Markus KurthDIE GRÜNEN - Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vorweg: Für Bündnis 90/Die Grünen ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger, zentraler und unbedingt zu stärkender Baustein in der Altersvorsorge. Die Betriebsrente hat eine hohe Akzeptanz, weil sie eine wertgeschätzte und wertschätzende Zusatzleistung ist. Sie ist trotz der Entgeltumwandlung, die auch wir – das will ich betonen – abschaffen wollen,
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
in der Regel noch mit hohen Arbeitgeberanteilen versehen.
Die Betriebsrente ist häufig in tarifvertragliche Regelungen eingewoben, und es ist vielfach zumindest über Gruppenverträge, aber auch über Pensionsfonds ein System kollektiver Absicherung und damit häufig effizienter als individuelle Verträge wie beispielsweise bei der Riester-Rente. Zusammengefasst: Grundsätzlich ist die Stärkung der Betriebsrente auch für uns Grüne ein erstrebenswertes Ziel.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Eine Stärkung – Frau Nahles hat es ja, wie viele andere auch, analysiert – ist gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sowie in bestimmten Branchen auch notwendig. Gerade in Dienstleistungsbranchen ist die Betriebsrente nicht besonders weit verbreitet. Ich denke dabei insbesondere an den Einzelhandel sowie an das Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Bereiche seien hier nur beispielhaft genannt. Da gibt es nicht besonders viele Betriebsrenten. Es ist für uns wichtig, auch hier vorwärtszukommen.
Ich wundere mich allerdings, dass eigentlich keiner von den Rednern – auch nicht der Oppositionsredner Birkwald – die Frage aufgeworfen hat, ob dieser Gesetzentwurf mit dem Sozialpartnermodell seine Ziele überhaupt erreichen kann. Jetzt sage ich Ihnen etwas, was noch niemand hier vorne gesagt hat: Dieser Gesetzentwurf erreicht gerade diejenigen nicht, die besonders eine Unterstützung brauchen. Und das ist finster!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Sie benutzen die Betriebsrente, um eigentlich ein anderes Ziel zu erreichen, nämlich die Tarifbindung zu stärken bzw. zu erhöhen. Fast sämtliche Vergünstigungen – oder nennen wir es einmal Subventionstatbestände; das ist es ja tatsächlich – sind an Tarifbindung und an die Tarifparteien gekoppelt. Das ist der Kardinalfehler dieses Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Andrea Nahles hat es ja auch in einem FAZ -Interview im Jahr 2016 gesagt: Wer tariflich gebunden ist, wird privilegiert.
Die Tarifbindung zu stärken, ist natürlich ein erstrebenswertes Ziel. Ob dann damit aber auch die Aufgabenstellung – nämlich die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken – erreicht wird, ist mehr als fraglich. Das wird nicht der Fall sein. Professor Kiesewetter, der für das Finanzministerium das vielfach beachtete Betriebsrentengutachten erstellt hat, hat das Kernproblem sehr klar beschrieben: Die Erhöhung des Verbreitungsgrades hängt in großem Maße von den Tarifparteien ab. Ich will Ihnen dazu nur eines sagen: In Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern beträgt der Anteil tarifgebundener Beschäftigter gerade einmal 20 Prozent, in Betrieben mit bis zu 9 Mitarbeitern sind es nur rund 10 Prozent. Und in Ostdeutschland sieht es noch viel magerer mit der Tarifbindung aus. Das heißt also, das Sozialpartnermodell kann gar nicht dort greifen, wo es die größten Regelungs- und Unterstützungsbedarfe gibt. Das werfen wir Ihnen vor.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])
Selbst die Gewerkschaften sehen das. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sagt – ich zitiere – in einer aktuellen Stellungnahme: Wir werden das gar nicht schaffen. Und weiter:
Ohne das Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird keine Verbesserung der zusätzlichen Altersversorgung der dort Beschäftigten erreicht werden können.
Das heißt also, die Gewerkschaften setzen bereits jetzt auf eine andere Regelung, auf eine Abschaffung des Vetorechts bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Das halten wir durchaus für vernünftig. Nur gibt es das im Moment nicht. Und ich sehe jedenfalls nicht, dass das in der näheren Zukunft kommen wird. Das heißt, die Gewerkschaften selber sehen eigentlich die große Schwäche dieses Gesetzentwurfs.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aha!)
Sogar der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – er vertritt kleine und mittlere Unternehmen – sagt:
Der Gesetzentwurf verliert die beiden eigentlichen Problemgruppen – mittelständische Unternehmen und Geringverdiener – aus den Augen.
Das ist der entscheidende, zentrale Punkt, den man Ihnen zum Vorwurf machen kann.
Hier an dieser Stelle haben wir von Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag vorgelegt, der genau diesen Schwachpunkt erfasst. Wir sagen nämlich: Wer die Betriebsrente wirklich umfassend verbreiten will, kommt nicht darum herum, die Arbeitgeber – wie das übrigens in Großbritannien der Fall ist – zu einem Angebot an die Beschäftigten zu verpflichten. Das heißt, die Arbeitgeber müssen nicht nur einen Zettel an das schwarze Brett hängen, sondern ihren Beschäftigten ein Angebot unterbreiten, das diese mindestens aktiv annehmen müssen. Der Fachausdruck dazu lautet „active choice“. Ein Optionsmodell wäre an dieser Stelle ebenfalls denkbar. Damit nicht genug: Die Arbeitgeber müssen auch – das steht ebenfalls in unserem Antrag – einen echten Eigenbeitrag leisten. Das ist wichtig – Kollege Birkwald hat das schon angedeutet –, damit die Betriebsrente ihre Funktion erfüllt und ihren Namen verdient.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir Grüne sehen natürlich das Problem bei der sogenannten Haftungsverpflichtung gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Gärtnerei um die Ecke mit sieben Angestellten hat sicherlich Probleme, über 50, 60 oder 70 Jahre die Beiträge zu garantieren und dafür zu haften. Darum finden wir es richtig, einen Enthaftungsanreiz zu setzen, aber zielgenau. Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten enthaften und ihnen die Beitragszusage ermöglichen. Aber das gilt nicht für Großunternehmen. Das ist der Unterschied.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zudem wollen wir Anlagemöglichkeiten verbessern und transparenter machen. Hierzu schlagen wir die Einrichtung eines Bürgerfonds vor wie schon bei der geförderten privaten Altersvorsorge. Beispielgebend ist hier Schweden, wo unter Beweis gestellt wird, dass man mit großen, kollektiven Kapitalstöcken in öffentlich-rechtlicher Verwaltung Gelder sehr günstig verwalten kann und einfach zugängliche und transparente Angebote für Versicherte, aber auch – warum nicht? – für Betriebsrenten machen kann. Es wäre ein entscheidender Schritt, sich in dieser Richtung umzusehen und entsprechende Vorbilder nachzuahmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da mir die Zeit leider davonläuft, will ich nur noch etwas zum Freibetrag in der Grundsicherung sagen. Meine Damen und Herren von der Koalition, ich glaube, dass Sie hier möglicherweise einen schwerwiegenden systematischen Fehler mit Blick auf die Zukunft machen. Ich befürchte, dass wir uns hier auf eine Kombirente zubewegen. Was wir Grüne vorschlagen, ist eine Garantierente. Das heißt, wer 30 Versicherungsjahre vorweisen kann, erhält eine aufgestockte Leistung, die etwas oberhalb der Grundsicherung liegt. Dann wären Bedürftigkeitsprüfungen und Anrechnungsverfahren überflüssig. Nach unserer Auffassung sollten auf diese Leistung weder Betriebsrenten noch private Vorsorge angerechnet werden. Das wäre ein systematisch sinnvoller Weg, anstatt möglicherweise zu einer weiteren Verbreitung der Grundsicherung beizutragen und schließlich faktisch zu einer Kombirente zu kommen. Wir haben in den anstehenden Ausschusssitzungen noch Gelegenheit, über die zahlreichen anderen Schwachpunkte, die ich aus Zeitgründen nicht ansprechen konnte – Stichwort „Pokerrente“ –, zu beraten.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Frau Kollegin Dr. Carola Reimann von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083189 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 222 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der betrieblichen Altersversorgung |