Michael Meister - Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Ich möchte mich zunächst einmal im Namen von Frau Kollegin Nahles und im Namen meines Ministers bei den Vertretern der Koalition, die hier gesprochen haben, für die positive Würdigung des Gesetzentwurfs, den wir gemeinsam vorgelegt haben, ganz herzlich bedanken.
Wir wissen, dass wir eine gesetzliche Rente haben. An dieser ändern wir heute nichts. Sie bleibt, wie auch schon dargestellt worden ist, der wesentliche Stützpfeiler für die Altersvorsorge. Wir müssen allerdings aufgrund der Geburtenzahlen und der Alterung unserer Gesellschaft einen Wandel feststellen. Deshalb ist es richtig, dass wir die gesetzliche Rente im Umlageverfahren durch eine betriebliche und private Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren flankieren.
Im Kapitaldeckungsverfahren stellt sich aktuell – das stellen wir fest, wenn wir die Landschaft anschauen – eine gewisse Herausforderung; denn wir befinden uns in einer Niedrigzinsphase. Wenn wir jetzt einfach nichts tun, dann wird es in Zukunft aufgrund dieser Niedrigzinsphase und der immer höheren Kapitalanforderungen, die nötig sind, um eine Zusage einzuhalten, dazu kommen, dass es bei uns in Zukunft weniger kapitalgedeckte Angebote gibt. Das kann aber nicht unser Ziel sein.
Schauen wir uns einmal Folgendes an: 40 Prozent der Beschäftigten, die heute ein Einkommen unter 1 500 Euro im Monat haben, haben weder eine Betriebs- noch Riester-Rente.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wovon sollen die das denn bezahlen?)
Angesichts dessen müssen wir uns doch Gedanken machen, wie wir diese Zielgruppe, also Menschen mit geringem Einkommen, in Zukunft erreichen können, um ihr die Chance zu geben, neben der gesetzlichen Rente privat oder betrieblich Altersvorsorge zu betreiben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Stichwort „kleine Unternehmen“: Lediglich 30 Prozent der Belegschaft in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben eine Anwartschaft im Bereich der betrieblichen Rente.
Deshalb will ich noch einmal deutlich sagen, dass wir, bezogen auf genau diese Zielgruppe, wollen, dass in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Vorsorge für das Alter betrieben wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb setzen wir an dieser Stelle Anreize.
Es wird niemandem etwas genommen, was er bisher hat. Frau Kollegin Nahles hat es vorhin sehr deutlich gesagt: Alle Optionen, die bisher existieren, existieren auch in Zukunft. Aber wir führen weitere Optionen ein, um dafür zu sorgen, dass es eine betriebliche Altersvorsorge geben kann.
An dieser Stelle muss man schon sagen, Herr Birkwald: Wenn wir zum Ausdruck bringen, dass wir eine Garantie wollen, dann bedeutet dies, dass Risiken ausgeschlossen werden sollen. Mit der Garantie einer Leistung werden aber auch Chancen ausgeschlossen. Deshalb ist das, was Sie erzählen, nichts Gutes für die Beschäftigten, sondern es ist eigentlich eine böse Botschaft, die Sie nur anders formulieren. Das ist wie eine bittere Medizin, die Sie mit Zucker überstreichen.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Wir sind von daher der Meinung, man muss den Beschäftigten neben den Wegen, die es derzeit gibt, auch die Chance auf eine bessere Altersvorsorge einräumen, und das heißt eben, wegzukommen von der Garantieleistung. Wenn man das macht, dann muss man natürlich Kontrollen einführen. Die Kontrolle erfolgt über die Finanzaufsicht. Sie erfolgt aber auch über die Rahmenbedingungen, die die Tarifpartner setzen, und sie erfolgt über die Steuerung der Tarifpartner. Ich habe mich schon gewundert, dass gerade Linkspartei und Grüne hier ihr Misstrauen gegen die Verantwortungsbereitschaft der Tarifparteien formulieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich kann das gar nicht in meinen Kopf kriegen. Wir vertrauen den Tarifpartnern – eindeutig.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie haben doch den Kollegen Kurth gehört! Die Gewerkschaften sind selber skeptisch!)
