Steffen KanitzCDU/CSU - Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zdebel, Sie haben gestern im Ausschuss Demut und Nachdenklichkeit in der Debatte angemahnt. Wenn ich Ihren Worten so folge, muss ich sagen: Sie sind Ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Man kann doch nicht ernsthaft alles dafür tun, um dafür zu sorgen, dass es in Deutschland kein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe gibt, und gleichzeitig bemängeln, dass wir uns zu wenig um die Zwischenlager kümmern.
(Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Typisch Linke!)
Das ist ein Widerspruch, den man immer wieder deutlich machen muss. Wir als diejenigen drei Fraktionen in diesem Deutschen Bundestag, die sich darum kümmern, eine Lösung für dieses Menschheitsproblem zu finden, haben diesen Widerspruch aufgedeckt. Und wir fangen mit dem ersten Schritt an, nämlich ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe zu finden. Insofern ist es ein guter Gesetzentwurf, den wir heute auf den Weg bringen wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Arbeit der Kommission in der Tat der letzte Versuch ist, diese Menschheitsaufgabe „Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe“ zu lösen. Das ist ja auch in der Rede der Ministerin deutlich geworden. Dass es eine Menschheitsaufgabe ist, zeigt der Anspruch, dass wir ein Endlager finden wollen, das Sicherheit für 1 Million Jahre garantieren soll. Das mag dem einen oder anderen nur ein müdes Lächeln abringen. Aber ich glaube, dieser Anspruch macht deutlich, dass wir ein Endlager finden wollen, bei dem wir eben nicht nachfolgenden Generationen die Last aufbürden, sich darum kümmern zu müssen, wie wir mit den Hinterlassenschaften der Kernenergie umgehen, sondern das robust ist gegenüber geologischen, klimatischen, aber auch gesellschaftlichen Veränderungen, das so robust ist, dass es wartungsfrei aufgestellt werden kann, wohl wissend, dass wir heute nicht über absolutes Wissen verfügen. Deswegen haben wir im Verfahren die Möglichkeit von Rücksprüngen eingebaut. Wir haben ein lernendes Verfahren aufgestellt, das wahrscheinlich einzigartig ist. Wir haben vereinbart, dass 500 Jahre lang die Rückholbarkeit garantiert sein soll, weil wir eben nicht wissen, ob nachfolgende Generationen anders mit den Hinterlassenschaften umgehen. Aber wir wollen ihnen eben nicht die Bürde auferlegen, sich noch einmal damit beschäftigen zu müssen. Insofern ist der Anspruch, ein sicheres Endlager für eine sehr lange Zeit zu finden, völlig richtig.
Die nackten Zahlen: Wir haben 124 Sitzungen der Endlagerkommission und der verschiedenen Arbeitsgruppen gehabt, über 550 Kommissionsdrucksachen sind entstanden, und wir haben einen Abschlussbericht von fast 600 Seiten vorgelegt. Das zeigt: Die Kommission hat sich in den letzten knapp drei Jahren große Mühe gegeben, eine gute und konsensuale Lösung zu finden. Ich möchte mich herzlich bedanken bei den beiden Vorsitzenden der Endlagerkommission, bei Michael Müller und Ulla Heinen-Esser, die unterschiedlicher nicht hätten sein können. Aber ich glaube, dass gerade diese Unterschiedlichkeit ein Teil des Erfolges gewesen ist. Ich möchte mich herzlich bedanken bei meinen Koberichterstatterinnen und ‑berichterstattern Sylvia Kotting-Uhl,
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Miersch und, lieber Herr Zdebel, auch bei Ihnen, der Sie am Ende mit Ihrer Fraktion nicht dabei sind, aber der Sie lange mitgearbeitet haben. Es hat insgesamt große Freude gemacht.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich selbst habe aus der Arbeit in der Kommission viel gelernt. Ich habe gelernt, dass das Angebot, an einem Diskurs teilzunehmen, nicht von jedem selbstverständlich wahrgenommen wird. Die Umweltverbände sind angesprochen worden. Sie sind ja sozusagen kein monolithischer Block, sondern agieren sehr unterschiedlich. Wir als Fraktion haben uns lange darum bemüht, dass auch zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Umweltverbände in die Kommission kommen und ihre Kompetenz einbringen, um eine Lösung zu finden. Am Ende hat das zum Glück auch funktioniert. Was ich gelernt habe, ist außerdem, dass es unter den Umweltverbänden in Teilen – in Teilen – ein Demokratieverständnis gibt, das jedenfalls nicht meins ist und das dem Motto folgt: Nur wenn meine eigene Meinung akzeptiert wird, dann mache ich mit. – Ich glaube, wer diesem Credo folgt, der taugt nicht zum Diskurs, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich will hier auch sehr deutlich sagen: Was es dort an persönlichen Anfeindungen gegeben hat, insbesondere gegenüber unserer Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, ist nicht fair, nicht sachgerecht und dem Dialog auch nicht zuträglich. Was Sie da aushalten mussten, war schon eine ganze Menge. Deswegen Ihnen persönlich vielen Dank für Ihre Standhaftigkeit in dem Verfahren!
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trotzdem – ich glaube, das bleibt auch weiterhin unsere Aufgabe – bleibt unsere Hand ausgestreckt. Das ist sie während des Verfahrens immer auch geblieben, bei öffentlichen Anhörungen, bei öffentlichen Veranstaltungen, bei Hintergrundgesprächen und bei den folgenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren. Selbstverständlich – das hat die Ministerin zum Ausdruck gebracht – würdigen wir die Arbeit der Umweltbewegung und der Umweltverbände. Gleichzeitig will ich, weil das in der Debatte zu kurz kam, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energieversorgungsunternehmen Danke sagen, die dafür gesorgt haben, dass wir in Deutschland in über 50 Jahren Kernenergie keinen signifikanten Störfall hatten. Vielen Dank dafür, dass das ordentlich funktioniert hat!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Die Aufgabe der Kommission war es, dem Bundestag Vorschläge für eine transparente, ergebnisoffene und an wissenschaftlichen Kriterien orientierte Endlagersuche zu unterbreiten. Ich glaube, das ist mit dem Abschlussbericht gelungen. Deswegen ist es auch nur konsequent, dass der Gesetzgeber diesem Kommissionsbericht in ganz großen Teilen folgt.
Dort, wo er es nicht tut, ist das das Ergebnis der Anhörung, beispielsweise bei dem Wort „insbesondere“. Wir haben im Gesetzesauftrag bisher gehabt, dass wir uns um ein Endlager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfallstoffe kümmern. Das Nationale Begleitgremium, aber auch viele Umweltverbände haben darauf hingewiesen, dass es schwierig wird, ein Kombilager zu finden, das für schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe wie für hochradioaktive Abfallstoffe gleichermaßen die bestmögliche Sicherheit garantiert. Deswegen ist es nur konsequent, dass wir uns auf die hochradioaktiven Abfallstoffe konzentrieren. Das zeigt, dass wir die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr ernst nehmen.
Das Verfahren, das wir Ihnen vorschlagen, ist in drei Phasen unterteilt. Wir werden jetzt, in Phase eins, mit der obertägigen Erkundung beginnen, von der wir hoffen, dass wir sie 2022 abschließen können. Wir haben einen Kriterienkatalog aufgestellt, der in einem breiten Diskurs gemeinsam mit Wissenschaft und Forschung entstanden ist, wo wir erst einmal die Ausschlusskriterien anwenden. Wir werden kein Endlager in Regionen suchen, die erdbebengefährdet sind oder in denen es Vulkanismus gibt. Wir werden Mindestanforderungen anwenden. Zu den Mindestanforderungen gehört, dass das Wirtsgestein, in das wir die hochradioaktiven Abfallstoffe einlagern möchten, eine ausreichende Mächtigkeit hat. Wir haben uns über Abwägungskriterien unterhalten. Dazu gehört beispielsweise die Schutzfunktion des Deckgebirges, ein Kriterium, das kein Gorleben-K.-o.-Kriterium ist, sondern ein Abwägungskriterium darstellt. In dem Moment, in dem wir zwei Standorte haben, die ansonsten völlig gleich sind, wird derjenige Standort vorgezogen, der ein intaktes Deckgebirge hat. Aber das ist ein Abwägungskriterium und kein Ausschlusskriterium. Im Anschluss gibt es planungswissenschaftliche Abwägungskriterien, beispielsweise die Siedlungsdichte, die Frage also: Leben dort viele Menschen?
Um diese Suche vollziehen zu können, brauchen wir Sicherungsvorschriften, die sich nicht nur auf Gorleben beziehen, sondern auf ganz Deutschland. Das ist nur richtig und konsequent. Sie sind auch absolut notwendig. Wir wollen dabei gleichzeitig Deutschland industriepolitisch nicht lahmlegen. Deswegen gibt es auch Ausnahmen: für Bohrungen bis 100 Meter, auch bis 200 Meter, wenn nachgewiesen wird, dass kein Wirtsgestein geschädigt wird. Das gilt auch für diejenigen Vorhaben, die im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehen.
Bergbau wird weiterhin möglich bleiben. Das ist auch deshalb möglich, weil wir wissen, dass wir in Bergbauregionen, wo die Erde durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse, sehr wahrscheinlich kein sicheres Endlager finden können. Ich glaube, es ist auch richtig, dass wir als Gesetzgeber gemeinsam mit dem Ministerium schauen, dass diese Regelung praxistauglich bleibt.
Phase zwei ist die Ermittlung der Standorte für die untertägige Erkundung. Phase drei ist die Einengung auf einen Standort, der 2031 gefunden werden kann. Das haben wir jetzt in der Hand. Wir können jetzt nicht mehr auf die Konzerne schauen und sagen: „Ihr seid schuld, dass es nicht nach vorne geht“, sondern der Bund ist im Moment in der Verantwortung. Wir haben die vollständige Organisationshoheit. Wir werden ab dem 1. Juli sämtliche Finanzmittel haben, die wir brauchen, um ein Endlager zu finden. Insofern liegt es auch in unserer Verantwortung, diesen Zeitrahmen einzuhalten.
Ja, Herr Kollege Zdebel, es ist völlig richtig: Wir werden uns um die Zwischenlager kümmern müssen; auch wir sehen dieses Problem. Damit werden wir uns sicherlich in der nächsten Legislaturperiode noch einmal beschäftigen müssen. Wenn wir es den Menschen an den Zwischenlagerstandorten recht machen wollen, dann müssen wir das Verfahren jetzt zeitnah starten. Bestenfalls direkt nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes muss der Vorhabenträger mit der obertägigen Erkundung starten, damit wir den Zeitplan einhalten können.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Thema Gleichbehandlung aller Wirtsgesteine ist uns gemeinsam wichtig. Wir schließen kein Wirtsgestein und keinen potenziellen Standort im Vorhinein aus. Wir werden in den drei potenziellen Wirtsgesteinen suchen und werden politisch nichts ausschließen. Schweden zeigt, dass es auch möglich ist, ein Endlager zu bauen mit einer technischen und einer geotechnischen Barriere. Gleichzeitig – das impliziert der natürliche Menschenverstand – gehen wir davon aus, dass die über Jahrmillionen gewachsene Geologie gegenüber einer technischen oder einer von Menschen gemachten Barriere eine bessere Schutzfunktion hat. Deswegen ist es richtig, dass wir in allen Wirtsgesteinen gleichermaßen suchen und – hier bin ich ganz entspannt – am Ende aber nach Sicherheitskriterien entscheiden. Wir werden denjenigen Standort auswählen, der die bestmögliche Sicherheit für 1 Million Jahre garantiert.
In Richtung der niedersächsischen Freunde muss ich sagen: Es ist wohlfeil, Bayern und Sachsen dafür zu kritisieren, dass sie auf die Gleichbehandlung aller Wirtsgesteine drängen. Gleichzeitig aber darauf hinzuweisen, dass es falsch ist, Gorleben im Verfahren zu halten, funktioniert nicht. Weiße Landkarte bedeutet: inklusive aller potenziellen Standorte. Es kann doch nicht richtig sein, dass als Ergebnis des Verfahrens herauskommt, dass derjenige aus dem Verfahren ausscheidet, der lange genug protestiert. Vielmehr werden wir denjenigen aus dem Verfahren nehmen müssen, der aufgrund der geologischen Situation für ein Verfahren nicht geeignet ist. Das schafft Vertrauen, und das schafft Verlässlichkeit, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Exportverbot ist angesprochen worden. Ich halte es für völlig richtig, dass wir dem Grundsatz der Inlandsentsorgung folgen. Die bei uns in Deutschland entstandenen radioaktiven Abfälle sollen auch bei uns in Deutschland entsorgt werden.
Gleichzeitig ist es völlig richtig, dass wir die Forschung in Deutschland nicht kaputtmachen wollen. Wir haben in München – dafür hat sich der Kollege Florian Oßner sehr eingesetzt – den Forschungsreaktor FRM II, einen von weltweit drei Forschungsreaktoren, in denen Radioisotope für die Krebsdiagnostik hergestellt werden. Es wäre fahrlässig, wenn wir den Reaktor mit diesem Gesetzentwurf kaputtmachten. Insofern ist es richtig, dass es Ausnahmen gibt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Gleichzeitig sage ich auch: Wir wollen, dass der genehmigungslose Zustand in Jülich in Nordrhein-Westfalen beendet wird. Wir brauchen dringend und unverzüglich – so ist es ja auch angekündigt – eine Lösung, die dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner gerecht wird. Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Gesetzentwurf auch da Druck machen, damit es zu einer Lösung kommt.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Peter Altmaier und beim Staatssekretär Schütte aus dem BMBF, die beide gemeinsam mit uns Berichterstatterinnen und Berichterstattern daran gearbeitet haben, dass wir bei diesem Thema einen tragfähigen Kompromiss entwickeln.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Mir persönlich ist wichtig, meine Damen und Herren, dass wir uns um das Thema Fachkräfte kümmern. Die alten Schlachten sind geschlagen und sind Vergangenheit; aber es geht jetzt darum, dass wir uns der Aufgabe des Rückbaus und der Entsorgung der radioaktiven Abfallstoffe widmen. Ich würde mich freuen, wenn es uns in einer nationalen Kraftanstrengung gelänge, für den Wissenserhalt bei Nuklearthemen zu stehen und bei jungen Menschen dafür zu werben, dass wir noch über Jahrzehnte gute Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen technologisch anspruchsvollen Gebieten haben, dass das auch ein Exportschlager für Deutschland werden kann, weil weltweit viele Reaktoren in das Alter kommen, in dem sie langsam vom Netz genommen werden. Da hat Deutschland eine einzigartige Kompetenz.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist jetzt eine Zeit, in der die Protestkultur schweigen muss und in der wir eine Kultur der Verantwortung brauchen, die auch umfasst, dass wir diejenigen Gemeinden honorieren und es ihnen nicht schwer machen, sondern leicht machen, die sich der schwierigen Aufgabe stellen, ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe zu finden. In der Tat, liebe Kollegen von den Linken, darf man da nicht Partikularinteressen folgen, sondern muss dem großen Ganzen gerecht werden.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit, auch beim BMUB, das kräftig daran mitgearbeitet hat, dass es funktioniert. Ich glaube, dass wir jetzt eine gute Lösung gefunden haben, und bitte deswegen herzlich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für den Bundesrat erhält nun der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089242 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes |