Philipp LengsfeldCDU/CSU - Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine letzte Rede zur Atomkraft habe ich mit einem Bekenntnis gestartet, nämlich dem, dass ich schon immer Atomkraftgegner war, Kollege Miersch. Dafür gibt es zwei Kernargumente, die Sie auch genannt haben: die Sicherheitsfrage und die Lagerungsfrage. Beide sind nicht wirklich zufriedenstellend zu lösen. Deshalb ist es richtig, dass Deutschland aus dieser Technologie aussteigt.
(Beifall des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Ulli Nissen [SPD]: Oh, Herr Lengsfeld!)
Wir beschäftigen uns heute mit der zweiten Thematik, und ich möchte ausdrücklich feststellen, dass auch ich froh bin, dass es diese Koalition zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen geschafft hat, ein Gesetz für die langfristige Lagerung von hochradioaktiven Atomabfällen aus deutschen Kernkraftwerken in Deutschland auf den Weg zu bringen. Denn natürlich ist es richtig, dass wir unsere Abfälle aus unseren Kraftwerken nicht in andere Länder exportieren, selbst wenn es sicher Regionen in der Welt gibt, die für eine langfristige Lagerung atomarer Abfälle bessere Voraussetzungen haben als das dichtbesiedelte Deutschland. Ich halte es für politisch klug, dass wir auch diesen Teil des Umgangs mit der Technologie in unserem eigenen Land nach unseren eigenen Regeln und unter unserer Kontrolle gestalten.
Der Gesetzentwurf basiert – das ist schon gesagt worden – auf den Empfehlungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, die ich im Kern richtig finde. Ich möchte den wissenschaftlichen Anspruch noch einmal herausstellen und ausdrücklich begrüßen.
Die langfristige Lagerung in tiefen geologischen Formationen ist nach Abwägung aller bislang weltweit betrachteten Optionen die beste. Es gab durchaus auch andere Ansätze.
Das Konzept soll reversibel sein. Diesen Punkt will ich noch einmal vertiefen, weil er sehr wichtig ist. Zentrale Elemente sind hierbei im Rahmen der Offenhaltungsphase des Endlagers die Rückholung der Abfälle und nach Verschluss des Lagers die Möglichkeit der Bergbarkeit der Abfälle bis zu 500 Jahren. Diese 500 Jahre scheinen mir – bei allem Respekt vor der Kommission – ein viel realistischerer Zeithorizont zu sein als die im Bericht genannte Vorgabe von 1 Million Jahren. Das hat mit Wissenschaftlichkeit nichts zu tun. Diese Bemerkung sei mir erlaubt. Deshalb halte ich die Bezeichnung „Endlager“ auch nicht für ganz glücklich.
Ziel des neuen Suchverfahrens ist, einen Standort für die hochradioaktiven Abfallstoffe mit bestmöglicher Sicherheit – auch das ist schon gesagt worden – in einem Verfahren zu finden, welches nach klaren Kriterien abläuft. Als Ziel für die Standortfestlegung – davon war noch nicht so oft die Rede – wird das Jahr 2031 angestrebt. Gerade als Berliner muss ich sagen: Das ist doch einmal ein halbwegs realistischer Zeithorizont in diesem Land.
Ich möchte noch einen letzten Aspekt aus Sicht eines Forschungspolitikers ansprechen – das ist auch der Grund, warum ich zu diesem Punkt spreche –: In Deutschland herrscht ein Exportverbot für hochradioaktive Abfälle aus Leistungsreaktoren. Ich begrüße im Namen meiner AG, der AG Bildung und Forschung, ausdrücklich, dass dieses Exportverbot eben nicht ausnahmslos auf Forschungsreaktoren ausgeweitet wurde. Hier ist ideologische Unerbittlichkeit – und übrigens auch deutsche Rechthaberei, Kollege Miersch – falsch.
Bei allem Respekt, Frau Ministerin: Ich finde, das Umweltministerium sollte seine Kraft auf die Hauptaufgabe konzentrieren, nämlich auf die Identifikation eines für die Lagerung von Abfällen aus Leistungsreaktoren geeigneten Standorts, statt auf die Frage, was wir mit den Kügelchen der AVR Jülich machen. Das ist die Aufgabe des BMBF. Wir brauchen Optionen, um diese Frage zu lösen.
(Zuruf des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Herr Trittin, ich mache nachher in Erinnerung Ihrer politischen Leistungen eine Dose auf. – Dabei helfen uns ideologische Vorgaben ganz sicherlich nicht weiter.
Wir brauchen Optionen. Das ist Forschung, und da werden eben auch Fehler gemacht, Herr Miersch. Wenn wir in Deutschland immer schon vorher wüssten, was das Ergebnis von Forschung ist, dann wären wir sehr viel besser als alle anderen Länder dieser Welt. Aber das ist nun einmal nicht der Charakter von Forschung; Forschung ist auch Trial and Error. Man darf auch einmal Fehler machen. Das sollte einem nicht in dieser rechthaberischen Art und Weise jahrzehntelang vorgehalten werden. Da wir Forschungsreaktoren haben, müssen wir das Problem lösen. Das hat aber nichts mit der Endlagersuche zu tun. Deshalb begrüße ich, dass wir das Exportverbot nicht gnadenlos und ausnahmslos auf die Forschungsreaktoren ausgeweitet haben.
Wie Sie sehen, bin ich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt zufrieden. Ich kann deshalb – auch aus forschungspolitischer Sicht – um Unterstützung werben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Kollege Eckhard Pols für die CDU/CSU das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089256 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes |