09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 30

Marian WendtCDU/CSU - Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnologie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist wieder ein guter Tag für die innere Sicherheit in unserem Land, wie bereits in der letzten Sitzungswoche. Wir haben auch heute zahlreiche gute Gesetzentwürfe für die Sicherheit in unserem Vaterland beschlossen bzw. werden sie noch beschließen. Das Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, das sogenannte E-ID-Gesetz, das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und das Bodycamgesetz sind, glaube ich, sehr gute Maßnahmen, um die Sicherheit im Land noch weiter zu verbessern und die Lage stabil zu halten.

Die Entwicklungen des letzten Jahres, die Anschlagsversuche und die durchgeführten Anschläge unter anderem in Berlin, Bonn, Würzburg und München haben gezeigt, dass wir insbesondere im Bereich Videoüberwachung noch einiges tun müssen. Was tun wir? Wir fordern nicht die Privaten auf, überall Kameras zu installieren. In § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes sagen wir klar, wo wir uns den Einbau von Kameras besonders wünschen, ohne dass wir eine Verpflichtung zum Einbau hineinschreiben.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der nächste logische Schritt, Herr Kollege!)

– Das ist nicht wahr. Sie unterstellen uns da etwas, was wir überhaupt nicht vorhaben.

Ich denke, dass es im Interesse des Rechtsstaates und auch im Sinne der Opposition ist, dass wir Dinge, die gleich sind, in Deutschland auch gleich regeln. Wenn wir dafür sorgen, weil wir es für richtig erachten, dass in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren, Parkplätzen und Sportstätten einheitliche Regelungen für die Datenerhebung und vor allen Dingen die Datenverwendung im Nachhinein bei entsprechenden Taten gelten, wenn die Polizei das Material braucht, dann ist das, glaube ich, vor allen Dingen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Weiterhin ist es, glaube ich, richtig, dass wir versuchen, einheitliche Maßstäbe im ÖPNV-Bereich festzulegen. Es gibt Länder, in denen Bus- und Bahnunternehmen Kameras installieren. Dort wird aufgezeichnet; aber es gibt keine einheitliche Regelung, ob das Material 24 Stunden gespeichert wird, eine Woche oder zwei Monate. Die Speicherdauer wollen wir gerne harmonisieren. Wir müssen darüber nachdenken, ob wir dafür in Zukunft eine einheitliche deutschlandweite Lösung finden. 24 Stunden sind, glaube ich, keine angemessene Frist, insbesondere, wenn wir Straftaten auch im Nachhinein aufklären und bewerten wollen.

Wir wollen durch das Gesetz die öffentlich-private Partnerschaft solidarisch ausgestalten. Wir wollen, wie gesagt, dass auch private Plätze sinnvoller überwacht werden können – können, wie gesagt. Außerdem wollen wir die Anwender und Nutzer in eine rechtsklare Position bringen. Das sollte auch Ihnen, lieber Kollege von Notz, ein wichtiger Anknüpfungspunkt sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kennzeichenerfassung. Ich selber wohne an einer Transitstraße, wie ich das nennen würde, nämlich der B 87. Von mir in Sachsen aus ist man in anderthalb Stunden in Polen. Da wünschen sich natürlich viele Bürgerinnen und Bürger, dass es unterwegs zum Beispiel Kennzeichenlesegeräte und auch mobile Polizeikontrollen gibt, um gegebenenfalls bei Diebstahl die Fahrzeuge entsprechend kontrollieren zu können bzw. mögliche Treffer anzeigen zu können.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber ich dachte, die Bösen kommen aus Sachsen-Anhalt!)

Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Weg gehen und auch dafür sorgen, dass die Bundespolizei dieses Mittel zur besseren Grenzüberwachung an die Hand bekommt.

Der letzte Punkt ist für mich und auch für meine Kollegen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion ein sehr entscheidender, nämlich der Schutz unserer Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Es geht um das Thema „Videoüberwachung durch Bodycams“. Da haben der letztjährige Feldversuch, aber auch die Maßnahmen, die bereits in den Bundesländern stattfinden, gute Wirkungen gezeigt. Es gibt gute Belege dafür, dass es sich dabei um ein sehr sinnvolles Einsatzmittel handelt.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Deswegen unterstützen wir das auch; denn es hilft sowohl den Bundespolizisten als auch den Bürgerinnen und Bürgern, weil Situationen besser dargestellt werden können.

Wir haben ja enge Regelungen getroffen. Ich denke an die 30-Sekunden-Vorlaufzeit und die Löschung dieses Materials, wenn es nicht zu einem Einsatz kommt. Es ist wichtig – das sage ich gerade auch an die Adresse der Fraktion der Grünen –, unseren Beamtinnen und Beamten auch ein bisschen Vertrauen entgegenzubringen, dass sie genau wissen, wann ein Einsatz beginnt,

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

wann sie den Knopf drücken und damit die Szene filmen und wann nicht.

Vor allen Dingen geht es im nächsten Gedankengang auch darum – da sind wir, etwas weiter gefasst, natürlich wieder bei dem Punkt „digitale Verwaltung“ –, wie wir diese Daten auswerten. Denn Sie können sich ja vorstellen, dass 2 500 Beamte, die Videomaterial aufzeichnen, auch ein entsprechendes Volumen herstellen. Wie man dieses Volumen verarbeitet, sinnvoll speichert

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind ja im digitalen Zeitalter! Da wird das doch möglich sein!)

und auch in einen möglichen Datenverarbeitungsakt einführt, wird uns in den nächsten Wochen und Monaten noch beschäftigen.

Ich freue mich, dass wir heute diese beiden wichtigen Gesetze beschließen. Das ist gut für die Sicherheit im Land.

Ich danke Ihnen und wünsche eine gute Nacht.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7083082
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnologie
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