23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 4

Uwe LagoskyCDU/CSU - Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung entwickelt sich in einer Geschwindigkeit, die alle Entwicklungen am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren in den Schatten stellt. Das haben wir gerade auch von Ihnen gehört, liebe Kollegin. Allerdings ist die Diskussion um dieses Thema bereits voll entfacht worden, und viele Dinge sind bereits auf den Weg gebracht. Das muss natürlich in entsprechendes gesetzliches Handeln in der Zukunft einmünden.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welches denn?)

In immer kürzeren Intervallen steigt die Leistungsfähigkeit der Rechnersysteme, der Speicher und natürlich auch der Anwendungen, die damit verbunden sind. Automatisierungsprozesse finden in allen Betrieben statt. Das verändert die Arbeitswelt. Ob im Maschinenbau oder in der Elektro- oder Automobilindustrie, im Handwerk oder auch im Dienstleistungsbereich – in allen Bereichen findet durch die Digitalisierung bereits eine grundlegende Veränderung statt.

Deutschland nutzt diese Entwicklung bereits heute. Nicht ohne Grund sind wir mit weniger als 1 Prozent der Weltbevölkerung die viertgrößte Volkswirtschaft. Deutschlands Know-how ist in der ganzen Welt gefragt und begehrt. Mit 43,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern generieren wir heute ein Bruttoinlandsprodukt von über 3 Billionen Euro.

Das haben wir den Menschen in unserem Land zu verdanken, die es immer wieder geschafft haben, unser Land durch Innovationen leistungsfähig zu machen. Durch unser starkes Bildungs- und Hochschulwesen sowie unsere duale Ausbildung, die unser Land stark gemacht haben, sind wir ein Land von Facharbeitern, Akademikern und qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Experten in dem, was sie tun. Laut einer Allensbach-Studie aus dem letzten Jahr sehen sich drei Viertel der Bevölkerung den künftigen Anforderungen gut gewachsen. Viele sehen in der Digitalisierung einen Vorteil für sich selber.

Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die digitalisierte Arbeitswelt soll dabei explizit in den Dienst der Menschen gestellt werden. Das ist unsere Anforderung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wichtig ist mir dabei aber auch, dass wir die Menschen mitnehmen, die in Bezug auf die Anforderungen der Zukunft immer noch Ängste haben. Auch daran müssen wir arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im letzten Jahr gemeinsam mit einigen Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Soziales die USA bereist und zahlreiche Gespräche geführt. Ich fasse die bei dieser Reise gewonnenen Erkenntnisse zusammen:

Erstens. Welchen Bildungsstand und welche Ausbildung man in den USA erhält, hängt maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ab. Ich finde, mit unserem System der dualen Ausbildung und der Hochschulausbildung haben die Menschen in unserem Land ein hervorragendes Fundament für ihr gesamtes Berufsleben.

Zweitens. Die USA haben uns im Silicon Valley und an anderen Stellen bei den Unternehmensneugründungen durchaus einiges voraus. Circa jeder dritte Student der Stanford University gründet eine eigene Firma. In den USA ist auch wesentlich mehr Venture Capital, Risikokapital, vorhanden, als es in Deutschland der Fall ist. Auch ist dort die Bereitschaft der Menschen viel ausgeprägter, in eine Selbstständigkeit zu gehen. Ich finde, an dieser Baustelle müssen wir in Deutschland in erheblichem Maße arbeiten.

Drittens. Auf die Frage, wie man die wachsende Ungleichheit in den USA in den Griff bekommt und wie man die Menschen in einer sich rasant ändernden Arbeitswelt mitnimmt, haben uns die 14 Professoren der Stanford University keine Antwort geben können. Die Rahmenbedingungen, die wir durch unsere Regelungen zum Arbeitsschutz haben, spielen dort eine eher untergeordnete Rolle. Deshalb ist es gut, wenn wir uns auf das besinnen, was Deutschland stark gemacht hat, nämlich auf unsere soziale Marktwirtschaft. Die müssen wir entsprechend weiter aufbauen und pflegen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was heißt das jetzt konkret?)

Insofern sind Ihre Ansätze durchaus diskutabel. Wir werden über diese auch in der Zukunft sprechen. Denn letztlich geht es darum, die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden, den Freiraum und den Schutz der Beschäftigten sowie die Wirtschaft zu stärken. All diese drei Punkte unter einen Hut zu bekommen, ist Aufgabe und Herausforderung. Und das macht die CDU/CSU-geführte Bundesregierung, wie ich finde, in hervorragender Art und Weise.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD] – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welcher Form?)

Unser deutsches Arbeitsrecht gibt Leitplanken vor, zwischen denen sich Beschäftigte und Arbeitgeber frei bewegen können. Diese Bewegungsfreiheit schafft Wachstum und Sicherheit. Sie zeichnet unsere soziale Marktwirtschaft aus. Wir haben also beste Voraussetzungen, um auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich zu sein und in diesem Land eine gute soziale Absicherung zu garantieren. Dass dies so bleibt, ist natürlich kein Selbstläufer. Deshalb müssen wir die Anforderungen, vor die uns die Digitalisierung stellt, mit Bedacht entsprechend in unser System einbauen.

Die Bundesregierung hat dazu – das wurde eben auch schon erwähnt – im April 2015 den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ gestartet. Dessen Ergebnisse wurden im vergangenen November durch das BMAS in einem Weißbuch vorgestellt. Durch zahlreiche Workshops und Stellungnahmen sowie durch einen wissenschaftlichen Beirat wurden in breitem Umfang Ideen gesammelt und Handlungsempfehlungen gegeben. Es gilt, diese jetzt in entsprechender Form umzusetzen. Darüber diskutieren wir ja auch, und wir werden das auch weiterhin tun.

Liebe Grüne, uns also in Ihrem Antrag zu sagen, die Bundesregierung habe in diesem Bereich in den vergangenen Jahren zu wenig getan, ist schlichtweg falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wurde denn gemacht?)

Lassen Sie mich etwas zu dem sagen, was in Ihrem Antrag zur Wahlarbeitszeit steht. Viele Manteltarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nutzen die Möglichkeiten, die innerhalb der Leitplanken unseres Arbeitszeitgesetzes gegeben sind. Damit wird die Arbeitszeit, die von den Sozialpartnern in den Unternehmen verhandelt wird, auf die Erfordernisse der Beschäftigten und des Betriebes zugeschnitten. Gleichzeitig geht es aber auch darum, die als Leitplanken vereinbarten Regelungen im Arbeitszeitgesetz – dabei geht es insbesondere um die Ruhe- und Tageshöchstarbeitszeiten –, die dem Arbeitsschutz und damit dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten dienen, entsprechend umzusetzen. Insofern sind weitere Gestaltungsspielräume zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie Sie sie vorschlagen, nur möglich, wenn sie dem Schutz der Beschäftigten nicht widersprechen.

Deshalb lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man mit tariflichen Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz dafür sorgen kann, dass man diesem Anspruch gerecht wird und gleichzeitig eine bessere Vereinbarkeit hinbekommt. Ein Beispiel: Wenn eine Mutter am Vormittag vier Stunden im Betrieb gearbeitet hat und nach Kinderbetreuung und Freizeit am Nachmittag gegebenenfalls am Abend noch einmal zwei Stunden arbeiten möchte, verstößt das nach heutiger Rechtslage möglicherweise gegen das Arbeitszeitgesetz wegen der Ruhezeit, die eingehalten werden muss. Hieran wollen wir arbeiten und entsprechend dafür sorgen, dass wir hier Rechtssicherheit schaffen – zum Wohle der Beschäftigten und der Arbeitgeber.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gleichzeitig möchten wir, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer umfassend über Gesundheitsrisiken und präventive Maßnahmen aufklären. Sie merken also an den vielen Punkten, die wir hier vorschlagen und miteinander diskutieren, dass wir an den gleichen Themen arbeiten, nämlich an den Handlungsfeldern, die uns das Weißbuch vorgibt. Allerdings ist die Herangehensweise an vielen Stellen durchaus unterschiedlich, so auch im Bereich des Arbeitsschutzes. Sie treten für eine Reform der Arbeitsschutzverordnung bei psychischer Gefährdung ein, wissen aber genau, dass die Ergebnisse der Studien, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Auftrag gegeben wurden, erst im Mai dieses Jahres vorgestellt werden. Wäre es nicht besser, erst einmal auf diese Ergebnisse zu warten, bevor man einen Antrag stellt?

Herr Kollege.

Zum Schluss noch etwas zum Thema „Q wie Qualifizierung“. Aus unserer Sicht muss Weiterbildung in erster Linie im Job erfolgen und nicht erst dann, wenn jemand arbeitslos geworden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Es gilt, die Weiterbildung in den Betrieben praxisnah zu organisieren und den Beschäftigten damit das Rüstzeug für die aktuelle und zukünftige Arbeit zu geben. Dafür werden wir uns einsetzen. So gestaltet sich der Wandel in der Arbeitswelt zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält nun der Kollege Klaus Ernst für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089265
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen
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