Ulli NissenSPD - Kündigungsschutz für Mieter und Mietpreisbremse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich sage, dass die Rechte der Mieterinnen und Mieter mir besonders wichtig sind. Wir von der SPD nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen ernst, die ihr soziales Umfeld nicht verlieren wollen.
Unser Ziel ist es, die Rechte der Mieterinnen und Mieter weiter zu stärken. Wir sehen unter anderem Handlungsbedarf bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Wir wollen eine Schonfristregel. Wenn innerhalb dieser der Mietrückstand des Mieters oder der Mieterin beglichen wird, dann soll die außerordentliche Kündigung, aber auch die ordentliche Kündigung unwirksam werden. Damit können wir verhindern, dass jemand, der einmal seine Miete nicht zahlen konnte, direkt von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Allerdings wollen wir auch – und das fehlt mir in Ihrem Antrag –, dass dies nur einmal innerhalb von zwei Jahren möglich ist; denn auch Vermieterinnen und Vermieter brauchen Rechtssicherheit.
(Caren Lay [DIE LINKE]: Schön, dass die Koalition dauernd sagt, was bei uns fehlt! Wo ist Ihr Vorschlag? Von Ihnen liegt gar nichts vor!)
Es gibt nämlich nicht nur Mieterinnen und Mieter, deren finanzielle Situation angespannt ist, sondern auch Vermieterinnen und Vermieter, die dringend darauf angewiesen sind, dass sie ihr Geld pünktlich bekommen, weil sie selber Zahlungsverpflichtungen haben. Deswegen ist das für mich ein wichtiger Aspekt. Das wird häufig nicht betrachtet.
(Beifall der Abg. Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU])
Auch mir ist wichtig, dass wir klarer festlegen, wann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht durchgesetzt werden kann. Dazu zählt für mich auch die Unterbringung eines Au-Pairs. Auch Personengesellschaften dürfen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht durchsetzen können. Außerdem soll eine Eigenbedarfsklage unwirksam sein, wenn den gekündigten Mieterinnen und Mietern nicht eine leerstehende Wohnung im gleichen Haus oder in der gleichen Anlage alternativ angeboten wird. Häufig treten die Probleme für Mieterinnen und Mieter durch Eigenbedarfsklagen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf.
Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind auch die Bundesländer gefragt; denn die Länder können gemäß § 577a BGB im Wege der Rechtsverordnung für Gemeinden, in denen die Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist, eine verlängerte Kündigungsfrist von bis zu zehn Jahren festlegen. Also, liebe Länder, tut was! Liebe Kolleginnen und Kollegen aus Hessen, leider ist unter Schwarz-Grün in Hessen keine Verbesserung eingetreten.
(Beifall der Abg. Birgit Kömpel [SPD])
Es bleibt, wie unter CDU und FDP, bei einem Kündigungsschutz von fünf Jahren. Das bedauere ich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Weiter können die Länder unter anderem eine Landesverordnung erlassen, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird – auch ein wichtiger Aspekt. Dies würde uns in Frankfurt helfen. Sie werden sich nicht wundern: Auch das ist unter Schwarz-Grün in Hessen nicht passiert. Also, Hessen, tut da was!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben einiges im Mietrecht und gerade im sozialen Wohnungsbau auf den Weg gebracht. Aber wir wollen mehr. Die Nachjustierung der Mietpreisbremse ist angesprochen worden – ich gehe davon aus, dass letztlich die CDU/CSU mitmacht, weil viele der Kollegen aus Wahlkreisen mit angespannten Wohnungsmärkten kommen –: Die Vermieterinnen und Vermieter müssen die Vormiete offenlegen; das wollen wir gesetzlich verankern.
Ich bin selber Vermieterin und gehe mit gutem Beispiel voran: Ich habe innerhalb von zwölf Jahren ein einziges Mal die Miete um 20 Euro erhöht. Ganz aktuell, zum 1. April, vermiete ich eine Wohnung im Frankfurter Nordend und nehme keine Mieterhöhung vor – die Miete bleibt so hoch wie vor zehn Jahren. Das wünsche ich mir auch von vielen anderen.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Als gut verdienende Bundestagsabgeordnete kann man sich das auch leisten!)
– Herr Luczak, das habe ich auch vorher schon gemacht, als ich noch keine Bundestagsabgeordnete war. Stellen Sie sich das vor! Ich habe vor acht Jahren einmal die Miete erhöht.
Wichtig ist auch der Rückzahlungsanspruch, der Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete seit Vertragsbeginn. Herr Luczak, Sie haben vorhin gesagt, Vermieterinnen und Vermieter wüssten nicht genau, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Sie können sich an Haus & Grund wenden, und dann wissen sie, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Das ist also überhaupt kein Problem.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist aber nicht gerichtsfest! – Michael Frieser [CDU/CSU]: Das reicht halt nicht, und Sie wissen das, Frau Kollegin!)
Wichtig ist: Vermieterinnen und Vermieter müssen zu viel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt des Beginns des Mietvertrages zurückzahlen. Dafür werden wir uns mit allen Kollegen einsetzen. Ich denke, da machen wir alle intensiv mit.
(Beifall bei der SPD)
Ein ganz wichtiger Aspekt des Mietrechtspakets II ist heute auch schon angesprochen worden: die Ausgestaltung der Modernisierungsumlage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sicherlich nicht nur in Frankfurt ein wichtiger Aspekt, dass Luxussanierungen zu enormen Mieterhöhungen führen und dies fast schon alltäglich ist – auch wenn es nicht immer so krasse Formen annimmt wie in der Wingertstraße 21 oder, ganz aktuell, in einem Mehrparteienhaus in der Lersnerstraße 10 in Frankfurt-Nordend. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll die Miete nach Modernisierung von 920 Euro kalt auf 2 427 Euro steigen. Das ist eine Steigerung um 164 Prozent, um 1 507 Euro. Was hat der Mieter von einem gedämmten Keller und einem neuen Bad, wenn er die Miete nicht mehr bezahlen kann? Was hat eine Mieterin davon, dass ein Fahrstuhl neu angebaut wird, wenn die alte Dame die Miete nicht mehr bezahlen kann, Herr Luczak? Noch kann man alles machen, und wenn der Markt es hergibt, wird es auch gemacht; das ist kein Einzelfall. Aber wir möchten nicht, dass die Stadtteile luxussaniert werden und sich normale, alteingesessene Mieterinnen und Mieter die Wohnung nicht mehr leisten können. Wir wollen weiterhin bunte, gemischte Stadtteile. Deshalb ist unsere Forderung, die Modernisierungsumlage deutlich zu senken. Im Augenblick ist angedacht, sie von 11 auf 8 Prozent zu senken; mein Wunsch wäre 5 Prozent.
Zusätzlich – das ist noch viel wichtiger – wollen wir die Kappungsgrenze einführen. Das bedeutet, dass eine Erhöhung der Miete um maximal 3 Euro pro Quadratmeter in acht Jahren möglich wäre. Das würde für die Lersnerstraße anstatt einer Erhöhung um 1 507 Euro eine Erhöhung um 336 Euro bedeuten.
(Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD])
Vielleicht hätte dies der Mieter noch tragen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Probleme, die wir wirklich dringend in den Griff bekommen müssen. Ich weiß, 95 bis 98 Prozent der Vermieterinnen und Vermieter sind wirklich gutwillig – sie tun alles für ihre Mieter –, aber es gibt dummerweise schwarze Schafe, und da müssen wir eingreifen. Lasst uns dafür gemeinsam kämpfen, liebe Kollegen! Ich freue mich auf weitere Zusammenarbeit.
(Beifall bei der SPD)
Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Michael Groß, SPD-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082548 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Kündigungsschutz für Mieter und Mietpreisbremse |