Ute BertramCDU/CSU - Personalbemessung in der Altenpflege
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beide Anträge, der Antrag der Fraktion Die Linke und auch der auf die Schnelle nachgeschobene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, machen die Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen zu einem Thema, das angeblich dringendsten Handlungsbedarf aufweist.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Was heißt hier „angeblich“?)
Es ist keine Frage: Die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit qualifiziertem und motiviertem Personal und einem geeigneten Personalschlüssel ist eine noch fertigzustellende Baustelle. Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag 2013 auch vereinbart, sich – Zitat – „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebereich“ einzusetzen. Diese Vereinbarung haben wir auch eingelöst. Wir haben die Pflegestärkungsgesetze I, II und III verabschiedet und damit die Türen aufgestoßen, damit die Lage in unseren Pflegeeinrichtungen verbessert werden kann.
Wir alle wissen: Jede Einrichtung und jede Organisation kann nur so gut sein wie das Personal, das darin arbeitet. Wer also Qualität will, muss dafür sorgen, dass qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind. Dies alles trifft auch auf die Pflege zu. Dementsprechend hat der Bundestag die einschlägigen Vorschriften im SGB XI ausgestaltet.
Gerade mit dem Pflegestärkungsgesetz II vom Dezember 2015 hat sich die Koalition der Personalbemessung in unseren Pflegeeinrichtungen angenommen, und mit dem neuen § 113c SGB XI hat sie die bundesgesetzliche Grundlage geschaffen, damit die sogenannten Vertragsparteien an die Arbeit gehen und den ihnen auferlegten Auftrag erledigen können.
Bei diesen Vertragsparteien handelt es sich um den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, also der Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen. Zu beteiligen sind außerdem der MDK, die PKV, die Verbände der Pflegeberufe und der maßgeblichen Organisationen pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Schließlich sind die Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungsverfahrens im Einvernehmen mit dem BMG und dem BMFSFJ sicherzustellen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mit dieser Aufzählung will ich Sie nicht langweilen, sondern unterstreichen, dass die Ermittlung einer fundierten Personalbemessung eine Aufgabe ist, die zwingend viele Akteure erfordert.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der gesetzliche Auftrag lautet, „ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs“ nach qualitativen und quantitativen Maßstäben zu entwickeln und zu erproben. Dazu hat der Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2020 gesetzt. Der Koalition ging es dabei auch um den Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau, das finden die Betroffenen bestimmt auch!)
Ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren, um den Personalbedarf in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Grundsätzen qualitativ und quantitativ zu bestimmen, hat uns bisher nicht vorgelegen. Damit wird einerseits der notwendige Druck auf die Akteure ausgeübt, sich an die Arbeit zu begeben, und andererseits auch die Zeit gegeben, zu einem seriösen Ergebnis zu kommen. Hierbei sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neuen Pflegegrade ebenso zu berücksichtigen wie bereits vorliegende Untersuchungen und Erkenntnisse unter anderem zu Anforderungs- und Qualifikationsprofilen in der Pflege.
Die Regelung bezieht sich sowohl auf stationäre als auch auf ambulante Pflegeeinrichtungen. Dabei sind insbesondere die historisch gewachsenen und teilweise sehr unterschiedlichen Personalrichtwerte auf Landesebene in stationären Pflegeeinrichtungen und die Entwicklungen in der ambulanten Pflege zu berücksichtigen.
Bei dieser Sachlage ist es doch angezeigt, unsere wohlüberlegten Entscheidungen vom Dezember 2015 wirken zu lassen. Jedenfalls gibt es für meine Fraktion keinen Grund, nun alles zugunsten einer hektischen Betriebsamkeit über den Haufen zu schmeißen und einen Zeitdruck aufzubauen, aus dem auf jeden Fall nichts Gescheites erwachsen kann. Auch im Gesundheitsbereich haben wir doch alle genug Erfahrungen gesammelt, dass zu kurz bemessene Fristen uns als Gesetzgeber immer wieder gezwungen haben, längere Leine zu geben.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist wahr!)
Ein Qualitätsmerkmal für eine gute Gesetzgebung war das noch nie. Deshalb spricht jetzt auch alles dafür, dass wir im Wissen um die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen in der Pflege Kurs halten und unsere beschlossenen Maßnahmen wirken lassen, anstatt mitten im Lauf die Richtung und die Geschwindigkeit zu wechseln.
Letztlich kann die Personalproblemlösung nur gelingen, wenn die Akteure mit Gewissenhaftigkeit und Verlässlichkeit rechnen können. Eigentlich wissen das auch die Antragsteller. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass wir den Antrag der Linken ablehnen werden. Wir werden dann noch Gelegenheit haben, über den Antrag der Grünen im Ausschuss zu beraten, um dann zu entscheiden.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082875 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Personalbemessung in der Altenpflege |