Heribert HirteCDU/CSU - CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Frau Präsidentin, schönen guten Morgen!
Guten Morgen!
Den Kolleginnen und Kollegen ebenfalls einen guten Morgen! Das Faszinierende ist, zu sehen, dass wir selbst zu dieser morgendlichen oder nächtlichen Stunde noch viele Zuschauer haben. Der Einwand, dass wir hier nicht vor Publikum diskutieren, wie wir ihn gerade eben von den Linken
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
und auch von den Grünen gehört haben, ist überhaupt nicht wahr.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben dafür gesorgt!)
Wir diskutieren hier freudig weiter. Ich habe Zeit bis morgen früh.
(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Morgen ist Samstag!)
Ich bin Kölner. Ich kann das nur bestätigen: Wir können weitermachen. Vielleicht ist auch die Präsidentin dann irgendwann zu Hause. Aber gerne auch zur Sache.
Liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es bei Corporate Social Responsibility? Kollege Hakverdi hat es eben schon gesagt: Den Wert eines Unternehmens machen nicht nur die Waren aus, die im Regal stehen, sondern auch das, was sozusagen drumherum ist oder auf das man drumherum einwirkt, nämlich die Belastungen auf die Umwelt. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir diese Werte einerseits und die Belastungen andererseits in die Bewertung des Unternehmens, wie das in der Bilanz gemacht wird, einbeziehen. Kollege Hakverdi hat das eben erläutert.
Das ist der Konzeptansatz der europäischen Richtlinie, mit der auf europäischer Ebene jetzt versucht wird, dies zu vereinheitlichen, und die wir heute hier umsetzen wollen. Das Umsetzungsgesetz sieht dabei eine Erweiterung der allgemeinen Berichtspflichten im Lagebericht durch die Einführung einer sogenannten nichtfinanziellen Berichterstattung für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern vor. Die Unternehmen können dabei grundsätzlich wählen, ob sie diese Berichtspflichten innerhalb des Lageberichts oder gesondert auf der Homepage erfüllen. Wenn sie diese Berichterstattung vornehmen, muss diese – das haben wir noch ein kleines bisschen klarer formuliert – in Anlehnung an andere Regelungen spätestens innerhalb von vier Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Wir haben aber andererseits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klargestellt, dass es nicht notwendig ist, diesen Bericht zu erstellen, wenn ein irgendwo liegendes Mutterunternehmen einen vergleichbaren Bericht erstellt hat. Es ist nicht erforderlich, dass es ein Mutterunternehmen mit Sitz im EWR ist.
Inhaltlich muss berichtet werden über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Im Gesetzestext finden sich dafür jeweils Beispiele. Dabei ist insbesondere über die wesentlichen Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen und der Gesellschaft verbunden sind, ihren Produkten und Dienstleistungen und die sehr wahrscheinlich schwerwiegenden negativen Auswirkungen zu berichten. Wir haben dabei sichergestellt, dass nur berichtet werden muss, soweit die Angaben von Bedeutung sind und die Berichterstattung über diese Risiken verhältnismäßig ist.
Bei allem Verständnis nach weiteren zusätzlichen Informationen – das haben die Grünen in ihrem Antrag zusätzlich gefordert, und die Linken haben es auch gesagt; ich habe immer ein unbegrenztes Informationsinteresse – müssen wir die Frage stellen, ob der Aufwand für die Beschaffung und die Kontrolle dieser Informationen verhältnismäßig und angemessen ist. Deshalb ist es richtig, dass wir bei der Umsetzung dieser Richtlinie nicht festlegen, dass die Angaben durch einen externen Prüfer überprüft werden müssen, sondern es dabei belassen, dass der Aufsichtsrat den entsprechenden Bericht auf die Richtigkeit, die Stimmigkeit überprüft. Natürlich kann der Aufsichtsrat einen externen Prüfer beauftragen. Andererseits gilt, wenn er die Prüfung selbst vornimmt, dass er natürlich mehr tun muss, als nur festzustellen, dass der Bericht vorgelegt worden ist. Er muss ihn zumindest selbst auf Plausibilität überprüfen.
Was die inhaltliche Seite angeht, sehe ich den Kollegen Kelber an. Wir haben natürlich darüber gestritten – er ist noch wach, ich sehe es; ich hoffe, ich habe ihn nicht geweckt –, ob wir die Angaben zum Daten- und Verbraucherschutz in die Berichtspflicht aufnehmen sollten. Ich bin nach wie vor der Meinung – Sie haben sich unserer Meinung angeschlossen; angeschlossen nicht, wir merken, der Dialog funktioniert –, dass es an dieser Stelle systemfremd wäre, dies einzubauen. Ich bin nicht gegen Verbraucherschutz, aber er gehört nicht in das Bilanzrecht.
Bei der Frage, ob ein Rahmenwerk heranzuziehen ist, haben wir noch einen weiteren Punkt klargestellt. Man muss offenlegen, welches Rahmenwerk man herangezogen hat oder ob man keines herangezogen hat. Wir haben nicht vorgesehen, dass ein bestimmtes Rahmenwerk herangezogen werden muss; denn das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen bedenklich.
Ein letzter Punkt. Wir setzen das Gesetz rückwirkend zu Beginn dieses Geschäftsjahres in Kraft, weil wir es nicht geschafft haben, es rechtzeitig vor der Jahreswende zu verabschieden. Das liegt mit Sicherheit daran, dass wir als Unionsfraktion gesagt haben – Herr Kelber, ich stelle das gerne klar –, Gesetze, die die Wirtschaft belasten, wollen wir nicht vorziehen, wenn andere Gesetze, die Begünstigungen für die Wirtschaft vorsehen, verzögert werden. Das war das Insolvenzanfechtungsgesetz. Wir bekommen es rückwirkend umgesetzt. Das ist rechtlich kein Problem, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Deshalb glaube ich, wir haben einen guten Kompromiss, und dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank und gute Nacht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Noch nicht. Vielen herzlichen Dank. Sie hören jetzt sicher noch den drei nächsten Rednern zu.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Aber natürlich!)
– Vielen Dank, Herr Dr. Hirte. – Nächste Rednerin: Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083105 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 221 |
Tagesordnungspunkt | CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz |