Wilhelm PriesmeierSPD - Änderung des Düngegesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Rede heute natürlich nicht mit einer Bauernregel, sondern mit der Feststellung, dass heute ein guter Tag für die Umwelt ist und wir im Hinblick auf die Landwirtschaft mit dem ganzen Paket, das in den letzten Wochen und Monaten immer zur Diskussion stand – von der Düngeverordnung über das Düngegesetz bis zu der Anlagenverordnung –, einen entscheidenden Schritt auch in Richtung Nachhaltigkeit gehen.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben schon im Dezember 2012 in einem Antrag eine ganze Reihe von Forderungen gestellt. Diese Forderungen setzen wir mit dem heutigen Tage um. Das heißt, wir versprechen nicht nur, sondern die SPD liefert auch.
Auf dem Weg dahin hatten wir natürlich eine ganze Reihe von Widerständen zu überwinden. Die Einsicht bei vielen politischen Akteuren und auch bei den Betroffenen des Berufsstandes war nicht immer in dem Maße ausgeprägt, wie ich das erwartet habe. Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz aus dem Januar 2015. Da wurden noch Dinge wie „längere Sperrfristen“, „strengere Vorgaben für Phosphatdüngung“ und „Hoftorbilanz“ seitens des Bauernverbandes als inakzeptabel oder nicht notwendig abgelehnt.
Mittlerweile ist ein Sinneswandel eingetreten – ich befürworte das –, sodass wir heute, glaube ich, auch im Sinne der Zukunft unserer Betriebe – auch unserer Veredelungsbetriebe – zur Verabschiedung eines Gesetzes kommen, das sich nachhaltig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken wird.
Der Handlungsdruck war enorm, auch vor dem Hintergrund der Verletzung der Nitratrichtlinie und der im Oktober eingegangenen Klage. Das macht deutlich, dass man letztendlich auch vor diesem Hintergrund angefangen hat, sich aufeinander zuzubewegen. Ich war dazu immer bereit. Manchmal ist der Weg zum Ziel aber eben ein bisschen schwierig und mühselig. Ich habe darum gekämpft, und im Endeffekt ist es auch gelungen, glaube ich, wesentliche Bestandteile zur Verbesserung umzusetzen.
Das zentrale Problem ist hier eben schon angesprochen worden, nämlich natürlich die Entkoppelung der Veredelungswirtschaft von der Fläche. Das kann man nicht dauerhaft hinnehmen. 2,4 Großvieheinheiten sind etwa die Größe, bis zu der das noch funktioniert. Ab da funktioniert es eben nicht mehr, und es entstehen zusätzliche Kosten für die Betriebe und für den Sektor.
(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 2,4 ist zu viel!)
Wenn man das, was nicht mehr auf die Fläche passt, trotzdem auf der Fläche entsorgt, dann entstehen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und unter Umständen auch Belastungen für zukünftige Generationen durch eine Verunreinigung von Trinkwasser. Ich glaube, mit den jetzigen Vorgaben machen wir dem ein Ende und sorgen dafür, dass nachhaltig eine entsprechende Verbesserung der Gewässergüte der Grundwasserkörper erreicht wird.
Unser politisches Ziel als SPD ist es, die Tierhaltung wieder an die Fläche zu binden. Das haben wir auch in den Koalitionsvertrag geschrieben.
(Beifall der Abg. Christina Jantz-Herrmann [SPD])
Das ist umweltverträglich und letztendlich auch nachhaltig und wirtschaftlich. Daran wird auch kein Weg vorbeiführen.
In der Vergangenheit gab es die Schwierigkeit, dass man die wissenschaftlichen Grundlagen zum Düngerecht, die seitens der uns beratenden Wissenschaft vorgetragen worden sind, nicht immer entsprechend registrieren wollte. Ich glaube, dass wir jetzt auch mit der Umstellung des Systems auf ein Bruttobilanzierungssystem jeden dazu bringen, dass er sich ehrlich macht, sodass sich keiner mehr einen schlanken Fuß macht und mit Faustzahlen rechnet.
Es ist noch nicht alles umgesetzt, was wir zu gegenwärtigen haben. Kernelement dessen, was wir verhandelt haben, ist die sogenannte Stoffstrombilanz oder Hoftorbilanz – wie immer man das auch bezeichnen mag. Mir ist es an sich egal, wie man das bezeichnet; Hauptsache, das System sowie die Bilanzierung funktionieren, und Hauptsache, wir haben ein System, das hinterher auch vollzugsfähig ist!
(Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Nicht bürokratisch!)
Das bisherige Düngerecht ist zwar ganz nett, aber in gar keiner Weise vollzugsfähig. Bußgeldbescheide enden häufig vor den Verwaltungsgerichten und haben keinen Rechtsbestand, weil die Beweislage nicht eindeutig ist.
Ich nehme an, dass wir mit der jetzt vorgesehenen Regelung, auf vorhandene Daten zuzugreifen – das war ein hartes Stück Arbeit in den Verhandlungen, die Regelung umzusetzen, dass die Kontrollbehörden die infragekommenden Betriebe risikoorientiert kontrollieren können –, eine neue Möglichkeit der Umsetzung bekommen, sodass wir letztendlich auch da auf der sicheren Seite sind. Damit gewährleisten wir für die Länder den Vollzug und ermöglichen es ihnen auch, den Vollzug darzustellen.
Wir orientieren uns – das ist schon erwähnt worden – nicht mehr unbedingt an dem maximal möglichen Flächenertrag, sondern es muss zwischen Ertrag auf der einen Seite und freiwerdenden Emissionen auf der anderen Seite abgewogen werden. Beides muss in etwa gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das ist ein qualitativer Fortschritt und an sich alternativlos.
Wir schließen das Schlupfloch mit den Biogasanlagen in bestimmten Veredlungsregionen. Das wird nachhaltige Folgen haben; denn das war häufig die Ursache dafür, dass es zu qualitativen Verschlechterungen gekommen ist.
Die Länder werden verpflichtet, in den zusätzlich belasteten Gebieten besondere Maßnahmen zu ergreifen. Das können sie nicht nur tun, sondern sie werden dazu verpflichtet. Darauf sollte man hinweisen.
Ich glaube – das ist auch eine ganz wesentliche Erkenntnis, die ich in dem gesamten Verhandlungsprozess gewonnen habe –, hinterher finden sich doch alle zusammen. Aus diesem Grund darf ich allen recht herzlich danken, vor allen Dingen dem Kollegen Holzenkamp, den beiden beteiligten Ministerien, und zwar dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium. Auch dem grünen Agrarminister aus Niedersachsen möchte ich danken,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Guter Mann!)
der durch seine intensiven Verhandlungen mit der Bayerischen Staatskanzlei bzw. dem Bayerischen Staatsminister dazu beigetragen hat, schlussendlich einen Kompromiss zu finden.
(Beifall des Abg. Willi Brase [SPD])
Manche Vereinbarungen in dem Kompromiss erschließen sich mir allerdings nicht so ganz.
Ich nenne hier zum einen die Möglichkeit von Futterbaubetrieben, 25 Prozent ihres Grundfutters als Verluste im Nährstoffvergleich pauschal abzuziehen.
Ein anderer Punkt ist die Tatsache, dass es in Bayern und auch in anderen Bundesländern noch möglich ist, die Gülle bis spätestens vier Stunden nach der Ausbringung einzuarbeiten. Wer Ammoniak einsparen will, der muss das zügig tun. Der größte Teil des Ammoniaks wird nach ein oder zwei Stunden, manchmal auch nach drei oder vier Stunden nach dem Ausbringen freigesetzt. Das hängt von den Wetterbedingungen ab. Da ist vielleicht noch einiges nachzubessern.
Auch im Bereich der Phosphatbegrenzung hätte man ambitionierter vorgehen können. Im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist damit sicherlich noch nicht das Ende erreicht.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die Düngegesetzgebung die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages auch in der nächsten Legislatur – mich nicht mehr, ich werde dann dem Bundestag nicht mehr angehören – beschäftigen wird.
(Rainer Spiering [SPD]: Sicher!)
Nicht vergessen werden darf natürlich der Dank an den Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, der in den Verhandlungen immer verlässlich war, was Informationen und Hintergründe betrifft. Ihn darf ich als großen sozialdemokratischen Agrarminister auf der Länderebene natürlich nicht vergessen.
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Groß ist er nicht!)
Vielen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Friedrich Ostendorff.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7073708 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Düngegesetzes |