23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas de Maizière - Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ein schnelles Asylverfahren und eine schnelle Rückführung sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz des Asylrechts in Deutschland.

Dass ich mit einem Zitat des Kollegen Oppermann beginne, wird Sie vielleicht überraschen;

(Zurufe von der SPD: Nein!)

aber wo es Einigkeit gibt, sollte man das auch sagen. Ich teile seine Aussage ausdrücklich auch, wenn es um die Auffassung zu Aufnahmeeinrichtungen außerhalb Europas geht, zumal er dort meine Position übernommen hat.

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist freier Abgeordneter!)

Ich weiß, dass das nicht ungeteilte Zustimmung in der Sozialdemokratie findet. Meine Zustimmung findet es aber.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem Gesetz, das ich hiermit einbringe, werden, wie der Kollege Oppermann völlig zu Recht angemerkt hat, Beschlüsse umgesetzt, die wir am 9. Februar dieses Jahres gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder getroffen haben. Damit werden wichtige Konsequenzen auch für das Aufenthaltsrecht gezogen – auch aus dem Fall Amri, also dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 in Berlin.

Unser Rechtsstaat lebt davon, dass rechtsstaatliche Verfahren durchgeführt werden, dass diese gerichtlich überprüft werden können und dass getroffene Entscheidungen auch durchgesetzt werden. Das gilt ganz allgemein und in der Flüchtlingspolitik ganz besonders. Unsere Flüchtlingspolitik beruht darauf, in einem rechtsstaatlichen Verfahren festzustellen, ob wegen der Verhältnisse im Herkunftsstaat oder aus persönlichen Gründen ein Schutzbedürfnis für den Aufenthalt in Deutschland besteht. Sie beruht darauf, dass diejenigen Schutz erfahren und integriert werden, die wirklich schutzbedürftig sind. Ob ein Asylverfahren mit einem positiven oder einem negativen Ergebnis endet, das muss am Ende aber einen Unterschied machen, und zwar hinsichtlich der tatsächlichen Bleibeperspektive. Aufenthaltsrechtliche Regelungen sind sinnlos, wenn sie am Ende gar keine Konsequenzen haben. Deshalb: Ja zu guter Integration der Schutzbedürftigen und Ja zur Rückkehr der Nichtschutzbedürftigen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD])

Rückkehr und Integration sind zwei Seiten ein und derselben Medaille, und beide Seiten nehmen wir ernst. Ein Beispiel: Allein in diesem Jahr werden wir über 400 000 Menschen den Besuch eines Integrationskurses ermöglichen, und gleichzeitig werden wir die Zahl derjenigen erhöhen und erhöhen müssen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren oder abgeschoben werden.

Wir haben schon einige Gesetzesänderungen im Bundestag beschlossen, um Vollzugsdefizite bei der Aufenthaltsbeendigung zu beseitigen, etwa noch im Jahre 2015 mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, mit den Regelungen zur Einstufung der Länder des Westbalkans als sichere Herkunftsstaaten, mit der Abschaffung der Ankündigung von Abschiebungen oder mit der Pflicht zum besseren Nachweis medizinischer Abschiebehindernisse im sogenannten Asylpaket II.

Diese Maßnahmen greifen auch. Die Zahl der freiwilligen Rückführungen und Abschiebungen steigt. Im vergangenen Jahr haben rund 55 000 abgelehnte Asylbewerber Deutschland freiwillig verlassen, mehr als 25 000 wurden abgeschoben. Das ist ein Zuwachs von etwa 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr; das ist gut. Auch das Verhältnis von freiwilligen Rückführungen zu Abschiebungen ist gut. Wir wollen diese Entwicklung aber noch besser machen, insbesondere weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt die Altfälle abarbeitet und pro Monat 60 000 bis 70 000 Entscheidungen fällt. Das heißt: Die Zahl derjenigen, die integriert werden, steigt ebenso wie die Zahl derjenigen, die unser Land wieder verlassen müssen.

Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist dafür ein wichtiger Beitrag. Er fußt auf drei Säulen: erstens Identität besser feststellen, zweitens Abschiebung effektiver durchsetzen und drittens gefährliche Ausreisepflichtige besser überwachen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen zum einen die ausreisepflichtige Menschen, die über ihre Identität oder ihre Staatsangehörigkeit täuschen, die hier nicht zur Aufklärung über sich selbst beitragen, die ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigern. Meine Damen und Herren, ich finde es nicht zu viel verlangt, wenn man gegenüber unseren Behörden seinen Namen und sein Herkunftsland korrekt angibt, wenn man von unserem Land Schutz haben möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wenn das nicht so ist, dann muss das eben auch Konsequenzen haben. Zum anderen betrifft der Gesetzentwurf diejenigen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht.

In einem Rechtsstaat können wir es nicht hinnehmen, dass Asylbewerber scheinbar sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfte geben und darauf hoffen, dass die Behörden auch bei den Herkunftsstaaten bei der Beschaffung von Papieren nicht weiterkommen. Das ändern wir. Auch in Zweifelsfällen und bei mangelnder Kooperation werden wir Identität und Herkunftsland in Zukunft besser aufklären. Dazu nutzen wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, am liebsten Ausweise und Reisedokumente, die mitgebracht werden, aus denen die Identität und die Heimatländer hervorgehen. Fehlen diese, lassen aber Smartphones und Tablets Schlussfolgerungen über die Herkunft zu, dann ist es weder übertrieben noch unangemessen, hierüber Erkenntnisse über die Identität zu erlangen. Das ist nur vernünftig und auch fair; denn sonst würden nur die weiterkommen, die am besten verschleiern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Übrigen haben die Ausländerbehörden bereits ein solches Recht zum Auslesen von Datenträgern zur Identitätsbestimmung. Mit diesem Gesetz versetzen wir nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die gleiche Lage. Dabei handelt es sich nicht, um gleich einem möglichen Debattenbeitrag vorzubeugen, um eine Telekommunikationsüberwachung, sondern um eine genauso offene Maßnahme, als würde an der Grenze ein Koffer in Augenschein genommen. Bevor jetzt reflexhaft aufgeschrien wird: Auch in einem Koffer können sich Gegenstände befinden, aus denen auf die private Lebensgestaltung Rückschlüsse gezogen werden können. Trotzdem hat niemand etwas dagegen, wenn in bestimmten Fällen ein Koffer an der Grenze geöffnet wird. Im Übrigen sieht das Gesetz zur Wahrung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung weitreichende Schutzvorrichtungen vor. Das ist auch richtig so.

Der Gesetzentwurf enthält weitere Regelungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ausreisepflichtige, die über ihre Identität und Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben, sollen sich fortan nur noch innerhalb des Bezirks der jeweiligen Ausländerbehörde aufhalten dürfen. Wir nennen das eine verschärfte Residenzpflicht.

Wir ermöglichen künftig auch dann eine Abschiebehaft, wenn nicht gesichert ist, dass vollziehbar Ausreisepflichtige binnen drei Monaten abgeschoben werden können. Auch das ist eine Konsequenz aus dem Fall Amri. Man kann lange darüber diskutieren, ob man trotzdem hätte versuchen sollen, spätestens im Oktober, nachdem die tunesische Regierung dem Verbindungsbeamten der Bundespolizei mitgeteilt hat, dass es sich um einen Tunesier handelt, einen Abschiebehaftantrag zu stellen. Darüber wird diskutiert. Wir werden auch noch entsprechende Berichte bekommen und diese hier diskutieren. Klar ist, egal wie man diesen Fall bewertet: Es ist wichtig und eine Erleichterung, die Dreimonatspflicht aufzuheben, damit man in Zukunft strittige Fälle nicht mehr diskutieren muss.

Wir verlängern die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams. Bisher wurde das Instrument zur Sicherung der Abschiebung nur zögerlich genutzt, weil die Frist von vier Tagen zu kurz ist. In der Koalition konnten wir uns nun auf zehn Tage einigen.

Schließlich verbessern wir das Instrumentarium zur Kontrolle Ausreisepflichtiger, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht. Ihr Aufenthalt kann künftig durch sogenannte elektronische Fußfesseln überwacht werden, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Wir wissen sehr wohl, dass die Fußfessel kein Allheilmittel ist – niemand hat das behauptet –; aber es ist ein zusätzliches wirksames Mittel, um Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden. Deswegen wollen wir darauf nicht verzichten und diese Möglichkeit einführen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn Zwangsmaßnahmen gar nicht erst ergriffen werden müssen. Vorrang hat immer die freiwillige Ausreise. Dafür haben wir mit dem Programm „StarthilfePlus“ einen zusätzlichen Anreiz geschaffen. Der Bund stellt hierfür in diesem Jahr zusätzliche 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der neuen Zentralstelle zur Unterstützung der Rückführung, einer gemeinsamen Stelle von Bund und Ländern, verbessern wir auch die Bund-Länder-Zusammenarbeit. Ich habe sie vor kurzem eröffnet; ab Mai wird sie voll einsatzfähig sein.

Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf bringen wir erhebliche gesetzliche Verbesserungen auf den Weg, die um praktische Verbesserungen ergänzt werden müssen. Allen ausreisepflichtigen Gefährdern sage ich deutlich: Die Offenheit und Liberalität, die unser Land lebens- und liebenswert machen, leisten wir uns gerade deshalb, weil wir einen starken Staat haben, der Angriffe auf uns nicht hinnimmt. Die Offenheit gilt nicht für diejenigen, die unsere Offenheit frontal angreifen oder unsere Verfahren wissentlich auszutricksen versuchen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir sind und bleiben freundlich und offen, aber wir sind und bleiben aufmerksam und handlungsfähig, und wir setzen das Aufenthaltsrecht auch durch – auch wenn es umstritten ist, wenn es wehtut. Es ist erforderlich. Es ist die andere Seite der Medaille der Flüchtlingspolitik. Integration und Ausreise sind zwei Seiten einer Medaille.

Ich bitte um zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Petra Pau hat als nächste Rednerin das Wort für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089307
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
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