafür sorgt, dass Frauen und Männer gleichbezahlt werden.
Deshalb ist der Gesetzentwurf richtig. Er bietet die gesellschaftliche Chance, ihn als Signal zu begreifen; denn das Entgelttransparenzgesetz wird ein weiterer Schritt sein, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Erwerbswelt voranzutreiben. Denken Sie einmal daran: Väter und Mütter wollen, dass Söhne und Töchter für gleiche Arbeit auch das gleiche Einkommen erhalten. Daran werden wir weiter arbeiten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Und das gleiche Taschengeld. Vielen herzlichen Dank, Marcus Weinberg. – Nächste Rednerin: Beate Müller-Gemmeke für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
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Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen |