Andreas RimkusSPD - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der besonders ist. Es ist ein besonderer Gesetzentwurf, weil wir etwas regeln wollen, was es in dieser technischen Reife auf unseren Straßen noch gar nicht gibt. Für mich jedenfalls ist es ein besonderer Gesetzentwurf, der erste seiner Art. Umso spannender sind natürlich auch die Diskussionen, die in Fachforen geführt werden, und die Artikel, die wir lesen können.
Aber eines ist auch klar: Die automatisierten Assistenzsysteme gibt es schon heute; sie sind Realität. Sie sind schon heute wichtiger Bestandteil moderner Fahrzeuge. Es gibt Systeme, die uns dabei helfen, einzuparken, die Geschwindigkeit zu regulieren, oder die sogar schon einen Teil der Fahrzeit alleine übernehmen. Denken wir an Distanzkontrollen mit Querführung; es ist alles schon da.
Innovative Unternehmen werden also immer mehr solcher Produkte und Systeme auf den Markt bringen, die uns das Leben auf der Straße erleichtern. Im Übrigen, lieber Udo Schiefner, gilt das auch für die Logistik, und zwar, wie ich finde, ganz besonders; denn auch da können wir sehr vieles machen.
Dies ruft – ich finde, zu Recht – die Politik auf den Plan; denn wir wollen gestalten. Das finde ich vollkommen in Ordnung; denn es ist unsere Aufgabe, neue Technologien in rechtssichere Bereiche zu führen und für die Hersteller, aber vor allen Dingen für die Verkehrsteilnehmenden Sicherheit herzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Grundsatz geht es darum, den Prozess zu hoch- und vollautomatisierten Verkehrsflüssen zu begleiten, auch wenn dieser Prozess natürlich noch viele Fragen aufwirft. Es ist wichtig, diesen Weg proaktiv zu beschreiten, damit wir das höchstmögliche Maß an Klarheit schaffen; denn wenn es konkret wird und Unfälle passieren, können wir es nicht allein den Betroffenen überlassen, Fragen der Haftung, der Datennutzung und am Ende auch Schuldfragen zu klären. Daher brauchen wir ein deutliches Bekenntnis zur Technologie, aber vor allen Dingen einen klaren Rahmen für ihre Nutzung.
(Beifall bei der SPD)
Es ist deswegen wichtig, schon bei der Zulassung der Fahrzeuge darauf zu achten, dass möglichst klar dokumentiert ist, was die Fahrzeuge können, aber auch, was sie noch nicht können. So lassen sich bereits heute technische Barrieren einbauen, die eine missbräuchliche, nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Technologie erschweren bzw. verhindern. Hier sollten wir bereits im Gesetz klare Vorgaben zu technischen Standards machen, um den sicheren Gebrauch zu gewährleisten.
Mit dem vorliegenden Entwurf bleibt der Fahrer oder die Fahrerin zu jedem Zeitpunkt Fahrzeugführer bzw. Fahrzeugführerin. Wird jedoch ein Unfall durch ein hochautomatisiertes System verschuldet, ist zu klären, inwieweit fahrende Personen haftbar gemacht werden können. Kann es sein, dass ein fehlerhaftes System den Fahrer oder die Fahrerin schuldbar macht? Sollte es sein, dass ich haftbar gemacht werde, wenn ich zum Beispiel die berühmte E-Mail lese und das Fahrzeug einen Unfall baut, obwohl es mir suggeriert, es könnte selbstständig fahren? Hier gilt es, die Nutzenden solcher Systeme zu schützen. Ich denke, dass wir dazu in der Anhörung noch sachdienliche Hinweise bekommen werden.
Unfallhergänge nachzuvollziehen, funktioniert allerdings nur dann, wenn Daten erfasst werden können; das ist doch vollkommen klar. Dies zu regeln, ist übrigens auch eine zentrale Aufgabe unseres Gesetzes. Hier muss geklärt werden, wer warum wann was wie lange speichern kann oder gar muss, an wen Daten versandt werden und wie dies organisiert wird. Auch hier hat der Bundesrat ja Hinweise gegeben, die wir uns genauer ansehen sollten. Daten sind ein wichtiger Bestandteil der Technologie. Doch ihre Erfassung, Nutzung und Weiterverarbeitung müssen klar geregelt werden. Wir werden sie brauchen, wenn wir innovativ sein wollen. Aber das kann nicht auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Hier brauchen wir einen Ausgleich, der Raum für Innovationen schafft, herausarbeitet, welche Verantwortung wir haben, ohne dabei Bürgerrechte und Freiheiten zu gefährden.
Deswegen ist es gut, dass das Gesetz eine Evaluation nach 2019 vorsieht, allerdings nur für den definitorischen Teil und das Nutzungsverhalten. Wir plädieren aber, weil es unbekanntes Territorium ist, dafür, eine Gesamtevaluation ins Auge zu fassen.
(Beifall bei der SPD)
Wir haben mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen“ im letzten Jahr beschlossen, dass wir das Zusammenspiel von Automatisierung und Vernetzung auf der Straße und so auch die Vorteile des automatisierten Fahrens voll ausschöpfen wollen. Dazu gehört auch die Straße des 21. Jahrhunderts. Diese braucht normierte Technologien.
Neben klaren Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei der Übertragung bedarf es natürlich auch der digitalen Infrastruktur, die die Vernetzung physisch ermöglicht, sowie der begleitenden Forschung und Entwicklung.
Wenn wir also die Fahrzeugseite abschließend beraten haben werden, freue ich mich auf die weiterführende Arbeit auf der Infrastrukturseite.
Ich danke fürs Zuhören.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Der letzte Redner in dieser Runde ist der Kollege Thomas Jarzombek für die CDU/CSU-Fraktion. Bitte schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7083265 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 222 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Straßenverkehrsgesetzes |