16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 6

Erich IrlstorferCDU/CSU - Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

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Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das wir heute verabschieden werden, ist zusammen mit den zahlreichen Änderungsanträgen sehr umfangreich. Es bezieht neben der Heil- und Hilfsmittelversorgung zahlreiche andere Teilbereiche ein und löst Probleme. Der Gesetzentwurf verdient nach meiner Auffassung die Zustimmung des ganzen Hauses.

(Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!)

Wie wir bemerkt haben, mussten auch die Rednerinnen und Redner von der Opposition Kritikpunkte mit der Lupe suchen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Na ja! – Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Dafür brauchte ich keine Lupe! Das stimmt nicht!)

Die jetzt gefundenen Regelungen sind ein erster Fingerzeig für den Weg, den wir künftig gemeinsam mit den Heilmittelerbringern gehen wollen: mehr Verantwortung und mehr Kompetenzen.

Die Einführung einer Blankoverordnung, auf deren Basis die Ergotherapeutin oder der Physiotherapeut künftig selbst bestimmen können, welche Therapie sie oder er wie häufig anwendet, war eine wichtige Forderung der Heilmittelerbringer. Sie wird nun in jedem Bundesland erprobt.

Einen Schwerpunkt des Koalitionsvertrages bildet die Verbesserung der Qualität. Zum Thema „Qualität der Hilfsmittel“ möchte ich sagen, dass wir von den betroffenen Patientinnen und Patienten in den vergangenen Jahren von extrem vielen Ungereimtheiten gehört haben, die sich im Laufe der Zeit immer weiter verschärft haben. Man könnte geradezu von einem Abwärtswettlauf bei den Ausschreibungen sprechen; auch das gehört an einem solchen Tag wie diesem gesagt.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das haben Sie von der CDU/CSU ganz lange ignoriert!)

Die unsägliche Qualität von Hilfsmitteln kenne ich auch aus persönlicher Erfahrung mit meinen Eltern. Was hier den Menschen teilweise zugemutet wurde – als Paradebeispiel wurden die Inkontinenzwindeln bereits erwähnt –, war für mich wirklich unsäglich. Hinzu kam, dass Menschen, die finanziell ohnehin nicht auf Rosen gebettet sind, aufgrund mangelnder Qualität zum Kauf vorgeblich besserer Produkte nahezu genötigt wurden.

Diese Zustände waren nicht mehr hinnehmbar. Deshalb ist diese gesetzliche Neuregelung überfällig.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Selbst die Kostenträger, die natürlich immer auch ein Auge auf die Preisgestaltung werfen müssen, haben hier Zustimmung signalisiert. Wir werden also zukünftig dem Aspekt der Qualität gegenüber dem Preis eine höhere Bedeutung zumessen. Eines aber ist in diesem Zusammenhang klar: Der Gesetzgeber – hier sind wir uns wohl fraktionsübergreifend einig – wird scharf prüfen, ob diese gesetzlichen Regelungen auch in der Praxis so umgesetzt werden, wie wir das in diesem Gesetz heute beschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Änderungsanträgen möchte ich an dieser Stelle die Regelungen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Krankenversicherung der Rentner herausgreifen, weil dieses Thema der CSU schon seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen ist und wir wirklich sehr froh sind, dieses in dem heute zu verabschiedenden Gesetz eingebracht zu haben.

Wir haben in Deutschland ein weitreichendes Gerechtigkeitsproblem bei der finanziellen Ausstattung von Müttern im Rentenalter. Es ist für uns als Union nicht akzeptabel, wenn Mütter am Ende eines sehr arbeitsreichen Lebens für Kinder und Familie mit einer Rente auskommen müssen, die zum Leben nicht reicht. Unsere Pläne zur Anrechnung der Kindererziehung auf die Rente, unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes, kennen Sie ja. Besonders gravierend wird dieses Problem aber bei den Müttern, die beim privat versicherten Ehepartner mitversichert waren,

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daran sieht man, was das für ein schlechtes System ist!)

während sie sich der Erziehung von Rentenbeitragszahlern, im Volksmund auch Kinder genannt, gewidmet haben, etwa die Ehefrau eines Polizisten, die vielleicht 700 Euro Rente bekommt, davon als sogenannte freiwillig Versicherte aber 250 Euro an die Krankenkasse abzugeben hat.

Wir sind als Gesellschaft den Müttern zu Dank verpflichtet, und das darf sich nicht nur im Reden erschöpfen. Deshalb haben wir in dem heute zu verabschiedenden Gesetz geregelt, dass nunmehr drei Jahre für jedes Kind auf die Vorversicherungszeit der Krankenversicherung der Rentner angerechnet werden. Wir geben damit ein Signal der Wertschätzung, das auch bei heutigen und zukünftigen Eltern ankommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger und ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, um eine qualitativ bessere Versorgung zu erreichen. Deshalb würde ich Sie bitten, sich nicht zu enthalten, sondern zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als nächste Rednerin spricht Martina Stamm-Fibich für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073554
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
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