16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 11

Maria Flachsbarth - Änderung des Düngegesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Sitzungswochen hat der Deutsche Bundestag häufig zentrale Themen aus dem Bereich der Landwirtschaft, der Ernährung und der ländlichen Räume debattiert. Mich freut, dass damit diese für unser Land und unsere Gesellschaft so wichtigen Themen in die Mitte der parlamentarischen Aufmerksamkeit gerückt wurden. Denn genau dahin, in die Mitte, gehört auch die Landwirtschaft selbst – in die Mitte der Gesellschaft.

Wir verdanken der deutschen Landwirtschaft viel. Noch nie in unserer Geschichte hatten wir so gesunde, so sichere und so vielfältige Lebensmittel wie heute.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das leisten in erster Linie unsere Bäuerinnen und Bauern. Unsere Bauernfamilien haben deshalb unsere Unterstützung und unsere Wertschätzung verdient.

Gleichwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen wir: Die deutsche Landwirtschaft kann nur dann erfolgreich arbeiten, wenn sie von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragen ist. Zu einer gesellschaftlich akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung leistet die Einigung beim Düngepaket, über das wir heute sprechen, einen wesentlichen Beitrag.

(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Sie da noch mal hinkommen!)

Wir müssen unser Grundwasser vor übermäßigen Nitrateinträgen schützen und die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft reduzieren. Aber wir müssen unseren Landwirten auch die Möglichkeit geben, ihre Pflanzen bedarfsgerecht mit Nährstoffen zu versorgen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber ein bisschen viel!)

Ich freue mich deshalb, dass uns mit der neuen Düngeverordnung ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Umweltinteressen, Frau Höhn,

(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

und einer praxistauglichen Lösung für unsere Bauern gelungen ist. Das Düngegesetz, das wir heute beraten, bildet die gesetzliche Grundlage für die Düngeverordnung und damit auch für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland. Damit ist ein Paket geschnürt, das der bäuerlichen Landwirtschaft ein ökonomisch tragfähiges und zugleich ressourcenschonendes Wirtschaften ermöglicht. Gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und den Ländern haben wir uns darauf verständigt, die Steuerung und Überwachung von Nährstoffströmen deutlich zu verbessern. Hier schafft der Bund die gesetzlichen Vorgaben; bei der Kontrolle sind aber die Länder gefordert.

Mit der Düngegesetzgebung haben wir eine stärkere Regionalisierung und damit standortangepasste Differenzierung des Düngerechts vereinbart. Es sieht beispielsweise zusätzliche Vorgaben für Gebiete mit kritischen Nitratwerten vor, aber eben auch Entlastungen für unproblematische Gebiete. In der Novelle der Düngeverordnung vorgesehene Maßnahmen sind unter anderem die bundeseinheitliche Regelung der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und Grünland, die Verlängerung der Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, sowie die Ausweitung der Abstände für die Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novelle der Düngeverordnung zielt darauf ab, den Stickstoff effizienter zu verwerten und die Emissionen von Ammoniak bei der Düngung zu reduzieren. Zudem wird das Verfahren zur Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs der Pflanzen weiterentwickelt, konkretisiert und bundesweit vereinheitlicht. Der ermittelte Düngebedarf darf in der Regel nicht überschritten werden. Damit die landwirtschaftlichen Betriebe die notwendigen Vorgaben aber leichter umsetzen können, werden wir neue Techniken fördern, zum Beispiel die bodennahe Ausbringung von Gülle. Ich denke, das ist ausgesprochen sinnvoll.

Mit der Einigung beim Düngepaket setzen wir auch das Bekenntnis aus dem Koalitionsvertrag um, eine flächengebundene landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland anzustreben.

Sehr herzlich danke ich allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere aus den Koalitionsfraktionen und aus den Ländern, für wirklich konstruktive Beiträge. Es hat lange gedauert, aber jetzt ist es endlich gut. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Beratungen im Bundesrat voraussichtlich im März dieses Jahres abschließen können.

Lieber Kollege Priesmeier, es waren tatsächlich nicht immer ganz einfache Verhandlungen.

(Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Oh nein!)

Aber es hat sich gezeigt, dass nur im konstruktiven Miteinander und in einem fairen Dialog sinnvolle Lösungen erreicht werden können. Daran sollten wir für den Rest der Legislaturperiode gemeinsam festhalten. Wir drücken uns nicht vor schwierigen Themen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern wir steuern mit Augenmaß nach und gehen die Akzeptanzprobleme der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung damit wirkungsvoll an. Die Menschen erwarten von uns, dass wir liefern, und mit dem Düngepaket haben wir geliefert. Ich bitte Sie daher, dem von Bundesminister Christian Schmidt vorgelegten Düngegesetz zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD])

Vielen Dank. – Als Nächstes hat Dr. Kirsten Tackmann, Fraktion Die Linke, das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073693
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Änderung des Düngegesetzes
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