23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 8

Michael Meister - Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen an dieser Stelle im vergangenen Monat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vorgestellt. Dann haben wir uns als Konsequenz aus den Panama Papers mit der Frage, wie wir Steuerhinterziehung besser bekämpfen können, auseinandergesetzt. Bundesminister Wolfgang Schäuble hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, den wir in diesem Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht haben. Heute befassen wir uns mit den Herausforderungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Vor dem Hintergrund der Anschläge von Paris und Brüssel im vergangenen Jahr und gestern in London ist es, glaube ich, nicht nachvollziehbar, wenn wir nicht energisch gegen die Finanzierung terroristischer Organisationen vorgehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Die internationale Organisation FATF, die sich mit der Frage befasst, was man gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tun kann, hat Empfehlungen ausgesprochen, die auf europäischer Ebene in der Vierten Geldwäscherichtlinie niedergelegt sind. Diese Empfehlungen besagen, in Zukunft nicht mehr eine gleichmäßige Kontrolle der gesamten Wirtschaft durchzuführen, sondern zu versuchen, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in einem effizienteren Ansatz eine risikoorientierte Kontrolle vorzunehmen, also dort vertieft zu prüfen, wo man Risiken identifizieren kann, und dort Ressourcen abzubauen, wo keine Risikoindikatoren anschlagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Das ist der Grundgedanke dieser Richtlinie.

Die Richtlinie ist im Mai 2015 verabschiedet worden. Die Umsetzungsfrist läuft bis Juni dieses Jahres. Deshalb müssen wir jetzt hier im Bundestag über die nationale Umsetzung sprechen.

Der erste Ansatzpunkt ist die Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit, kurz: FIU. Das ist ein Ansatz, den in Deutschland bereits das Bundeskriminalamt verfolgt. Wir überführen das Ganze nun von der Polizei in den Bereich der Finanzen. Das ist wichtig, weil wir eine Institution schaffen wollen, die eine Filterfunktion hat und eingehende Verdachtsmeldungen nicht einfach ungefiltert weiterleitet. Sie führt eine erste Prüfung des Gehalts einer Meldung durch und sorgt dann dafür, dass die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden risikoorientiert den tatsächlichen Verdachtsfällen nachgehen können. Wir werden die FIU beim Zoll ansiedeln und personell deutlich aufstocken. Heute hat diese Einheit 25 Mitarbeiter. Wir streben in Zukunft 165 Mitarbeiter an, um deutlich zu machen, dass wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen. An dieser Stelle ist auch internationale Koordination gefragt; denn Verdachtsmeldungen kommen nicht nur aus dem Inland, sondern möglicherweise auch aus dem Ausland. