Renate KünastDIE GRÜNEN - Kündigungsschutz für Mieter und Mietpreisbremse
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es ja gut, dass die Kollegen von der CDU/CSU schon einiges erwarten; denn ich habe mir ebenfalls gedacht, dass ich erst einmal auf Ihre Redebeiträge antworte. Es haben ja gerade zwei Berliner Mitglieder des Parlamentes geredet, bei denen ich mich, ehrlich gesagt, frage, in welcher Stadt sie leben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Frieser [CDU/CSU]: Berlin!)
Aber so ein bisschen waren diese beiden Reden wie der Jingle „Das Sandmännchen ist da!“; denn mit diesen Reden sollte uns Sand in die Augen gestreut werden.
Meine Damen und Herren, es war schon kurios: Herr Wegner hat großspurig ausgeführt, was Sie alles getan haben oder tun werden, und Herr Luczak hat gesagt, worüber man zu reden bereit ist. Daher rede ich jetzt einmal über das, was Schwarz-Gelb getan hat. Sie haben den Kündigungsschutz geschleift, zum Beispiel. Unter dem Deckmäntelchen des Mietnomadentums, das es kaum gibt – einige Mietnomaden gibt es allerdings –, haben Sie die Vollstreckungsregelung gegenüber allen Mieterinnen und Mietern verschärft, und Sie haben deren Rechtsmittel verkürzt, meine Damen und Herren. Das ist Ihre Vorstellung von Mietrecht.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Luczak stellt sich hier hin – Herr Wegner auch – und sagt: Wir haben ja alle gleiche Ziele. – Also, dieses rhetorische Element kenne ich. Ich sage Ihnen aber: Wir haben nicht alle gleiche Ziele.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn gleiche Ziele hat man nicht deshalb, weil man es sagt, sondern weil die einzelnen Maßnahmen, die dahinter gesetzt werden, in die gleiche Richtung gehen, meine Damen und Herren.
Sie reden von Artikel 14 Grundgesetz und sagen, es müsste doch einen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern geben. Sie verwenden danach aber ständig mit Verve das Wort „Planungssicherheit“. Ja, ich sehe es schon optisch vor mir: Den Investoren aus irgendwelchen anderen Ländern, die ihr Geld in einer boomenden Stadt wie etwa Berlin in Beton anlegen wollen und die ihr Geld nach Berlin schleppen, verschaffen Sie Planungssicherheit. Meine Damen und Herren, das ist nicht der Kern von Artikel 14 Grundgesetz und schon gar keine Sozialbindung des Eigentums.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann hätten Sie hier immer wieder „Daseinsvorsorge“ rufen müssen. Dieses Wort haben Sie aber gar nicht in den Mund genommen.
Ich sage Ihnen: Wir kommen zu einer anderen Einschätzung. Die Mietpreisbremse wirkt für meine Begriffe, Herr Kollege Fechner, leider nicht. Das hat das DIW gesagt. Das hat der Deutsche Mieterbund gesagt. Die Mietpreise liegen bei der Wiedervermietung um 22 Prozent oberhalb der Mietpreisbremse, oberhalb des zulässigen Wertes. Das DIW hat uns erklärt, dass bei den Mieten noch mal richtig obendrauf gelegt wurde, weil es so lange gedauert hat, bis die Mietpreisbremse in Kraft trat. Auch dagegen haben Sie nichts getan, meine Damen und Herren.
Zur Rüge. Wie man Löcher in Käse zu Käse reden kann, hat Herr Luczak vorgeführt; das muss man erst mal hinkriegen. Die Rüge soll Planungssicherheit für den Vermieter schaffen. Was für eine Chuzpe ist das denn? Irgendein ganz einfacher Arbeiter oder eine einfache Arbeiterin, meinetwegen eine Erzieherin oder eine Altenpflegerin, eine Person also, die nicht viel Geld hat, soll, wenn sie zu viel Miete zahlt, nicht einen Auskunftsanspruch haben, der sofort gilt.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Es gibt doch einen Auskunftsanspruch!)
– Es geht darum: der sofort gilt, im Sinne von: Es muss sofort eine Antwort gegeben werden. – Ihren Auskunftsanspruch können Sie sich an die Wand nageln, weil keine Frist drinsteht, bis wann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das wird zur Unverschämtheit; denn es muss inhaltlich substanziiert gerügt werden: „Ich zahle 10 Euro statt 7,50 Euro“ oder „Ich zahle 15 Euro statt 10 Euro“. Das ist falsch. Das ist rechtlich nicht unterlegt.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Nein! Das ist nicht zutreffend!)
Man muss also vorher die Auskunft haben, um es zu belegen. Und erst ab der Rüge kann man beanspruchen, zu viel gezahlte Miete zurückzubekommen – nicht ein oder zwei Jahre zurück. Können Sie mir im Hinblick auf Artikel 14 Grundgesetz erklären, warum eine Altenpflegerin oder Erzieherin die in den letzten zwei Jahren zu viel gezahlte Miete nicht zurückfordern kann? Das ist unchristlich und unsozial –
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
da können Sie hier noch so viel erzählen, Sie seien bereit, zu reden. Wie die Kollegin Lay treffend sagte: Sie reden immer vor den Wahlen, dass Sie reden würden; nach den Wahlen kommen aber keine Taten. – Deshalb weiß ich auch, warum Sie im Augenblick, sechs Monate vor der Bundestagswahl, schon wieder darüber reden, dass Sie reden würden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, dass wir andere Regeln brauchen, zum Beispiel Deckelungen, wie wir sie in unserem Entwurf aufgeführt haben. Wir brauchen nicht nur Begrenzungen; wir brauchen auch andere Bemessungszeiträume für einen Mietspiegel, meine Damen und Herren. Wir brauchen bei der Modernisierungsumlage einen Deckel.
Die Modernisierungsumlage hatte mal den Sinn, Modernisierungen anzuschieben. Das ist heute aber eigentlich gar nicht das Problem. Heute werden 11 Prozent der Kosten umgelegt, aber man zahlt die erhöhte Miete noch jahrzehntelang, obwohl die Investitionskosten längst gedeckt sind. Warum können wir das unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge nicht ein Stück reduzieren? Warum können wir das nicht?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Tun wir doch! Dazu sind wir doch bereit! Das steht im Koalitionsvertrag!)
Warum können wir es nicht so machen, wenn es um eine sinnvolle energetische Sanierung geht, die wir brauchen, oder auch wenn es um die Schaffung von Barrierefreiheit für alte und behinderte Menschen geht? Warum können wir im grauen Markt der internationalen Investoren nicht mit einer Kappung der umlagefähigen Summen ein Stück weit zu einer Deckelung kommen, meine Damen und Herren? Das wäre sozial.
Herr Wegner hat erzählt, wir wollten den Kündigungsschutz abschaffen. Dazu sage ich Ihnen was: Wenn das Jobcenter oder das Sozialamt zu spät zahlt, was mal vorkommt, darf das nicht dazu führen, dass der Mieter seine Wohnung einfach so verliert; denn das ist unsozial.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Frau Kollegin.
Mein letzter Satz. – Nach dieser Rede muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Doppelmoral hat in diesem Hause einen Namen: CDU, Luczak und Wegner.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU)
Jetzt hat der Kollege Michael Frieser, CDU/CSU, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Michael, du musst mich jetzt verteidigen! – Gegenruf des Abg. Kai Wegner [CDU/CSU]: Warum nur dich?)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082546 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Kündigungsschutz für Mieter und Mietpreisbremse |