17.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 219 / Zusatzpunkt 10

Konstantin von NotzDIE GRÜNEN - Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Grüne sind wir angesichts der Herausforderungen durch Terror und organisierte Kriminalität entschlossen, rechtsstaatlich und effektiv unsere Sicherheitsbehörden und die Polizeiarbeit zu modernisieren und zu stärken. Wir brauchen top ausgestattete Sicherheitsbehörden und moderne rechtsstaatliche Konzepte, aber eben auch klare Verantwortlichkeiten und entsprechende Kontrollen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Das würde den Ermittlern bei ihrer derzeit so wichtigen wie schwierigen Arbeit konkret helfen. Hier lagen und liegen die Knackpunkte einer effektiven und rechtsfesten Sicherheitsarchitektur in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch 2008 wie heute haben Sie als Große Koalition lieber erst unsere Behörden schwachgeredet, um dann wild Kompetenzen umzuverteilen – gegen die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken aus polizeifachlichen Kreisen, aber auch aus der Opposition, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Wie zu erwarten war, wurde das Gesetz in Karlsruhe beklagt, und Karlsruhe erklärte genau die auch von uns kritisierten Teile für verfassungswidrig und nichtig. Das war eine echte Klatsche, Herr de Maizière.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vor dem Urteil haben Sie gesagt, was Sie im Plenum immer sagen: Das, was jetzt hier vorliegt, stimmt aber diesmal echt; es ist verfassungskonform. So wird es ja auch heute hier gesagt.

(Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Natürlich!)

Nach dem Urteil, Herr de Maizière – das fand ich bemerkenswert –, haben Sie sich als Verfassungsminister entschlossen, das Gericht offen zu kritisieren, und gesagt, es sei nicht Aufgabe der Richter, dem Gesetzgeber ständig in den Arm zu fallen, und es gebe Bedenken des Gerichts, die Sie nicht teilen.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das ist die Aufgabe!)

Ich finde, die Vorlage zeigt: Diesen Worten lassen Sie Taten folgen. Sie zetteln meiner Ansicht nach eine Auseinandersetzung mit einem anderen Verfassungsorgan an, übrigens ohne ordentliches Verfahren. Vor zwei Tagen wurde diese Vorlage auf die Tagesordnung gehievt, und jetzt kommen Sie mit einem erneut uneinsichtigen Entwurf und fordern das Gericht heraus. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht. Ich finde auf jeden Fall, dass dies in Ton, Umgang und Inhalt ein ziemlich einmaliger Vorgang ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gericht definierte im letzten Jahr in langer Traditionslinie seiner Rechtsprechung zentrale, glasklare Vorgaben:

Erstens. Die Überwachungsmaßnahmen müssen zwingend, verhältnismäßig und zielgerichtet sein.

Zweitens. Sie müssen effektiv unabhängig kontrolliert werden, zum Beispiel von der BfDI.

Drittens. Es braucht klare Löschverpflichtungen in der Norm und einen hohen Kernbereichsschutz.

Viertens. Dauerhafte Überwachungen sind unzulässig, und besondere Vertrauensbeziehungen brauchen einen besonderen Schutz.

Fünftens. Datenverarbeitung unterliegt gerade im Polizeibereich der Zweckbindung, und die Übermittlung in andere Staaten ist eine Zweckänderung.

All diese Vorgaben des Gerichts sind abgewogene und vor allen Dingen umsetzbare Vorgaben, die unseren Rechtsstaat stark machen und ihn ausmachen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleich mehrere dieser Grundsätze erfüllt Ihre Neuauflage leider nicht. Sie preisen offensichtlich die Korrektur durch Karlsruhe in die eigene Gesetzgebung inzwischen voll ein und nehmen somit ein jahrelanges rechtsstaatlich problematisches Agieren der Behörden billigend in Kauf. Das ist aus unserer Sicht problematisch gegenüber den Beamtinnen und Beamten und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, meine Damen und Herren.

Gerade in Zeiten wie diesen, in denen unser Rechtsstaat und die ihn konstituierenden Grund- und Freiheitsrechte nicht nur von salafistischen Terroristen, sondern auch von den Systemverächtern von ganz rechts angegriffen werden,

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Marian Wendt [CDU/CSU]: Und links!)

ist es die Pflicht des Gesetzgebers, besonnen und abgewogen,

(Marian Wendt [CDU/CSU]: Wie immer!)

lieber Kollege Wendt, zu agieren. Nach den letzten Anschlägen von Paris und Brüssel haben Sie hier eine Burkadiskussion gestartet, Herr Mayer, an die sich heute schon niemand mehr richtig erinnert.

(Marian Wendt [CDU/CSU]: Doch! – Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Das war letzte Sitzungswoche!)

Da war die Burka das zentrale Sicherheitsthema. Jetzt haben Sie in diesen Gesetzentwurf das Symbolthema Fußfessel gepackt. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weiten Sie erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus.

(Burkhard Lischka [SPD]: Massenüberwachung?)

Ihr Gesetzentwurf nimmt einen grundlegenden Paradigmenwechsel – das haben Sie ja selbst gesagt – bei der IT-Datenhaltung vor. Die gesetzliche Absicherung dieses neuen IT-Konzepts ist völlig unzureichend. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung wird bewusst ausgehebelt, die Errichtungsanordnung ersatzlos abgeschafft und eine Überprüfung der Dateien so verunmöglicht. So geht es nicht, meine Damen und Herren. Der Weg dieses Gesetzes zur Verfassungskonformität ist noch sehr weit. Ich hoffe, wir werden ihn gemeinsam gehen.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marian Wendt [CDU/CSU]: Folgt uns einfach!)

Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Burkhard Lischka [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7074325
Wahlperiode 18
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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