Mark HelfrichCDU/CSU - Integrationspolitik
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich reklamiere gleich zu Beginn meiner Rede die Beteiligung der CDU/CSU an dem Erfolg, den die Kollegin Griese gerade richtig herausgestellt hat.
(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Genau darin liegt der Denkfehler!)
Ich bedanke mich bei den Linken, dass wir heute über diesen Antrag und über Integrationspolitik sprechen können. Uns liegt Integrationspolitik am Herzen. Der Antrag, der hier vorliegt, ist allenfalls preiswürdig in der Kategorie „Recycling“. Der Antrag enthält nichts, was wir nicht schon einmal von Ihnen gehört haben, und er enthält alle Forderungen, die wir auch schon einmal von Ihnen gehört haben.
Lassen Sie mich exemplarisch auf drei Punkte eingehen, die Sie vom Bund fordern. Der erste Punkt ist: mehr finanzielle Unterstützung der Kommunen. Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte: mehr finanzielle Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus. Der dritte Punkt: mehr finanzielle Unterstützung beim Ausbau der Kinderbetreuung. Man bekommt beim Lesen schnell das Gefühl, dass sich erstens der Bund auf dem Gebiet der Integrationspolitik überhaupt noch nicht engagiert hat, weswegen ich mich zweitens frage, wie Sie so erkenntnisfrei durch die letzten anderthalb Jahre gekommen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich möchte einige Beispiele nennen, um zu zeigen, was wir alles auf den Weg gebracht haben. Ich entschuldige mich schon jetzt bei den Zuhörern. Ihnen werden in Anbetracht der Millionen- und Milliardenbeträge, die ich gleich nenne, die Ohren schlackern. Leider bin ich gezwungen, sie zu nennen, um Ihnen die Absurdität des Antrages, über den wir heute beraten, vor Augen zu führen.
Kommen wir zum ersten Punkt Ihrer Forderungen: mehr finanzielle Unterstützung für die Kommunen. Wir haben bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Bund den Kommunen von 2015 bis 2017 jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen wird. Im Jahr 2017 kommen noch einmal 1,5 Milliarden Euro hinzu. Im Juli letzten Jahres hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Bund den Ländern als Kompensation von Mehrausgaben für die Integration von Flüchtlingen bis zum Jahr 2018 weitere 7 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Im November letzten Jahres wurde hier im Bundestag beschlossen, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Integration noch einmal deutlich ausweitet. Länder und Kommunen werden mit zusätzlich 6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 unterstützt. Zudem wurde auch die Verteilung der ab 2018 vorgesehenen Kommunalentlastungen in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich beschlossen. Das ist eine gewaltige Leistung des Bundes für die Kommunen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Die Länder verfügen also über das notwendige Geld, um den Kommunen die Kosten der Integration von der Hand zu halten. Jetzt muss das Geld endlich auch einmal in die Kommunen fließen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!)
Zweitens. Kommen wir zu der Forderung der Linken nach mehr finanzieller Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund. Richtig ist, dass es Aufgabe des Sozialstaates ist, Menschen aus sozial schwachen Verhältnissen zu unterstützen und für Wohnraum zu sorgen. Wenn Wohnungen fehlen, muss der soziale Wohnungsbau gefördert werden. Was die Kollegen der Linken aber offensichtlich übersehen haben: Für den sozialen Wohnungsbau sind seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 allein die Länder zuständig. Der Bund kann lediglich Modellvorhaben und Förderprogramme ausschreiben. Davon hat er Gebrauch gemacht. Er will in den nächsten zwei Jahren jeweils eine halbe Milliarde Euro mehr zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus ausgeben. Das ist eine gute Nachricht; denn mit anständigen Wohnungen zu bezahlbaren Preisen sichern wir den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Bereits zum zweiten Mal in Folge werden die Mittel um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Erst zu Beginn des letzten Jahres hat der Bund die Kompensationsmittel auf über 1 Milliarde Euro fast verdoppelt. Diese werden den Ländern für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Klar ist aber auch, dass die Mittel, die der Bund gibt, von den Ländern aufgestockt werden müssen.
Kommen wir zum dritten und letzten Punkt, auf den ich eingehen möchte: mehr finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung. Es ist ein sehr interessanter Punkt, auch für mich ganz persönlich als Vater eines kleinen Jungen, der in der Kita ist. Ich habe nach dieser Rede sicher einen anderen Blick auf das Geschehen. Auch der Ausbau der Kleinkindbetreuung – Sie können sich sicher denken, was jetzt kommt – fällt in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder. Gleichwohl hat der Bund das Betreuungsprogramm für unter Dreijährige im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro gefördert. In dieser Wahlperiode wird das Programm nochmals um 1 Milliarde Euro aufgestockt. Für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen werden seit dem Jahr 2015 jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2017 und 2018 erhöht der Bund diesen Betrag noch einmal um 100 Millionen Euro.
Zudem förderte der Bund im Zeitraum 2011 bis 2015 mit weiteren 400 Millionen Euro die Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Dieses Programm wird seit 2016 fortgesetzt. Der Bund stellt dafür bis 2020 Mittel im Umfang von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. So können zusätzlich bis zu 7 000 Halbtagsstellen für Fachkräfte in den Kindertagesstätten und in den Fachberatungsstellen geschaffen werden.
Das ist auch noch nicht alles: Derzeit wird im Bundestag über ein Gesetz beraten, mit dem das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ weitergeführt werden soll. Damit sollen zusätzliche 100 000 Betreuungsplätze für ältere Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Für dieses neue Programm bis 2020 sollen insgesamt 1,1 Milliarden Euro durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.
Ich will nur am Rande erwähnen – damit wir ein vollständiges Bild bekommen –: Im Bereich Familie und Bildung belaufen sich die Entlastungen des Bundes für die Länder in den Jahren 2010 bis 2019 auf über 50 Milliarden Euro.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie sagen, eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordere eine soziale Offensive für alle.
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Jawohl!)
Und ich sage Ihnen: Nichts anderes machen wir seit Jahren vonseiten des Bundes,
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD])
und zwar als Daueraufgabe und nicht mit einem effekthaschenden Antrag, den man kurz vor einer Bundestagswahl hier ins Plenum einbringt. Wer hier von unzureichender finanzieller Unterstützung redet – man könnte auch sagen: schwadroniert –, dem ist wahrlich nicht zu helfen.
Ich sage Ihnen aber auch: Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert, dass wir uns vorrangig auf Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive konzentrieren. Nur der darf bleiben, der tatsächlich einen Schutzanspruch erhält. Laut einer aktuellen McKinsey-Analyse für die Regierung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen bis Jahresende auf 485 000 Menschen ansteigen könnte. 2016 kehrten rund 80 000 ausreisepflichtige Menschen in ihre Heimatländer zurück; dabei handelte es sich in gerade einmal 24 000 Fällen um Abschiebungen. Schuld an diesen minimalen Zahlen sind vor allem rot-grün regierte Bundesländer. Das Land Berlin, in dem Sie mitregieren, ist da die ganz unrühmliche Nummer eins. Sie verfahren leider nach dem Motto: Einmal in Deutschland, immer in Deutschland.
(Johannes Selle [CDU/CSU]: Da kannst du noch nicht mal applaudieren!)
Bedenkt man, dass die Kosten, die ein Ausreisepflichtiger verursacht, 670 Euro im Monat betragen, liegen damit laut der genannten Analyse die Gesamtkosten in diesem Jahr bei rund 3 Milliarden Euro – Geld, das bei konsequenter Rückführung für die Sozial- und Integrationspolitik, für diejenigen, die wirklich schutzbedürftig und hilfsbedürftig sind, zusätzlich zur Verfügung stünde.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Kollege Helfrich. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Waltraud Wolff für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Martin Pätzold [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7073514 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Integrationspolitik |