09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 40

Johannes FechnerSPD - Strafbarkeit von Sportwettbetrug

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe zwei Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen!

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der SPD: Es sind drei!)

– Drei? Oh, entschuldigen Sie bitte; Sie habe ich übersehen. – Im Ernst: Der Sport hat eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung. Wir müssen deshalb alles tun – ein erster Ansatz war das Anti-Doping-Gesetz –, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu schützen. Sportwettbetrug und die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben beeinträchtigen nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern schädigen auch das Vermögen anderer und insbesondere das Vertrauen in den Sport. Das gefährdet den Sport in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz.

Der Wettskandal rund um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer im Jahr 2005 hat die Glaubwürdigkeit nicht nur des Fußballsports nachhaltig erschüttert. Betrug und Manipulation nehmen dabei deutlich zu. Zuletzt brachte im Januar dieses Jahres eine wissenschaftliche Studie drei Bundesligaschiedsrichter mit auffälligen Wettsetzungen in Verbindung. Die brisante Studie der Universität Bielefeld und zweier Universitäten in den USA kommt zu dem Ergebnis, dass bei den Spielen dieser drei Schiedsrichter auffällig hohe Wettbeträge gesetzt werden, und zwar auf sogenannte Über/Unter-Wetten, bei denen es darum geht, ob mehr oder weniger als 2,5 Tore fallen, und das in einer statistischen Häufung, die nach Ansicht der Wissenschaftler auch bei Wettbetrug zu erwarten wäre. Es fällt schwer, hier noch an einen Zufall zu glauben. Solchen Manipulationen müssen wir daher auch mit den Mitteln des Strafrechtes entgegentreten. Es ist deshalb richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf hier heute beraten.

Es gibt eine Lücke im Strafrecht. Nach der heutigen Rechtslage ist bei einem Betrug nur dann eine Strafbarkeit gegeben, wenn auch ein Erfolg eintritt. Genau das ändern wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir gestalten den Sportwettbetrug als abstraktes Gefährdungsdelikt. Es muss also nicht zu einem entsprechenden Erfolg und Vermögensschaden kommen.

Darüber hinaus schaffen wir einen Qualifikationstatbestand des besonders schweren Falles, wenn sich die Tat auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. In diesen Fällen wird zudem eine Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung eingeräumt. Ich glaube, auch das wird dazu beitragen, das Vertrauen in den Sport wiederherzustellen.

(Beifall bei der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist doch die FIFA vor!)

Die Umsätze, die allein in Deutschland mit Sportwetten erzielt werden, liegen im Milliardenbereich. Die Anreize zur Manipulation werden dadurch immer größer. Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzen wir deshalb ein Signal für den sauberen Sport, für einen Sport ohne Betrug und ohne Bestechung.

In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Johannes Fechner. – Schönen guten Abend bzw. guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Günter Baumann [CDU/CSU]: Guten Morgen!)

Nächster Redner: Dr. André Hahn für Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7083094
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Strafbarkeit von Sportwettbetrug
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