16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 7

Uwe FeilerCDU/CSU - Bekämpfung der Steuerumgehung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf den Tribünen! Auch heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der sich mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung beschäftigt. Er fügt sich nahtlos in das Konzept unseres Bundesfinanzministers zur Stärkung der Steuergerechtigkeit ein. Nach der Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, der Einführung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen, dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen werden wir mit diesem Gesetz den kreativen Steuergestaltungsmöglichkeiten im Ausland einen Riegel vorschieben. Dabei setzen wir zuallererst auf das Mittel der Transparenz; das haben wir in den Vorreden schon mehrmals gehört.

Genauso wie wir bei der strafbefreienden Selbstanzeige und durch den internationalen Informationsaustausch das Entdeckungsrisiko dermaßen erhöht haben, dass sich jeder dreimal überlegen sollte, ob er sich mit dem deutschen Fiskus auf diese Art und Weise anlegen will, bringen wir mit diesem Gesetz Licht ins Dunkel sogenannter Domizilgesellschaften, wie Briefkastenfirmen höflich umschrieben werden.

Wir als Union stehen zur Berufs-, Dienstleistungs- und Eigentumsfreiheit. Selbstverständlich dürfen und können sich deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an ausländischen Gesellschaften beteiligen, diese übernehmen oder auch internationale Geschäftsbeziehungen pflegen. Dieser Unternehmergeist gehört zu den Stärken der deutschen Volkswirtschaft, von der wir alle profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftssinn endet aber dort, wo die Energie vornehmlich darauf gerichtet ist, dem deutschen Staat durch ein geschicktes und möglichst kompliziertes Netzwerk an Auslandsgesellschaften seine Steuern vorzuenthalten.

In den Gesetzentwurf sind die viel beachteten und international auf Zustimmung gestoßenen zehn Punkte von Wolfgang Schäuble eingeflossen. Über deren Ausgestaltung werden wir im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren sicherlich zum Teil zu sprechen haben. Grundlage ist ein mehrstufiges Modell, das nicht ohne Grund an die erste Stelle die Ausweitung der Mitwirkungs- und Anzeigepflichten über den Erwerb von direkten und indirekten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften setzt. Schlupflöcher durch Schachtelkonstruktionen werden so geschlossen, da auch Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften offenzulegen sind. Anderenfalls setzt die Anlaufhemmung der Verjährung ein, und es wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25 000 Euro fällig.

Meine Damen und Herren, neben den Eigentümern solcher Firmen nehmen wir aber auch die Finanzinstitute in die Verantwortung, Finanzinstitute, die ihre Kunden nicht selten bei derartigen Geschäftsmodellen beraten haben. Auch für sie gilt eine Mitwirkungs- und Anzeigepflicht, wenn sie für in Deutschland Steuerpflichtige Geschäftsbeziehungen mit Drittstaat-Gesellschaften herstellen oder vermitteln. Neben dem Bußgeld sollen sie auch für die durch eine Pflichtverletzung entstandenen Steuerausfälle haften; das halte ich, wie mein Vorredner Lothar Binding schon angemerkt hat, für äußerst wichtig.

In genau diesen Zusammenhang ist auch die Abschaffung des steuerlichen Bankengeheimnisses einzuordnen, das in der Praxis aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ohnehin zwar ein Ermittlungshindernis darzustellen vermochte, aber keine Verschwiegenheitspflicht der Finanzinstitute nach sich zog. Gleichwohl darf ich an dieser Stelle auch festhalten, dass wir den Instituten durchaus eine Menge neuer Aufgaben aufbürden, über die wir mit der Finanzwirtschaft natürlich auch diskutieren müssen. In der Gesamtabwägung lassen sich die Pflichten aus meiner Sicht aber vertreten, beispielsweise bei der Ausweitung des automatisierten Kontenabrufverfahrens oder der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Daten bei Auflösung von Konten auf zehn Jahre. Ob auch für den kleinen Ratenkredit stets die Erfassung des steuerlichen Identifikationsmerkmals erforderlich ist, ist zumindest mir gegenüber noch begründungswürdig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Bürgerinnen und Bürger werden sich fragen, ob sie selbst als Inhaber eines Girokontos oder eines kleinen Depots überhaupt von all diesen Vorschriften, die wir jetzt auf den Weg bringen, betroffen sein werden. Das können wir sicher ruhigen Gewissens in vielen Fällen verneinen.

Für uns ist es jedoch wichtig, dass gerade diese Menschen wissen, dass diejenigen, die versuchen, sich auf Kosten der Steuerzahlergemeinschaft gesetzeswidrig einen Vorteil zu verschaffen, verfolgt und bestraft werden. Es ist deshalb auch vollkommen folgerichtig, die Zahlungsverjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre zu verlängern und in besonders schweren Fällen einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung ebenfalls auf zehn Jahre auszuweiten.

Unser Finanzminister hat in Deutschland und in der Welt zu Recht den Ruf erworben, für Steuergerechtigkeit und Transparenz zu stehen. Er hat zeitnah einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, und ich freue mich auf die anstehenden Beratungen zu diesem Gesetz.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Als nächster Redner spricht Dr. Jens Zimmermann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073582
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Bekämpfung der Steuerumgehung
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