Sebastian HartmannSPD - Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnologie
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition redet nicht nur, sie handelt auch, liebe Vertreter der Opposition. Wir haben die Chancen der Digitalisierung und der Technik ernst genommen und aufgenommen.
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Unzureichend! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Phrasendreschmaschine ist angeworfen!)
Wir werden an zwei Stellen handeln, wo wir auch die technischen Möglichkeiten haben, um die Sicherheitslage in einem der sichersten Länder der Welt, nämlich Deutschland, weiter zu verbessern. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Ich nehme den Ball der Opposition auch auf. Sie würden ja gerne mitmachen. Sie haben Ihre Vorschläge eingebracht. Wir haben das auch eingehend geprüft, aber ein gutes Gesetz kann man mit solchen Vorschlägen nicht noch besser machen. Dann muss man das beschließen, was wir vorgelegt haben.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Denn es nicht so, als hätten wir das im luftleeren Raum beschlossen. Wir haben hier einen Vorschlag eingebracht. Es ist ein maßvoller Vorschlag, mit dem wir punktuell an zwei Stellen das bestehende gute Gesetze verbessern werden.
Der eine Punkt betrifft, wie schon angesprochen, die Bodycams. Das Ziel ist doch klar: Wenn sich Menschen für Sicherheitsbehörden entscheiden, wenn sie sich dafür entscheiden, als Polizistin oder als Polizist dafür zu sorgen, dass dies ein sicheres Land bleibt, dann ist es unsere Verantwortung als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass diese Menschen im Dienst geschützt werden. Wenn wir eine Verrohung der Sitten feststellen und dass die Gewalt gegen Polizeibeamte ansteigt, müssen wir uns als Gesetzgeber doch fragen, was wir dagegen tun können, dass diese Polizistinnen und Polizisten nicht ausreichend geschützt sind. Unsere Antwort darauf ist auf der einen Seite eine Sammlung von Gesetzen, mit denen wir noch einmal klarmachen, wie die Ordnung hier herzustellen ist, und auf der anderen Seite die Erlaubnis, Bodycams eben auch punktuell einzusetzen.
In der Anhörung haben wir Folgendes gehört: Die einen sagen, dass 2 500 Kameras überhaupt nicht ausreichen, wenn man über 40 000 Polizisten redet. Die anderen sprechen über die disziplinarrechtlichen Probleme, die sich ergeben. Wir sagen: Lassen Sie uns uns doch auf den Weg machen. Lassen Sie uns doch prüfen, ob wir es dadurch nicht weiter verbessern können. Wenn wir auf dem Weg dorthin feststellen, dass manche der Bedenken, die hier mal so eben in den Raum gestellt worden sind, zutreffen, dann können wir es immer noch verbessern.
Der zweite Punkt ist die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Plätzen. Als wir darüber hier redeten, haben wir festgestellt – auch unter dem Eindruck von aktuellen Taten –, dass die Überwachung eines Bereichs von öffentlich zugänglichen Plätzen von privaten Akteuren betrieben wird. Diese privaten Akteure brauchen auf dem Weg zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit auch klare Maßgaben, wie sie dafür sorgen können – zum Beispiel durch Videoüberwachung –, dass Kundinnen und Kunden von Einkaufszentren besser geschützt werden.
Ich gebe uns aber eine Empfehlung: Lassen Sie es nicht zu einer Übertreibung, zu einem Überbietungswettbewerb kommen. Genau genommen haben wir eine Zahl von etwa 3 100 Kameras identifiziert, die möglicherweise infolge dieses Gesetzes dann rechtssicher aufgestellt sind. Wir regeln sowohl das Extrem, dass ein Privater sagt: „Ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll, also lasse ich es lieber ganz bleiben“, obwohl er den Bedarf sieht, als auch das gegenteilige Übermaß, indem wir klar sagen: Genau hier wollen wir für die Schutzgüter Leben und körperliche Unversehrtheit handeln. – Das haben wir getan.
Die Anhörung hat ergeben, dass wir mit dem Gesetz auf einem guten Weg sind. Die Expertinnen und Experten haben doch einerseits gesagt: Es ist mit dem Bundesdatenschutzgesetz und unserem hohen Schutzniveau für Daten gut vereinbar, dass wir hier, um einen guten Zweck zu erreichen, alle erforderlichen Maßnahmen anstreben. Damit kann man das guten Gewissens beschließen.
Andererseits wollen wir keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung betreiben. Das ist ja auch behauptet worden. So ist es nicht.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Gesetz haben Sie ja schon verabschiedet! – Zuruf von der CDU/CSU: Zum Glück!)
– Nein, so ist es eben nicht. – Wir haben den Zweck genau festgelegt. So wollen wir dafür sorgen, dass wir dann, wenn es zu einem Terroranschlag oder einer Bedrohungssituation in unserem Land kommt, einen Zugriff auf bestimmte Daten haben. Einsicht nehmen könnten wir dann vielleicht in Daten aus einem öffentlich überwachten Raum, aber nicht in die aus einem Einkaufszentrum. Dadurch hätten wir in Zukunft dann verbesserte Chancen, für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu sorgen. Das sind wir ihnen schuldig, und wir haben aufgrund der aktuellen Lage erkannt, dass wir hier handeln müssen. Deswegen lade ich Sie ein, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es gab natürlich einiges an Hin und Her. Auf der einen Seite wurde behauptet – die Opposition muss sich wirklich überlegen, was sie will –: Wir bauen einen riesen Datenhaufen auf, den sich nie irgendjemand angucken kann, also bringt das alles nichts. – Auf der anderen Seite wurde behauptet: Durch Kameras wird ein Placeboeffekt von öffentlicher Sicherheit erzeugt, und es kommt zu Verhaltenseffekten.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie mal die Rechtsprechung, Herr Kollege! Das ist kein Widerspruch!)
Wir haben hier auf der Basis der aktuellen Erfahrung und im Einklang mit dem geltenden Recht gesagt: Wir geben den Privaten eine Auslegungsregel an die Hand, damit sie mithilfe von Videotechnik ihren Bereich schützen können. Es ist nicht so, dass damit eine öffentliche Aufgabe privatisiert wird. Wir geben vielmehr den Privaten lediglich eine Auslegungsregel mit an die Hand, damit sie wissen, wie das funktioniert.
Die Erkenntnisse der Anhörungen nehmen wir mit auf den Weg. Die Datenschützer waren sich einig. Wir haben auch die Hinweise der Polizeibediensteten, die sich sehr eingebracht haben, und ebenso die Hinweise des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen ernst genommen. Darum sagen wir: Wir sind auf einem guten Weg. Man kann das Gesetz guten Gewissens beschließen. Wir sorgen dafür, dass Deutschland nicht nur eines der sichersten Länder der Welt ist, sondern auch bleibt. Wir verbessern dafür einige Gesetze und laden die Opposition herzlich zur Zustimmung ein.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Dr. Konstantin von Notz.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083080 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnologie |