09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 19

Marie-Luise DöttCDU/CSU - Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschlands Städte sind attraktiv. Von ihnen gehen Wachstumsimpulse aus, sie sind Innovationszentren und für viele Menschen auch gesuchte Lebens- und Arbeitsorte. Die Städte wachsen. Wohnen, Wirtschaft, Freizeit und der wachsende Verkehr konkurrieren um die Fläche. Mit diesem Gesetz geben wir darauf die richtigen Antworten, damit die Städte auch in Zukunft lebenswerte Heimat für die Menschen sein können. Wenn wir uns die Städte in Deutschland anschauen, stellen wir fest, dass die quirligen und kompakten Viertel besonders beliebt und gefragt sind. Dort finden Wirtschaft, Wohnen und Wohlfühlen nebeneinander statt, und diese Nutzungsmischung überzeugt die Menschen.

Die Baugebietskategorien in der Baunutzungsverordnung sind noch immer dem alten Leitbild der räumlichen Trennung der Funktionen verhaftet. Das ist überholt. Städte der Zukunft müssen anders aussehen. Beispielsweise würden die beliebten Gründerzeitviertel heute nicht mehr genehmigungsfähig sein, wenn nicht auf komplizierte und aufwändige Ausnahmeregelungen zurückgegriffen werden könnte. Hier setzen wir an und schaffen die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“.

Das urbane Gebiet wird die gewollte funktionale Durchmischung in unseren Städten stärken. Wir ermöglichen eine höhere Bebauungsdichte und damit mehr Stadt in der Stadt. Aber wenn die Nutzungsmischung vielfältiger wird, kann es auch mal etwas lauter werden. Die Stadt der kurzen Wege wird nur dann funktionieren, wenn auch die Geräuschpegel für urbane Gebiete entsprechend gestaltet werden. Ich hoffe deshalb, dass der Bundesrat uns hier folgt und der Änderung der Technischen Anleitung Lärm zustimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich weiß, dass Ministerin Hendricks hier noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten hat, aber wir helfen, wo wir können.

Meine Damen und Herren, die zentrale Herausforderung in den Städten und auch in den verschiedenen ländlichen Regionen ist der bezahlbare Wohnraum. Wir sind uns einig, dass das Defizit an Wohnraum nur durch zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau zu beheben ist. Sie kennen das von uns: bauen, bauen, bauen.

Das Problem ist, dass die Wohnungsbauzahlen der letzten Jahre nie die prognostizierten Bedarfszahlen erreicht haben. Wir brauchen also neue Impulse. Dazu gehört insbesondere die Mobilisierung von Bauland. So begrüßen wir ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf auch die Ausweitung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens auf Ortsrandlagen vorsieht. Damit geben wir den Kommunen ein Instrument an die Hand, mit dem sie sehr zügig und deutlich weniger bürokratisch auf den aktuellen Baulandbedarf reagieren können. Ich gebe als Umweltpolitikerin zu, dass die zusätzliche Baulandbereitstellung den Weg zur Erreichung unseres 30-Hektar-Ziels nicht leichter macht. Deshalb haben wir die Fläche begrenzt und die Planung zeitlich befristet. Für uns hat die Innenentwicklung weiterhin Priorität, und ich gehe außerdem davon aus, dass die Kommunen mit diesem Instrument sehr verantwortungsbewusst umgehen werden.

Meine Damen und Herren, zum Gesetz haben wir im parlamentarischen Verfahren weitere wichtige Änderungen beschlossen. Ich will sie gar nicht alle erwähnen, aber besonders wichtig ist mir, dass es gelungen ist, die Belange von Familien mit mehreren Kindern in die Planungsleitlinien zu integrieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Damit setzen wir einen weiteren Baustein für aktive Familienpolitik.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Christian Kühn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7082995
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht
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