17.02.2017 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 219 / Tagesordnungspunkt 25

Jana SchimkeCDU/CSU - Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen

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Zunächst einmal unterscheidet das deutsche Sozialversicherungsrecht nicht zwischen Personen, die verschuldet oder unverschuldet in die Bedürftigkeit geraten; das ist gut. Deswegen ist es richtig, dass Menschen, die bedürftig sind – egal mit welchem beruflichen Hintergrund –, einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Ich glaube, Sie haben mich nicht ganz verstanden.

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)

Was wir wollen, ist Wahlfreiheit. Jeder, der kann oder möchte, soll gerne in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen dürfen. Aber wir wollen das den Selbstständigen nicht vorschreiben. Es gibt viele, die Betriebsvermögen und andere gute, bewährte Formen haben, mit denen sie für das Alter vorsorgen. Wir möchten den Menschen da nichts vorschreiben. So viel Freiheit, lieber Herr Kurth, möchten wir den Unternehmern in unserem Land schon noch lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den anderen nicht? – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Es gibt so viele, die arm sind!)

Vielen Dank, Frau Schimke. – Dann hat jetzt als letzter Redner in dieser Debatte Dr. Martin Rosemann für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)

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Electoral Period 18
Session 219
Agenda Item Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen
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