09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 221 / Tagesordnungspunkt 11

Marian WendtCDU/CSU - Datenschutzrecht

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Musik der 80er-Jahre wird sicherlich nie aus der Mode sein.

Das stimmt.

(Heiterkeit)

Da haben wir mal eine gemeinsame Position.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber ist Einigkeit hergestellt!)

– Richtig. – Das Datenschutzverständnis der 80er-Jahre – da besteht vielleicht auch noch Einigkeit – ist allerdings vollkommen aus der Mode und hat keinen Charme mehr. Davon kommen wir zum Glück langsam weg.

Mit einem einheitlichen Datenschutzrecht geht Europa einen großen Schritt auf dem Weg zum gemeinsamen digitalen Binnenmarkt, einem Markt mit insgesamt 510 Millionen Einwohnern, mit einheitlichen Regeln und Standards. Das große Gewicht, das all diese Menschen für gute europäische Regeln in die Waagschale werfen, wird auch globale Auswirkungen haben; denn das Internet ist nicht auf Europa begrenzt, sondern global. Deswegen können wir Vorreiter für einen weltweiten Datenschutzstandard sein.

Unternehmen müssen nun nicht mehr 28 kleine Märkte mit eigenen, gewachsenen Strukturen des Datenschutzrechtes beliefern, sondern können sich auf Standards einstellen, die gemeinschaftlich und einheitlich sind. Dadurch wird das Leben einfacher – für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen. Das ist Wirtschaftsförderung pur. Ich denke, wir sollten an dieser Stelle die Europäische Union auch einmal loben und zeigen, wofür sie gut ist, statt immer nur Kritik in Richtung Brüssel zu schicken.

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es beim Datenschutz in erster Linie darum gehen muss, die Verarbeitung von Daten zu regulieren und so die Bürger zu schützen. Die Erfassung von Daten zu regulieren und zu steuern, ist in der heutigen Zeit aus meiner Sicht kaum mehr möglich. Vom Datenschutzverständnis der 80er-Jahre – Datensparsamkeit, Datenerfassung – müssen wir wegkommen. Vielmehr müssen wir uns darauf konzentrieren, die Nutzung und Verwendung der Daten der Bürgerinnen und Bürger zu steuern und zu kontrollieren. Das ist zeitgemäß und entspricht dem 21. Jahrhundert.

Meine Damen und Herren, Datenschutz ist ein kontroverses Thema. Wenn wir auf die Angsthasen hörten, dann wäre in Deutschland am Ende gar nichts mehr erlaubt, dann gäbe es keine deutschen oder europäischen IT-Unternehmen, und Daten der Bürgerinnen und Bürger würden am Ende gar nicht geschützt, da Dienste und Dienstleistungen außerhalb Europas angeboten würden, in Staaten, in denen es keine Datenschutzstandards, kein Datenschutzrecht gibt. Das schadete den Bürgern, wie beschrieben, gleich doppelt – und zusätzlich dadurch, dass wirtschaftliches Wachstum in Europa und in Deutschland gehemmt würde. Wir wollen Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem neuen europäischen Datenschutzrecht und der entsprechenden Umsetzung haben wir einen Kompromiss gefunden, der es einerseits den Menschen ermöglicht, die digitalen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die sie wünschen, und gleichzeitig einzuschätzen, wie viel sie von sich preisgeben müssen, was mit ihren Daten passiert. Andererseits verpflichten wir die Unternehmen, verantwortungsbewusst mit den Daten der Kunden umzugehen und kein Schindluder damit zu treiben. Mir und der CDU/CSU-Fraktion kommt es darauf an, dass wir diese Ausgewogenheit erhalten.

Ein einheitliches Datenschutzrecht in Europa betrifft auch die Nutzung von Daten durch unsere Verwaltung, durch den Staat. Das ist ein zentraler Punkt. Ohne das neue Bundesdatenschutzgesetz würden unseren Behörden Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in der Zukunft fehlen, vor allem in der alltäglichen Arbeit. Allein dies ist aus meiner Sicht schon Veranlassung genug, zügig über das neue Bundesdatenschutzgesetz zu beraten und es zu beschließen.

Das Gesetz, das hier im Entwurf vorliegt, bildet die Grundlage für umfangreiche Änderungen auch an weiteren Spezialgesetzen. Wir wollen dies in dieser Wahlperiode abschließen. Spätestens im nächsten Jahr wird uns die Datenschutz-Grundverordnung der EU noch entsprechenden Druck auferlegen.

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Source Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
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Electoral Period 18
Session 221
Agenda Item Datenschutzrecht
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