Stephan MayerCDU/CSU - Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, lieber Kollege Castellucci, nachdem Sie so freundlich waren, mein klares Plädoyer für eine härtere Gangart in Sachen Abschiebungen zu erwähnen: Sie haben in einem Punkt recht. In diesem Jahr, in den ersten zwei Monaten, liegt Bayern nicht ganz an der Spitze der Bundesländer, was das Thema Abschiebungen anbelangt. Aber was Sie geflissentlich unterschlagen haben, zu erwähnen, ist, dass beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen, das in diesem Jahr schon etwas mehr Personen abgeschoben hat als Bayern, fast fünfmal so viele ausreisepflichtige Personen im Land hat, die mit einer Duldung versehen sind. Knapp 48 000 Personen befinden sich im Land Nordrhein-Westfalen, die an sich das Land heute verlassen müssten, aber mit einer Duldung versehen sind. In Bayern sind es nur etwas mehr als 10 000 Personen. Um es auf Deutsch und klar zu sagen: Es ist keine Kunst, in der Zahl der Abschiebungen etwas über Bayern zu liegen, wenn man in den letzten Jahren das Thema Abschiebungen total verpennt hat,
(Beifall bei der CDU/CSU)
wenn man wie die nordrhein-westfälische Landesregierung über Jahre hinweg das Thema Abschiebungen stiefmütterlich behandelt hat.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Der kommt aus Baden-Württemberg! Der kommt gar nicht aus NRW!)
Herr Kollege Castellucci, ich habe aber auch eine gute Botschaft für Sie: Seitdem in Ihrem Heimatbundesland wieder ein CDU-Landesinnenminister das Sagen hat, sind zumindest die Abschiebungen in Baden-Württemberg innerhalb der letzten zwölf Monate deutlich gestiegen. Das ist ein gutes Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute endlich die erste Lesung dieses wichtigen Gesetzes. Ich sage deshalb „endlich“, weil zur Wahrheit auch gehört, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur die Konsequenz und die Schlussfolgerung der Erfahrungen des Anschlags vom Breitscheidplatz ist, sondern dass ein Großteil dieses Gesetzes auf Vorschläge des Bundesinnenministers zurückgeht, die er am 11. August letzten Jahres gemacht hat, nach den Anschlägen von Ansbach, Würzburg und München. Dazu gehört auch, dass ein Großteil der Inhalte dieses Gesetzentwurfs bereits Anfang Oktober letzten Jahres in einen Gesetzentwurf eingeflossen ist, der zum Beispiel den besonderen Haftgrund für Gefährder und die Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf zehn Tage vorgesehen hat.
Leider hat unser Koalitionspartner diesem Gesetzentwurf bislang nicht zustimmen können. Das ist die bedauerliche Nachricht. Die gute Nachricht ist, dass wir heute endlich die erste Lesung haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, darauf gerade in Zeiten hinzuweisen, in denen der neue SPD-Vorsitzende wie vor wenigen Wochen in einer bemerkenswerten Rede sinngemäß behauptet, die Gefährdungssituation in Deutschland sei deshalb so prekär, weil die Union den Bundesinnenminister stellt, und es weitaus besser wäre, wenn endlich die SPD wieder den Bundesinnenminister stellen würde.
(Beifall bei der SPD – Sebastian Hartmann [SPD]: Wo er recht hat, hat er recht!)
Eine klare Antwort von mir darauf: Garant für die innere Sicherheit ist die CDU/CSU. In Sachen Innenpolitik und in Sachen Sicherheitspolitik macht uns, der CDU/CSU, niemand etwas vor.
(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Letztendlich würde das auf das Gleiche hinauslaufen! – Gegenruf des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]: Da hat er also doch recht!)