Wir führen für die Geringverdiener einen sogenannten bAV-Förderbetrag ein; das ist schon dargestellt worden. Er beinhaltet eine 30-prozentige Förderung auf die Leistung, die der Arbeitgeber gewährt. Das heißt im Klartext: Der Mitarbeiter selbst muss nichts anderes tun, als zu sagen: Ja, ich will diese Form der Altersvorsorge. – Dann organisieren ihm sein Arbeitgeber und der Staat einen Anspruch auf Altersvorsorge, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Ich glaube, auch hier ist das Prinzip absolut richtig, den Menschen zu sagen: Wenn du freiwillig selbst etwas für deine Altersvorsorge tust, dann hast du mehr als derjenige, der nichts tut.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Genau dieses Prinzip implementieren wir hier. Ich halte das für einen richtigen und zielführenden Schritt.
Dass wir hier eine Grenze setzen müssen, ist klar. Ich habe gesagt: Wir wollen versuchen, Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen. Wir haben jetzt die 2 000-Euro-Grenze gesetzt. Ich will dazusagen: Dieses Angebot ist additiv zu all den Möglichkeiten, die man bei der Altersvorsorge im steuerlichen Bereich und durch Riester-Rente hat. Das heißt, alles, was man seither gemacht hat, kann man weiterhin tun, und es kommt das Angebot des Förderbetrages hinzu.
Was steuerliche Freibeträge für die betriebliche Altersvorsorge angeht, haben wir bisher ein etwas bürokratisches und komplexes System aus einem Festbetrag und einer prozentualen Größe bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wir gehen jetzt hin, vereinfachen an dieser Stelle und erhöhen. Bezogen auf das Jahr 2018 entsprechen 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze über 6 000 Euro, die man steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann. Es muss immer klar sein: Das Ganze ist, weil es an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist, eine dynamische Regelung. Das heißt, die Freibeträge werden in den Folgejahren aufwachsen und die Chancen für eine bessere betriebliche Altersversorgung stärken.
Wir nehmen auch die Themen „Arbeitslosigkeit“, „gebrochene Erwerbsbiografien“, „Elternzeit“ und „Auslandsaufenthalte“ in den Blick. Denn wir sagen: Wenn jemand als Arbeitnehmer in eine solche Lage kommt, dann kann er bis zum Zehnfachen des Jahresbetrags nachholend in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das heißt, wir wollen auch die Menschen, die in irgendeiner Form einen Bruch in ihrer Erwerbsbiografie haben, erfassen. So kann man zum Beispiel, wenn man aus dem Unternehmen ausscheidet, eine Abfindung nutzen, um die eigene betriebliche Altersversorgung aufzufüllen. Ich glaube, das ist ein gutes und flexibles Angebot.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin im Rahmen der Flankierung durch die Tarifpartner von Garantierenten gesprochen. Wenn es nun heißt, dass am Anfang eine Rente zugesagt wird, ist damit nicht gemeint, dass wir eine konkrete Rente zusagen, wenn die Beitragsleistung beginnt. Nein, erst wenn die Rentenphase beginnt, wird eine Rente zugesagt. Das Ganze soll aber zugleich so erfolgen, dass das Rentenniveau zum einen nach unten abgesichert ist, aber sehr wohl auch über die Dauer des Rentenbezugs ansteigen kann. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Anpassungsmechanismus mit Blick auf Vermögens- und Ertragslage ist. Wir werden im Kapitalanlagegesetz die Vorschriften so fassen, dass zwar Chancen und Risiken bei der Kapitalanlage zugelassen werden, die Risiken aber beherrschbar sein müssen.
Letzte Bemerkung: Wir haben auch die Riester-Rente angefasst. Ich will hier ausdrücklich sagen: Ich halte die Riester-Rente für etwas Positives, weil sie, wenn man den staatlichen Anteil einbezieht, eine sehr ertragsstarke Lösung ist. Deshalb sollten wir die Riester-Rente nicht schlechtreden. Unser Ansatz an der Stelle ist vielmehr, das Zulageverfahren zu verbessern, dafür zu sorgen, dass die Menschen schneller Verlässlichkeit genießen und dass wir auch für Kleinbeträge Abfindungsregelungen bekommen.
Alles das sind Verbesserungen. Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, ob wir die Riester-Rente nicht weiter stärken können, anstatt sie in der öffentlichen Debatte schlechtzumachen; denn unser Ziel muss sein, mehr Menschen zur freiwilligen Vorsorge zu bewegen, aber nicht, sie von der freiwilligen Vorsorge abzuhalten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Jetzt erteile ich Ralf Kapschack von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083194 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 222 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der betrieblichen Altersversorgung |