17.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 219 / Zusatzpunkt 8

Olav GuttingCDU/CSU - Managergehälter

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man muss der Opposition dankbar sein, dass wir heute über diese Anträge debattieren dürfen. Herzlichen Dank!

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Ja, wir müssen reden; denn die Entwicklung bei Spit­zengehältern in der Wirtschaft und auch im Sport kann einem manchmal schon den Atem verschlagen. Aktueller Anlass für die Opposition, ihre schon seit Jahren bekannten Vorschläge wieder aus der Klamottenkiste herauszukramen, ist der Fall der ehemaligen SPD-Ministerin Hohmann-Dennhardt. Es lohnt sich in der Tat, diesen Einzelfall näher zu betrachten. Da wird zunächst für eine ehemalige SPD-Ministerin ein neuer Vorstandsposten bei VW geschaffen. Verantwortlich dafür ist ein Gremium, in dem Gewerkschaftsvertreter, der Betriebsrat und der SPD-Ministerpräsident des Landes Niedersachsen das Sagen haben. Nachdem die Dame dann nach knapp einem Jahr nicht mehr weitermachen will, erhält sie für ihr Ausscheiden eine Abfindung, die Normalbürger schwindeln lässt: 12 Millionen Euro! Ob das rechtlich in Ordnung ist, wird noch zu prüfen sein. Aber interessant ist, dass die gleichen Leute, die diesen Deal eingefädelt haben und sowohl für die Einstellung als auch für die vertraglich geschuldete Abfindung beim Ausscheiden verantwortlich sind, nun Krokodilstränen vergießen. Das ist schon ein starkes Stück! Dieser Fall macht ganz besonders deutlich, dass bei den anprangerungswürdigen Gehaltsexzessen in mitbestimmten Unternehmen immer auch die Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften, der Betriebsrat und im Fall VW ganz besonders der Miteigentümer, die SPD-geführte Landesregierung, die direkte Verantwortung tragen.

Ausufernde Managergehälter stellen in der Tat ein großes gesellschaftliches Problem dar. Ich kann verstehen, dass es in der Bevölkerung große Empörung über solche Vorkommnisse gibt. Wir haben deswegen zusammen mit dem Koalitionspartner bereits im Koalitionsvertrag verabredet, dass wir im Hinblick auf die Kontrolle von Managergehältern gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen. Wir haben konkret vereinbart, dass wir – um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen – künftig die Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung entscheiden lassen wollen. Das ist ein richtiger Schritt. Leider hat der zuständige Justizminister bis heute in dieser Legislaturperiode keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben heute gehört, dass das in den nächsten Wochen wohl der Fall sein wird. Das ist gut so.

Bei der Diskussion über die Begrenzung der Vorstandsgehälter darf man aber nicht vergessen, dass wir im Hinblick auf eine Verbesserung der Kontrolle bereits einiges getan haben. In der christlich-liberalen Koalition haben wir schon 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung und wichtige andere Änderungen im Aktiengesetz vorgenommen. So hat der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge eines Vorstands dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen dürfen. Das haben wir bereits beschlossen, schon 2009, wobei man das bei VW offenbar überlesen hat.

Ferner können Bezüge schon jetzt auf eine angemessene Höhe herabgesetzt werden, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert, dass die Fortzahlung unbillig für die Gesellschaft wäre. Es bestehen also bereits die notwendigen Instrumente, um zu handeln. Es liegt aber in der Verantwortung gerade des Aufsichtsrates und in den mitbestimmten Unternehmen auch der Arbeitnehmerseite, hier zu handeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen wollen jetzt eine Begrenzung des Steuerabzugs bei Managergehältern.

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht jetzt! Das wollen wir schon länger!)

Die Linke will gleich eine flexible, am Ende aber doch feste Obergrenze bei Gehältern. Beides mag gut gemeint sein, nur sinnvoll ist es in der Tat nicht. Es bedeutet nämlich einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte und in die Berufsfreiheit.

(Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Herr Kollege.

Ich möchte keine Zwischenfrage zulassen, sondern im Zusammenhang vortragen. – Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie hier bewusst grundgesetzwidrige Vorschläge einbringen, aber was Sie vorschlagen, ist verfassungsrechtlich nicht zu halten. Wenn ich es richtig verstehe, geht es Ihnen um die Vorstandsgehälter in Großkonzernen. Es gibt aber auch andere Bereiche, in denen exorbitante Gehälter gezahlt werden, zum Beispiel im Profifußball. Auch da bekommen Angestellte mehr als 500 000 Euro. Ich sage: Die bekommen das Geld. Ich sage bewusst nicht, dass sie es verdienen.

Sind die eigentlich in Ihren Vorschlägen eingeschlossen? Ich habe den Vorschlag mehrmals gelesen. Ich konnte es nicht erkennen. Meinen Sie nur die Organe von Kapitalgesellschaften, oder soll Ihre Begrenzung grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gelten? Was ist mit Personengesellschaften?

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch mal einen Vorschlag für den Fußball!)

Was ist mit den Einzelunternehmen? Wie ist es denn dann mit Artikel 3 Grundgesetz? Was Sie, liebe Frau Göring-Eckardt, hier vorschlagen, verstößt gegen das Grundgesetz.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Es verstößt überhaupt nicht gegen das Grundgesetz!)

Das wäre ein systemwidriger Eingriff. Ihr Vorschlag verstößt gegen das Nettoprinzip. Am Ende schadet er Kleinaktionären und der Arbeitnehmerschaft. Das wäre das Ende der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit. Ihr Vorschlag brächte für Deutschland erhebliche Wettbewerbsnachteile und würde Umgehungstatbestände und Verlagerungen ins Ausland geradezu provozieren.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, die CDU will nichts machen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, lassen Sie uns gerne gemeinsam eine vernünftige Lösung suchen,

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie mal einen Vorschlag!)

wie wir zu einer Begrenzung von ausufernden Managergehältern kommen. Aber seien Sie so lieb und lassen Sie die Scheinlösungen, die Sie hier heute anbieten, wieder in Ihrer Kiste verschwinden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie mal irgendeinen Vorschlag, irgendeinen! – Gegenruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kommt nichts!)

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Dehm das Wort.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Endlich mal ein Großverdiener!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7074104
Wahlperiode 18
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Managergehälter
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