09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 23

Arno KlareSPD - Carsharinggesetz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solche Debatten – das hat Ihre Vorgängerin auf dem Präsidentenstuhl gesagt – sind manchmal lehrreich. Wir haben heute schon verschiedene Sprichwörter und etwas von Vespasian gehört. Man kann es auch mit einem deutschen Sprichwort ausdrücken: Was lange währt, wird endlich gut. – Es ist wirklich gut geworden.

Als ich vor drei Jahren in den Deutschen Bundestag kam, hat mir Sören Bartol gesagt: Es gibt da so ein Carsharinggesetz. Das ist keine große Sache, aber es dauert schon zehn Jahre. – Jetzt sind drei weitere Jahre hinzugekommen. Er hat mir persönlich dann mit auf den Weg gegeben: Bring das endlich zu Ende. – Das habe ich natürlich nicht allein geschafft. Herr Bilger und viele andere waren dabei. Jetzt ist dieser Gesetzentwurf aber Gott sei Dank auf der Zielgeraden.

Wir müssen uns eines klarmachen: Es gibt in den Köpfen der Menschen so etwas wie eine Verkehrswende. 20 Prozent der Führerscheininhaber können sich laut einer Umfrage vorstellen, auf das eigene Auto zu verzichten; 20  Prozent, das ist ein Fünftel. Es gibt eine Studie für die Stadt Hamburg, die zu dem Ergebnis kommt, dass eine relativ geringe Zahl von Carsharingfahrzeugen die Hälfte der privaten Kfz ersetzen könnte, ohne dass es Mobilitätsverluste gäbe, einfach deshalb, weil das Auto geshared, also von vielen benutzt wird. Für New York gibt es im Übrigen eine Studie, die zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.

Im wahrsten Sinne des Wortes – wirklich im wahrsten Sinne des Wortes – ist Carsharing die Chance für urbane Räume, wieder Luft zum Atmen zu haben.

(Beifall bei der SPD)

Insofern ist dieser Gesetzentwurf aufgrund der ökologischen Dimension, die darin enthalten ist, in der Tat sehr wichtig, auch wenn die Einschätzung von Sören Bartol, dass er keine ganz große Sache ist, im Prinzip richtig war. Aber er ist ein Mosaikstein in der Verkehrswende.

Ich stelle fest, dass auch die OEMs – weil die Kanzlerin in ihrer Anhörung im Untersuchungsausschuss gefragt hat, was OEMs sind, und dieser Begriff dann erläutert werden musste, erkläre ich ihn auch hier –, also die Automobilhersteller, umdenken.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das war keine Anhörung! Das war eine Vernehmung!)

Denn die Unternehmen sagen nicht mehr: „Wir sind Automobilhersteller“, sondern sie sagen: „Wir sind Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen der Zukunft.“ Dazu gehört – integriert – auch das Carsharing, und zwar in der Form des Freefloating. Das heißt, die Zukunft wird nicht von dem Auto, das ich besitze, bestimmt, sondern von Mobilität, die multimodal und intermodal sein wird. Carsharing ist ein Element davon. Das gilt übrigens auch für die ländlichen Räume, Stichwort „Dorfauto“. Das gibt es heute schon.

Wir haben uns – wenn ich „wir“ sage, dann meine ich die SPD-Fraktion und vor allen Dingen die Verkehrspolitiker in der SPD-Fraktion – eine Regelung im Straßenverkehrsrecht gewünscht. In dem Diskussionsprozess haben wir dann aber lernen müssen – auch ich habe das lernen müssen –, dass wir das nicht bundeseinheitlich im Straßenverkehrsrecht regeln können – der Bund ist nun einmal nicht für Landstraßen und Stadtstraßen zuständig –, sondern dass wir das sozusagen gestuft machen müssen.

(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt Studien, die etwas anderes sagen!)

– Ja, ich kenne diese Studien auch, ich habe sie alle gelesen. – Wir haben uns dieser Rechtsauffassung aber irgendwann einmal gebeugt und gesagt: Wir machen das so.

Ich stelle fest, dass die ganze Szene des Carsharings – auch der Carsharingverband – mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf hochzufrieden ist. Gleichwohl müssen wir in der Debatte drei Punkte eventuell noch einmal in den Blick nehmen. Das ist ja immer so, wenn wir anfangen, über etwas zu debattieren.

Einen Punkt hat Herr Bilger gerade schon erwähnt: Der Parkdruck in den Innenstädten wird deutlich verringert. Das steht als expliziter Begründungszusammenhang bisher aber nicht im Gesetzentwurf. Das sollten wir eventuell noch als wichtigen Punkt aufnehmen.

Zweiter Punkt. Wir müssen uns vielleicht auch noch einmal Gedanken darüber machen – das ergibt sich aus der Rückmeldung der Verbände und vor allen Dingen des Städte- und Gemeindebundes sowie der kommunalen Spitzenverbände –, ob wir beim Vergabeverfahren mit diesem riesengroßen „Besteck“ aufwarten müssen oder ob es nicht vielleicht auch kleiner geht.

Das Gleiche gilt – das ist der dritte Punkt, den ich noch anmerken möchte – in Bezug auf die Verlängerung des fünf Jahre laufenden Vertrages. Wir müssen uns fragen, ob es nicht eine Möglichkeit gibt – zum Beispiel im Interessenbekundungsverfahren –, sich davon zu lösen. In kleineren und mittleren Städten wird es nämlich wahrscheinlich gar nicht wahnsinnig viele Bewerber geben, sondern man wird einen finden müssen, und man wird vielleicht froh sein, wenn man dann einen gefunden hat. Insofern müssen wir darüber noch einmal nachdenken.

Ich hoffe, dass wir konstruktive Debatten darüber führen werden. Mit allen bisherigen Äußerungen – auch denen von Herbert Behrens und vom Kollegen Bilger – war ich sehr zufrieden, weil das, was wir hier gehört haben, sehr konstruktiv war. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir nachher hier im Deutschen Bundestag ein Carsharinggesetz verabschieden werden, das nach zwölf Jahren endlich diese Möglichkeiten einräumt.

Danke.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Wir sind immer konstruktiv!)

Vielen Dank. – Jetzt spricht Matthias Gastel für Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7083043
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Carsharinggesetz
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