09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 14

Uda HellerCDU/CSU - Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, Gesetze nach Jahren auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre Praxistauglichkeit und Aktualität hin zu durchleuchten.

Wenn ich mir die Wunschliste im vorliegenden Antrag der Linksfraktion anschaue, frage ich mich, ob Sie den Evaluierungsbericht des BMBFs richtig gelesen haben oder ob wir zwei unterschiedliche Fassungen haben.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Vor allen Dingen habe ich auch die Fragen gelesen!)

Erstens. Viele Ihrer Forderungen fallen nicht in die Zuständigkeit des Berufsbildungsgesetzes.

(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: So ist es!)

Darauf hat bereits Herr Kollege Dr. Feist hingewiesen.

(Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Völlig zu Recht! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Der macht auch Fehler!)

Zweitens. Einige Ihrer Wünsche sind unzeitgemäß; denn sie berücksichtigen nicht die aktuelle Situation auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Warten wir einmal morgen die Berichterstattung ab!)

Drittens ignorieren Sie, dass einige der in Ihrem Antrag genannten Punkte bereits im Berufsbildungsgesetz verankert sind, im Evaluierungsbericht erläutert und mit Anpassungsvorschlägen versehen wurden und dass auch Handlungsempfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vorliegen.

Hier nun ein paar Beispiele:

Nicht in die Zuständigkeit des Berufsbildungsgesetzes fällt die Forderung nach der verbindlichen Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Kammerzeugnis. Der Evaluierungsbericht erklärt eindeutig, weshalb nicht das BBiG, sondern die Länder für die Ausweisung der Berufsschulnote zuständig sind.

Auch die bezahlte Freistellung von ehrenamtlichen Prüfern ist nicht im BBiG geregelt. Hier greift das Arbeitsrecht.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Deshalb wollen wir das ja im BBiG regeln!)

Ich stimme der Auffassung zu, dass die technische und personelle Ausstattung in den Berufsschulen verbessert werden muss. Aber das ist, wie auch Sie, Frau Hein, schon gesagt haben, Ländersache. Hier kommt dem Bund nur eine begleitende Funktion zu. Darf ich Sie daran erinnern, dass der Bund mittlerweile viel mehr von dem schultert, was eigentlich Ländersache ist?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihre Forderung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung gesetzlich zu verankern, betrifft – das haben Sie zumindest erkannt – nicht das BBiG, sondern das Grundgesetz. Hier frage ich mich allerdings, ob Sie die aktuelle Situation auf dem deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kennen.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Ja!)

Sie blenden ja vollkommen aus, dass die Schulabgängerzahlen seit Jahren rückläufig sind und sich momentan eben auch mehr Schulabgänger für ein Studium entscheiden.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: 80 000 erfolglose Bewerber!)

Der Wettbewerb um eine Ausbildung hat sich längst in einen Wettbewerb um Auszubildende gewandelt. Bessere Bedingungen für Ausbildungsplatzsuchende als derzeit hatten wir noch nie.

Vielleicht brauchen wir in der derzeitigen Situation eine gesetzliche Ausbildungspflicht. – Sie sehen: Auch ich habe Wünsche, die sich nicht erfüllen lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Die Linke beklagt in ihrem Antrag, dass immer weniger Unternehmen Ausbildungsbereitschaft zeigen, fordert aber im nächsten Atemzug eine solidarische Umlagefinanzierung, die alle Betriebe in die Pflicht nehmen soll.

(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: So wie es die Bauwirtschaft macht!)

Auch das ist eine uralte Forderung, und der Ansatz wird auch bei ständiger Wiederholung nicht besser.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Sagen Sie das einmal der Bauwirtschaft! Die macht das seit vielen Jahren!)

Durch unverhältnismäßige Bürokratie oder stetig wachsende Anforderungen an ehrenamtliche Prüfer und Ausbilder schrecken zukünftig kleine Ausbildungsbetriebe noch mehr davor zurück, auszubilden. Auch das sollte uns bewusst sein.

Die Attraktivität der dualen Ausbildung muss wieder steigen; das wissen wir alle. Dazu werden aber die Überregulierungen im Gesetz und zu eng gefasste Definitionen keinen Beitrag leisten.

Nie zuvor wurde in den Bildungs- und Forschungsbereich mehr Geld investiert als in dieser Legislaturperiode.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])

Es bleibt mir jetzt nur noch, zusammenzufassen: Das Berufsbildungsgesetz hat sich als wirksamer und flexibler Rechtsrahmen bewährt. Daran ist nicht zu rütteln. Mit einem zeitlichen Aufwand von zwei Jahren wurde es intensiv unter die Lupe genommen. Der Evaluierungsbericht des BMBF hat notwendige Anpassungen vorgeschlagen. Ein grundlegender Novellierungsbedarf wurde nicht festgestellt. Das spiegelt nicht nur die Meinung der CDU/CSU-Fraktion wider, sondern vor allem auch die der Fachexperten, die täglich in der dualen Berufsausbildung tätig sind und mit dem Berufsbildungsgesetz arbeiten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit zu der späten Stunde.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7082946
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
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