Alexander HoffmannCDU/CSU - Strafbarkeit von Sportwettbetrug
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hahn, ich darf gleich am Anfang etwas berichtigen. Es ist nicht richtig, dass das Protokoll der Anhörung bis zu diesem Moment nicht vorliegt. Es wurde heute Mittag kurz nach zwölf verschickt.
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Heute Mittag!)
– Ja gut, wir wollen bei der Wahrheit bleiben. Jetzt haben wir 0.37 Uhr. Das heißt, es wäre ein bisschen Zeit gewesen, um das eine oder andere noch nachzulesen, wenn es für Sie so interessant gewesen wäre.
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung?
Aber wahnsinnig gerne.
(Zuruf von der CDU/CSU: Der Tag ist noch jung!)
Ja, das glaube ich Ihnen.
Ich bedanke mich, dass ich kurz eine Frage stellen kann. – Können Sie mir sagen, wie ein Abgeordneter, ohne dass er dieses Protokoll – es lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Ausschuss nicht vor; es liegt mir auch jetzt nicht vor – lesen konnte, in den Ausschusssitzungen auf die wirklich gravierenden rechtlichen Einwände der Sachverständigen eingehen und eventuell daraus Änderungsanträge ableiten konnte?
(Frank Tempel [DIE LINKE]: Anhörungen sind bei der Union nur Placebos!)
Die Frage ist unglaublich spannend, lieber Kollege Hahn. Die habe ich mir nämlich vorhin auch gestellt, weil Sie meiner Erinnerung nach just bei der Ausschusssitzung, in der dieses Gesetz besprochen worden ist, gar nicht anwesend waren. Darum habe ich überhaupt nicht verstanden, warum Sie die Beratungen im Rechtsausschuss beklagt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern Abend gab es eine Sternstunde des internationalen Sports. Der FC Barcelona besiegte Paris Saint-Germain mit 6:1, nachdem es für Barcelona nach dem mit 0:4 verlorenen Hinspiel sehr schlecht aussah. Vor allem die Tore in der 88., 91. und 95. Minute erzeugten das, was viele Medien heute als Fußballwunder bezeichnet haben.
Meine Damen und Herren, was ist es, was die Menschen am Sport so begeistert? Ich glaube, es sind drei Dinge. Das sind einmal die Hochleistungen, erzeugt durch Technik, Schnelligkeit und Kraft. Dann ist es der Siegeswille, der immer zu spüren ist. Und es gibt noch eine dritte Komponente, die, glaube ich, heute sehr wichtig ist, nämlich die Unvorhersehbarkeit des Ausgangs. Niemand besucht ein Fußball- oder Tennismatch, wenn er weiß, wie das Ergebnis am Ende aussieht, egal wie gut die Sportler auf dem Platz sind.
Diese Begeisterung hat in den letzten Jahrzehnten einen echten internationalen Wirtschaftssektor geschaffen. Es geht um Geld. Da, wo es um Geld geht, wetten Menschen, um etwas von diesem Geld abzubekommen. Dann gibt es auch diejenigen, die auf illegale Art und Weise an das Geld kommen wollen. Dann muss der Rechtsstaat überlegen: Müssen wir einschreiten? Müssen wir die Bürger, müssen wir Rechtsgüter schützen?
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Reichen die §§ 263 und 299 StGB aus? Diese Frage kann man stellen. Mit Blick auf § 299 StGB kann man immerhin sagen: Der internationale Sportbereich ist doch ein Wirtschaftssektor. Ist das nicht so etwas wie ein geschäftlicher Verkehr? Er greift aber deswegen nicht, weil es eben nicht um den Bezug von Waren und Dienstleistungen geht. § 263 StGB kam hin und wieder zur Anwendung, nämlich über die Beihilferegelungen für Sportler und auch für Schiedsrichter, aber immer nur dann, wenn es einen Wettbezug gibt.
Hinzu kommt noch eine dritte Komponente. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist ein Dreiklang, so will ich es einmal beschreiben. Die Begeisterung für Sport ist der Grund für die wirtschaftliche Existenz dieses Sektors. Diese Begeisterung wird hervorgerufen durch Hochleistung, Siegeswillen und den ungewissen Ausgang. Wer Spiele verschiebt, der führt Leistungen und den Siegeswillen ad absurdum. Er zerstört eben auch die Begeisterung an dem ungewissen Ausgang. Damit wird genau die Grundlage dieses internationalen Wirtschaftssektors vernichtet. Deshalb ist es richtig, dass wir die Verletzung der Integrität des Sportes in einem separaten Straftatbestand abbilden. Wir etablieren zwei neue Straftatbestände: § 265c StGB – Sportwettbetrug – für Manipulationsabreden mit Bezug auf Sportwetten, und § 265d StGB, Manipulationsabreden ohne Sportwettbezug.
Wichtig ist mir am Ende eins: Ich glaube, eine Abbildung beispielsweise durch eine Veränderung von § 299 StGB alleine wäre nicht sachgerecht gewesen. Natürlich kann man sagen: § 299 StGB ist doch so etwas Ähnliches. Er schützt die Integrität des geschäftlichen Verkehrs. Aber ich will Ihnen ein Gegenbeispiel nennen. Nehmen wir den Abschluss von Energielieferverträgen. Wer da manipuliert, der schadet natürlich dem Ansehen der Branche. Manche Menschen werden sich von dem einen Unternehmen abwenden und sich dem anderen zuwenden. Aber sie werden sich nicht von der ganzen Branche abwenden, weil Energie erforderlich ist und sie Energie beziehen müssen.
Beim Sport ist das anders. Schauen Sie sich die Beispiele an, die wir haben, etwa die Dopingskandale im Radsport, die mittlerweile dazu geführt haben, dass in vielen Ländern die Berichterstattung der Tour de France gestoppt wurde. Wir müssen damit rechnen, dass sich Menschen bei Betrug oder Manipulationen im Sport von ganzen Sportbereichen abwenden. Deswegen ist es wichtig, dass wir Betrug und Manipulationen in anderen Straftatbeständen abbilden. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetz. Ich werbe um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Alexander Hoffmann. – Die nächste Rednerin: Renate Künast für Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083096 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | Strafbarkeit von Sportwettbetrug |