17.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 25

Markus KurthDIE GRÜNEN - Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen

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Frau Schimke, in Ihrem Bestreben, das sich hier leider immer wieder beobachten lässt, sich an der Fraktion Die Linke quasi abzuarbeiten und immer gleich Gleichmacherei zu sehen, steuern Sie an einer Betrachtung in der Sache regelmäßig vorbei.

Wenn Sie sagen, das sei jetzt Gleichmacherei und die Rentenversicherung sei deswegen per se nichts für Selbstständige, dann ignorieren Sie – ob willentlich oder unwissentlich –, dass wir bereits jetzt für eine ganze Reihe von Selbstständigen eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, und zwar nicht, um irgendetwas gleichzumachen, sondern weil es ein Schutzbedürfnis gibt, das damit gestillt wird. Dieses gewährleisten wir schon.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Kennt sich die Union nicht mit aus! – Zuruf der Abg. Jana Schimke [CDU/CSU])

Der Kern ist ja, wie Herr Weiß ganz richtig gesagt hat: Warum soll am Ende des Tages die Allgemeinheit – die Steuerzahlerin, der Steuerzahler – mit Grundsicherungsleistungen für unterlassene Altersvorsorge aufkommen? Das ist aus meiner Sicht auch eine ordnungspolitische Frage. Es ist einerseits natürlich individuell, für Solo-Selbstständige bitter, wenn sie in der Grundsicherung sind. Aber auf der anderen Seite ist es auch ordnungspolitisch relevant, wenn sie während des Erwerbslebens womöglich ihre Konkurrentinnen und Konkurrenten unterboten haben, weil sie eben nicht fürs Alter vorgesorgt haben, und dann am Ende auf Kosten der Steuerzahler leben.

Ein letzter Punkt. Ich bin letztens damit konfrontiert worden, dass mir jemand sagte: Ich habe achteinhalb Jahre 1 100 Euro monatlich in eine kapitalgedeckte Vorsorge eingezahlt – das ist ja eine Menge Geld –, und nun habe ich nach achteinhalb Jahren nur 450 Euro monatlich von dieser Kapitalrente zu erwarten. – Dann habe ich das nachgerechnet und gesehen: Hätte diese Person freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, läge die monatliche Rente bei über 500 Euro. – So viel zu Wahlfreiheit und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Das kann man, glaube ich, nicht oft genug sagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Frau Schimke.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7074353
Wahlperiode 18
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen
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