16.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 11

Waldemar WestermayerCDU/CSU - Änderung des Düngegesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute die Novellierung des Düngegesetzes, und ich kann sagen: Wieder einmal schlecht gebrüllt, Herr Friedrich Ostendorff! Zuerst redet man von politischen Verbindungen, und dann spaltet man wieder die ganze Diskussion.

Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen, dass Wirtschaftsdünger kein Abfall ist, sondern eine wertvolle Nährstoffquelle für die Pflanzen darstellt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn es zu viel ist, dann ist es Abfall!)

Zielvorgabe für die Neuregelung des Düngerechts in Deutschland war aus meiner Sicht deshalb, dass sowohl die bedarfsgerechte Pflanzenernährung als auch der Schutz der Gewässer gewährleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dieser Zielvorgabe gerecht. Durch eine noch bessere, gezieltere Nutzung von Wirtschaftsdünger können wir höhere Erträge bei verringertem Verbrauch von Mineraldünger erreichen. Für die Ernährung einer immer größer werdenden Weltbevölkerung sind diese Effizienzsteigerungen besonders wichtig.

Aber auch der Schutz von Boden, Gewässern und Klima liegt im originären Interesse von uns allen. Deshalb haben wir in Deutschland im Wasser- und Bodenrecht bereits ein hohes Regelungs- und Schutzniveau. Trotzdem ist für uns klar, dass wir den vorhandenen Überschreitungen der Nitratgrenzwerte bei einem Teil der Messstellen entgegenwirken müssen. Um diese Einträge ins Grundwasser zu vermeiden, müssen wir die Vorschriften über die Düngung anpassen. Gerade in Gebieten mit belasteten Wasserkörpern hat die Reduzierung des Eintrags von Nitrat eine hohe Priorität. Dieser Problematik stellen wir uns und stiften keine Verwirrung, Frau Dr. Tackmann; denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Anforderungen an die Düngung in Deutschland erheblich verschärft.

Die neuen Regeln für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger, die verkürzten Ausbringungszeiten und damit verbundene Anforderungen an mehr Lagerraum und die verringerten Ausbringungsmengen verlangen von unseren Betrieben ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit. Durch Dokumentationspflichten, Verlängerung der Sperrfristen und weitere Auflagen in Problemgebieten erhöhen wir darüber hinaus die regulatorischen Belastungen für Landwirte.

Es ist aber auch sicher – auch das gilt es klar auszusprechen –, dass die weiter gehenden Anforderungen im Düngerecht auch die Produktionskosten in der deutschen Landwirtschaft und damit letztlich die Kosten unserer Lebensmittel erhöhen werden. Außerdem wird sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft weiter verschärfen; denn die neuen Vorgaben bei der Ausbringungstechnik stellen insbesondere die kleinen Betriebe vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir dadurch, dass die unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten, Topografien und Klimata in den Regionen berücksichtigt werden, eine hinreichend flexible Anwendung in der Praxis ermöglichen.

Zusammengefasst haben wir mit dem nun vorliegenden Paket aus Düngegesetz, Düngeverordnung und Anlagenverordnung praktikable Lösungen, die es ermöglichen, die Fruchtbarkeit unserer Böden zu erhalten, und es gleichzeitig erlauben, eine ausreichende Nährstoffversorgung für unsere Pflanzen mit Wirtschaftsdünger zu gewährleisten.

Wir entwickeln die gute fachliche Praxis, die wir haben, weiter und erfüllen die europäischen Anforderungen aus der Nitratrichtlinie. Mit der Novellierung gewährleisten wir darüber hinaus die Wirksamkeit des nationalen Aktionsprogramms im Bereich Düngerecht. Aus meiner Sicht haben wir einen gut austarierten Kompromiss erarbeitet, der für die Düngung in Deutschland künftig ein solides Fundament garantiert und das Grundwasser schützt.

Ich möchte abschließend noch deutlich machen, dass wir bei allen berechtigten Diskussionen in der Sache nicht den Fehler machen sollten, die Landwirtschaft primär als Problemverursacher zu sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Richtig ist vielmehr, dass uns die rund 375 000 landwirtschaftlichen Betriebe im Land mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen und zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen. Diese 375 000 Betriebe versorgen 82 Millionen Menschen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund bin ich der festen Überzeugung, dass unsere Bauern in Deutschland nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung sind.

Ich bitte Sie, dem Gesetz zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD])

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Rainer Spiering, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7073824
Wahlperiode 18
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Änderung des Düngegesetzes
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