09.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 40

Ingo WellenreutherCDU/CSU - Strafbarkeit von Sportwettbetrug

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, Sie alle um diese Uhrzeit hier zu sehen. – In den Koalitionsverhandlungen haben wir beschlossen, ein deutliches Signal für einen sauberen, manipulationsfreien Sport zu setzen. Nach dem Anti-Doping-Gesetz im letzten Jahr verabschieden wir heute ein Gesetz gegen den Sportwettbetrug und gegen die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe und stellen dies unter Strafe. Wir sind dies den ehrlichen Sportlerinnen und Sportlern schuldig, aber auch den Anbietern von Sportwetten, Wettteilnehmern, Sportvereinen, Veranstaltern, Sponsoren und auch der Öffentlichkeit ganz allgemein.

Aber auch der organisierte Sport, insbesondere der Deutsche Fußballbund, begrüßt die Einführung der neuen Straftatbestände. Es geht hier um Manipulationsabreden im Sport. Diese werden in Zukunft als Sportwettbetrug in § 265c StGB unter Strafe gestellt, wenn sie einen Bezug zu Sportwetten haben, und in § 265d StGB, wenn sie berufssportliche Wettbewerbe betreffen, ohne einen Bezug zu Sportwetten zu haben. Letzteres ist der Union zu verdanken, weil wir es nicht nur den Verbänden überlassen wollten, interne Strafen auszusprechen; denn eine strafrechtliche Verurteilung wird den Taten eher gerecht. Auch die Abschreckungswirkung ist durch einen Straftatbestand eine andere.

Wir waren auch aus rechtspolitischer Sicht aufgerufen, die Integrität des Sports sowie die Vermögensinteressen vieler Beteiligter zu schützen. Der Verlauf und das Ergebnis sportlicher Wettbewerbe dürfen weiterhin nicht voraussehbar sein. Gerade dies macht ja den Sport für viele Menschen so attraktiv und reizvoll. Die bisherigen Straftatbestände waren nicht ausreichend. Kriminelles Verhalten von Sportlern konnte oft nur als Beihilfe geahndet werden, und die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe war gar nicht strafbar. Darüber hinaus gab es Beweisschwierigkeiten, oder die Strafbarkeit scheiterte am konkreten Nachweis eines Vermögensschadens.

Kern des abstrakten Gefährdungsdelikts beim Sportwettbetrug ist die Unrechtsvereinbarung, mit welcher die Vorteilsannahme als Gegenleistung für die Beeinflussung des Wettkampfs mit dem Vermögensvorteil einer Sportwette verknüpft wird. Täter sind Spieler oder Trainer. Dazu zählen in Zukunft dank unseres Einsatzes auch Athletiktrainer, Technik- oder Torwarttrainer, wenn sie auf Geschehnisse Einfluss nehmen können.

Dank des Einsatzes der Union ist der Sportwettbetrug auch in den Katalog der Geldwäschevortaten aufgenommen worden. Bei der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe reicht es aus, wenn Ergebnisse manipuliert werden, auch ohne dass eine Sportwette damit in Zusammenhang steht. Dazu gehören Absprachen über den Spielausgang, etwa zur Verhinderung des eigenen Abstiegs. Das konnte man ja – das ist schon lange her – 1971 beim damaligen Bundesliga-Skandal beobachten.

Für beide Straftatbestände ist es durch die Änderung von § 100a StPO auch gelungen, den Behörden die Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation einzuräumen. Besser wäre es meines Erachtens gewesen, wenn in besonders schweren Fällen der Strafrahmen ausgeweitet worden wäre. Vor dem Hintergrund der Millionenbeträge, die gewettet werden, wäre ein höherer Strafrahmen schuldangemessener gewesen und hätte auch eine bessere abschreckende Wirkung erzielt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ich sehr zufrieden bin, dass wir in dieser Wahlperiode, nachdem wir im letzten Jahr zunächst das Anti-Doping-Gesetz verabschiedet haben, nunmehr mit diesem Gesetz im Kampf gegen Spielmanipulationen mit und ohne Bezug zu Sportwetten ein deutliches Signal für einen sauberen, ehrlichen und fairen Sport setzen können. Ich hoffe auf eine präventive Wirkung des Gesetzes, damit es zu solchen Taten erst gar nicht mehr kommt, meine Damen und Herren.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wellenreuther. – Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/11445, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8831 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die CDU/CSU und die SPD. Dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen. Enthalten hat sich die Linke.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben die CDU/CSU und die SPD. Dagegengestimmt hat Bündnis 90/Die Grünen. Enthalten hat sich die Linke.

Ich begrüße die Gäste auf der Tribüne, die so zahlreich, warum auch immer, jetzt erschienen sind,

(Beifall)

und rufe die Tagesordnungspunkte 41 a und 41 b auf:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Katja Keul, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Nachhaltigkeitsberichte wirksam und aussagekräftig ausgestalten – Umsetzung der CSR-Richtlinie

Nach interfraktioneller Vereinbarung sind 25 Minuten für die Aussprache vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Sie wollen also nicht länger debattieren. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat Metin Hakverdi.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7083099
Wahlperiode 18
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Strafbarkeit von Sportwettbetrug
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