Barbara Hendricks - Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Bauplanungsrechts ist in den vergangenen Monaten sehr intensiv diskutiert worden. Ich will mich bei Ihnen allen sehr herzlich dafür bedanken, insbesondere auch bei meinem Kollegen Florian Pronold, der in einem sehr transparenten Verfahren mit Ihnen allen zusammengearbeitet hat.
(Beifall bei der SPD)
Ich freue mich, dass es gelungen ist, eine breite Zustimmung zu erreichen und heute das parlamentarische Verfahren abschließen zu können. Das ist auch ein starkes Signal an den Bundesrat. Um dies zu veranschaulichen, möchte ich drei wesentliche Elemente ansprechen:
Zum einen können wir die Frist einhalten, in der wir die geänderte europäische Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die UVP-Richtlinie, umsetzen müssen. Das gelingt uns längst nicht immer, aber hier gelingt es uns. Wenn Bebauungspläne aufgestellt werden, sind die Umweltbelange zu prüfen. Hierzu machen wir nun präzisere Vorgaben. Wir schaffen auch mehr Transparenz. Informationen über die Bebauungspläne müssen künftig immer ins Internet eingestellt werden.
Noch wichtiger ist zweitens zweifellos die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“. Wir setzen damit eine Stadtentwicklung in Gang, die auf weniger Flächenverbrauch ausgerichtet ist. Das urbane Gebiet soll es ermöglichen, mehr Wohnraum zu schaffen, gerade in den besonders nachgefragten Innenstädten, und greift damit die Vorstellungen der „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine Stadt der kurzen Wege ermöglichen. Deshalb sehen wir eine höhere bauliche Dichte vor, also mehr Wohnungen auf gleicher Fläche, und eine flexiblere Nutzungsmischung. Der Handwerksbetrieb oder andere Gewerbebetriebe sollen trotz des Wohnungsbaus nicht aus den Innenstädten verdrängt werden. Deshalb wollen wir in Bezug auf Gewerbelärm mehr Flexibilität ermöglichen und in der hierfür geltenden immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsvorschrift, der TA Lärm, die Richtwerte für das urbane Gebiet gegenüber dem Mischgebiet um 3 Dezibel erhöhen. Ja, diese Werte belasten die Nachbarschaft etwas mehr. Wir halten das gleichwohl für moderat, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Kommunen zusätzlichen Lärmschutz bei der Aufstellung des Bebauungsplans vorsehen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an die Länder gerichtet möchte ich betonen, dass es um M öglichkeiten für Kommunen geht, mit denen diese verantwortlich umgehen können und das auch tun werden. Bund und Länder sollten den Kommunen diesen zusätzlichen Spielraum nicht verweigern.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ich bin sicher, dass wir den Kommunen eine solche Entscheidung zutrauen können.
Schließlich will ich ein drittes Element ansprechen, das insbesondere in den Ferienregionen der nord- und ostdeutschen Küstenlä nder wichtig ist. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hatte die Frage aufgeworfen, ob Ferienwohnungen in klassischen Wohngebieten zulässig sind. Dies hat vor allem in touristischen Regionen Kommunen und private Ferienwohnungsbetreiber verunsichert. Hier wollen wir durch eine Klarstellung die nötige Rechtssicherheit herstellen und den Kommunen mehr planerische Möglichkeiten geben.
Zum Abschluss möchte ich insbesondere den Mitgliedern des Umwelt- und Bauausschusses für die konstruktive Arbeit danken. Uns ist es in den parlamentarischen Beratungen gelungen, noch weitere Verbesserungen vorzunehmen. Insbesondere freue ich mich, dass wir den Milieuschutz von zehn Jahren auf zwölf Jahre verlängert haben – eine sehr gute Nachricht für die Mieter – und dass wir in § 13b des Entwurfs eine zeitlich enge Begrenzung eingeführt haben, die Vorratsbeschlü sse der Kommunen ausschließt.
Ich möchte Sie alle bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die Kommunen und die Menschen vor Ort warten auf dieses Gesetz.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Da die Kollegin Caren Lay im Stau steckte und daher ein bisschen später kommt, sind Sie hoffentlich damit einverstanden, wenn die Kollegin als letzte Rednerin spricht. Dann würde ich jetzt in der Reihenfolge weitermachen und Frau Dött für die CDU/CSU-Fraktion das Wort geben. Danach erhält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7082994 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht |