09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 22

Michael ThewsSPD - Neuordnung der Klärschlammverwertung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Klärschlamm kann eine ziemlich zähe Masse sein, und zäh und langwierig war auch die Neuordnung der Klärschlammverordnung. Seit fast zehn Jahren wird an der Novelle gearbeitet. Deswegen ein besonderes Lob an Barbara Hendricks und das BMUB, dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf jetzt vorzulegen. Ich weiß, dass viele Gespräche und Vermittlungen notwendig waren.

(Beifall bei der SPD)

Im Mittelpunkt der jahrelangen Diskussion stand die Frage über den Nutzen und den Schaden der Ausbringung von Klärschlamm als Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Notwendigkeit der Phosphor­rückgewinnung. Klärschlämme enthalten auf der einen Seite wertvolle Pflanzennährstoffe. Deshalb werden sie als Dünger eingesetzt. Aber sie enthalten auch anorganische Schadstoffe wie Blei oder Quecksilber sowie organische Schadstoffe wie Dioxine, PCB, PFT, aber eben auch Arzneimittelrückstände und sogar Krankheitserreger. Letzten Endes muss uns klar sein: Alles, was unser Abwasser belastet, landet in den Kläranlagen und letztendlich auch im Klärschlamm.

Bereits bei der Agrar- und Umweltministerkonferenz im Jahr 2001 forderten einzelne Bundesländer das Verbot der Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen. 2007 wurde daher ein Entwurf für eine neue Klärschlammverordnung vorgelegt, der eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und vor allem strengere Grenzwerte für anorganische und organische Schadstoffe vorsah. Also bereits 2007 war allen Beteiligten klar, dass ein Weiter-so in der Klärschlammverwertung nicht möglich ist. Trotzdem kam keine Einigung zustande. Dabei sprachen die Erkenntnisse aus dem Umweltbundesamt eine deutliche Sprache. In mehreren Studien und Berichten seit 2011 kam man zu dem Ergebnis, dass Schadstoffe in den Nahrungskreislauf gelangen können, und zu der Schlussfolgerung, dass Monoverbrennung von Klärschlämmen bei gleichzeitiger Rückgewinnung von Phosphor die geeignetste Entsorgungsmethode ist.

Immer wieder tauchen auch heute Probleme bei der Ausbringung von Klärschlämmen auf den Böden auf. So führen neue Arzneimittelrückstände und auch das aktuelle Thema Mikroplastik – kleinste Kunststoffteilchen, die auf dem Weg der landwirtschaftlichen Nutzung von Klärschlämmen in die Gewässer und die Meere gelangen, wo sie bereits zu einem globalen Umweltproblem geworden sind – dazu, dass wir neue Wege gehen müssen. Ich meine, hier muss gehandelt werden. Dies können wir nicht weiter zulassen.

(Beifall bei der SPD)

Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist wegen der möglichen Gefährdung von Umwelt und Menschen notwendig. Hier stimme ich hundertprozentig dem Umweltbundesamt zu, genauso wie der Einschätzung, dass bei einem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung eine Phosphorrückgewinnung wegen der Bedeutung von Phosphor als Pflanzennährstoff notwendig ist.

Der vorliegende Entwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung hat daher zwei Schwerpunkte. Zum ersten Mal werden die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen als Klärschlammerzeuger und die Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen oder -mitverbrennungsanlagen grundsätzlich dazu verpflichtet, den in Klärschlamm bzw. in Klärschlammaschen enthaltenen Phosphor nach einer gestaffelten Übergangsfrist von 12 bzw. 15 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zurückzugewinnen. Warum so lange Übergangsfristen, wenn doch die Diskussion schon so lange andauert? Das hat einen relativ einfachen Grund. Es müssen ganz neue Kapazitäten im Bereich der Klärschlammverbrennung und natürlich auch bei Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aufgebaut werden. Dazu ist der komplette Neubau von entsprechenden Anlagen notwendig. Von der Planung über die Genehmigungsphase bis zur baulichen Fertigstellung benötigen wir natürlich Zeit. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Übergangszeiten festgeschrieben worden. Ich bin überzeugt, dass in diesem Zeitrahmen der Umstieg gelingen kann. Den Startschuss setzen wir heute mit dieser Verordnung.

Der zweite Schwerpunkt ist der Phosphor selbst. Phosphor ist ein wichtiger Rohstoff für die Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 26. Mai 2014 Phosphor als kritischen Rohstoff eingestuft. Noch gibt es keine akuten Engpässe; aber viele Abbaustätten von Phosphor liegen in Krisenregionen, und der Bedarf steigt ständig. Im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und der Verringerung der Importabhängigkeit müssen wir Phosphor aus dem Klärschlamm wiedergewinnen und als Sekundärstoff einsetzen. Dies ist praktizierte Kreislaufwirtschaft.

Bei den Verfahren werden bewusst keine technischen Vorgaben gemacht, um zukünftige Innovationen zu ermöglichen. Es ist zu erwähnen, dass es bereits lange Zeit Forschung in diesem Bereich gibt und eine Reihe von technischen Verfahren in Pilotanlagen getestet wurden. Wir fangen nicht bei null an, sondern haben schon jetzt die Möglichkeit, bekannte Verfahren umzusetzen.

Noch ein Wort zu den Kosten. Klärschlammentsorgung kostet Geld; der Bau neuer Anlagen ist auch nicht umsonst. Aber glaubt irgendjemand, dass die Einhaltung strengerer Grenzwerte und die Erfüllung der Anforderung, Medikamentenrückstände und Mikroplastik aus dem Umweltkreislauf zu beseitigen, umsonst zu haben sind? Die zukünftigen Kosten hängen an vielen Faktoren, wie zum Beispiel an den Preisen für Energie oder für Phosphor auf dem Weltmarkt. All jene, die behaupten, sie könnten heute schon eine generelle Verteuerung voraussagen, haben wohl eher in die Glaskugel geschaut; sie wissen es schlicht nicht.

Angesichts der Belastungen für den Boden haben bereits viele Abwasserverbände und Betreiber von Kläranlagen längst die Konsequenzen gezogen und sind aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ausgestiegen. Nur noch ein Drittel des Klärschlamms wird in der Landwirtschaft verwertet.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der heute vorgelegten Verordnung werden wir die Klärschlammverwertung verbessern. Wir setzen die fünfstufige Abfallhierarchie fort, beginnen den Einstieg in die Phosphorrückgewinnung und schränken die negativen Auswirkungen auf Umwelt, Boden, Gewässer und den Nahrungskreislauf ein. Nach einer über zehnjährigen Vorarbeit sind wir nun auf dem richtigen Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vorbildlich! – Als nächster Redner hat Ralph Lenkert für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7083028
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Neuordnung der Klärschlammverwertung
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