Es ist richtig, dass mit diesem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür erleichtert werden, dass ausreisepflichtige Personen, von denen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, schneller außer Landes gebracht werden können. Um auch das einmal klar zu sagen: Wir haben in Deutschland ungefähr 150 Personen der Preisklasse von Anis Amri, entweder Gefährder oder relevante Personen, die ausreisepflichtig sind, sprich: die unser Land jetzt verlassen müssten, dies aber nicht tun, weil sie sich renitent verhalten und weil sie bei der Identitätsfeststellung oder bei der Passersatzbeschaffung nicht mitwirken. Es ist richtig, dass wir jetzt einen eigenen Haftgrund für diese ausreisepflichtigen Personen schaffen.
Lieber Herr Kollege Hartmann, Sie haben darauf hingewiesen, dass möglicherweise ein Widerspruch dazu besteht, dass wir richtigerweise behaupten, dass das Land Nordrhein-Westfalen schon von der jetzigen Rechtslage hätte Gebrauch machen können, indem man Anis Amri im August letzten Jahres in Abschiebehaft hätte nehmen können.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Nicht „möglicherweise“!)
Das stimmt. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass es eine Unterlassung war, dass man Anis Amri nicht in Abschiebehaft genommen hat. Denn die materiellen Voraussetzungen dafür sind schon jetzt vorhanden.
Deswegen stimmt die Aussage, man hätte Anis Amri in Abschiebehaft nehmen können. Aber genauso richtig ist die Aussage, dass wir trotzdem gesetzliche Verbesserungen vornehmen müssen, um es den Ausländerbehörden zu erleichtern, in derartigen Fällen die Abschiebehaft zu beantragen. Denn die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass viele Ausländerbehörden vor diesem Antrag zurückgeschreckt haben, weil nicht sicher war, dass sie innerhalb von drei Monaten die konkrete Ausreise hätten bewirken können. Ich möchte aber dazusagen, dass diese Dreimonatsfrist auf Fälle wie Anis Amri nicht zutrifft, weil Anis Amri sich renitent verhalten und seine nicht erfolgte Ausreise selbst verschuldet hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist deshalb richtig, dass wir diese deutlichen Verschärfungen vornehmen. Wir haben derzeit über 213 000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Viele können deshalb nicht abgeschoben werden, weil ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Ich möchte noch etwas zu dem Thema Auslesen des Mobilfunkgeräts sagen. Ich habe überhaupt kein Verständnis für die aus meiner Sicht sehr künstliche Erregung und Entrüstung über diese gesetzliche Änderung. Es ist doch das Normalste in der Welt, dass man im Notfall alle Möglichkeiten auch unter Hinzuziehung des Handys nutzt, um die Identität einer Person festzustellen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dabei geht es nicht darum, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, in die Intimsphäre des Betroffenen einzudringen, sondern es geht zum Beispiel nur darum, mit welchen Telefonnummern derjenige in der Vergangenheit häufiger Kontakt hatte, sprich: Hat er mit Tunesien telefoniert? Hat er mit Ägypten telefoniert? Hat er mit Marokko telefoniert?
Es geht nicht darum, auf den Inhalt der Telekommunikation bzw. der SMS-Nachrichten Zugriff zu nehmen, sondern es geht schlichtweg nur darum, die Identität festzustellen. Ich sage ganz offen: Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Großteil der Migranten, die derzeit zu uns kommen, nicht über einen Pass verfügen, aber fast alle über ein Handy.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb ist es aus meiner Sicht nur konsequent, dass wir diese Handys zurate ziehen, um die Identität desjenigen feststellen zu können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir müssen und werden dieses Gesetzgebungsvorhaben in der notwendigen Seriosität durchführen. Ich sage aber am Ende meiner Rede sehr ernsthaft und bewusst dazu: Gerade angesichts der immanent großen Bedrohungssituation, in der sich unser Land befindet, dürfen wir uns nicht zu viel Zeit lassen. Ich habe bereits darauf hingewiesen: Ein Großteil der Inhalte geht bereits auf einen Gesetzentwurf vom Oktober letzten Jahres zurück. Deshalb ermahne ich uns zu der gebotenen Zügigkeit und Eile bei diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Danke schön. – Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat jetzt die Kollegin Nina Warken, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089322 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht |