Johannes FechnerSPD - Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Etwa 65 000 Polizisten sind im Jahr 2015 nach der polizeilichen Kriminalstatistik Opfer von Gewalttaten geworden. Das sind über 170 pro Tag. Leider gab es wiederum eine Steigerung zum Vorjahr. Deswegen ist für uns in der SPD klar: Wir müssen die Polizistinnen und Polizisten besser schützen.
(Beifall bei der SPD)
Wir machen das zum einen, indem wir mehr Stellen zur Verfügung gestellt haben. Das war eine Initiative der SPD, die wir durchgesetzt haben.
Selbstverständlich, Herr Kollege Tempel, sind wir in Kontakt mit den Verbänden. Sie hätten auch die Gewerkschaft der Polizei nennen sollen,
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er! Kollege Tempel ist da sogar Mitglied! – Frank Tempel [DIE LINKE]: Habe ich! Habe ich selbst gesagt! Polizeigewerkschaft!)
die wir gern mit Ihnen besuchen, um über dieses Thema zu diskutieren.
Sicherlich ist das Strafrecht kein Allheilmittel. Deswegen haben wir uns in der Koalition in intensiven Beratungen auch nicht nur auf diesen Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, geeinigt, sondern wir haben auch 5 Millionen Euro für eine Imagekampagne für die Polizei zur Verfügung gestellt. Wir sind uns des Weiteren einig, dass wir vermehrt Body-Cams einsetzen wollen, weil die Polizeireviere, in denen diese Technik eingesetzt wird, nach den ersten Tests schon festgestellt haben, dass potenzielle Täter eben nicht attackieren, weil sie zu Recht die Sorge haben, dass sie durch die Body-Cams identifiziert werden können und dann eine Verurteilung sehr wahrscheinlich ist.
Wir haben uns aber auch dazu entschlossen – deshalb unterstützen wir das heute –, den strafrechtlichen Schutz der Polizisten zu verbessern. Bei den Vorberatungen empfand ich Fotos und Berichte von den Polizeipräsidenten, die unmittelbar von den körperlichen Auseinandersetzungen berichtet haben, als besonders schockierend. Auch ich durfte in meinem Wahlkreis bei einer Nachtschicht, bei der ich die Polizei begleiten konnte, erleben, wie heftig Polizisten manchmal der Gewalt ausgesetzt sind. In meinem Wahlkreis war es so, dass die Mitarbeiter einer Behörde bei einer Geschwindigkeitskontrolle attackiert wurden, weil sie einen Raser erwischt haben. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir hier auch das Strafrecht verschärfen. Polizisten müssen in jeder Situation geschützt sein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Denn gerade, wenn Polizisten Streife gehen oder eine Verkehrskontrolle durchführen, sind sie nicht mit Schutzkleidung ausgerüstet und deswegen weniger gegen Attacken geschützt. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir Polizisten – egal in welcher Situation – auch besser strafrechtlich schützen.
Besonders schockiert mich, dass immer öfter Rettungskräfte attackiert werden. Gerade Sanitäter und Feuerwehrleute engagieren sich oft ehrenamtlich und vor allem im Dienst der Allgemeinheit für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wenn sich Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren und dann auch noch verprügelt werden, sind wir, finde ich, als Gesetzgeber gefordert und müssen diesen Personenkreis besser schützen. Deshalb ist es gut, dass in diesem Gesetz der Personenkreis besser strafrechtlich geschützt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Schließlich haben wir das schlimme Phänomen zu beobachten, dass es bei Straßenverkehrsunfällen oft mehr Gaffer als Helfer gibt. Wenn dann die Rettungsarbeiten durch Gaffer behindert werden, besteht durchaus die Gefahr, dass die Verletzungen der Opfer noch schlimmer werden oder diese dann erst recht gesundheitlich beeinträchtigt werden. Deswegen ist es gut, dass wir heute den Startschuss für die Beratung darüber geben, ob Gaffer, die die Rettungskräfte behindern, bestraft werden können. Wir unterhalten uns sicherlich dann noch darüber, welche Anforderungen wir daran stellen, ob es, wie hier vorgeschlagen, eine Gewalthandlung geben muss oder ob, wie es der Bundesrat vorschlägt, eine einfache Behinderung ausreichen soll. Das müssen wir sicherlich kritisch prüfen. Aber ich finde, auch hier sollten wir uns überlegen, wie wir die Rettungskräfte besser schützen und damit auch etwas für die Opfer tun können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Einen Satz möchte ich noch zur Kritik der Opposition sagen: Natürlich sind zahlreiche Handlungen, die wir heute beispielhaft genannt haben, strafbewehrt. Aber – das ist die Rechtfertigung für die Neuregelung, die wir heute schaffen – die bloße Verurteilung wegen einer Körperverletzung bringt eben nicht vollständig das spezifische Unrecht eines Angriffs gegen einen Polizisten zum Ausdruck; denn der Angriff richtet sich ja nicht nur gegen den Bürger, sondern eben auch gegen das staatliche Gewaltmonopol.
(Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber geschützt durch § 113!)
Deswegen ist eine solche Vorschrift gerechtfertigt.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Wir wollen Polizistinnen und Polizisten, wir wollen Rettungskräfte, Sanitäter und Feuerwehrleute besser schützen – auch mit Hilfe des Strafrechts. Deshalb stimmen wir Minister Maas und dem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker spricht jetzt für die CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7074078 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 219 |
Tagesordnungspunkt | Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften |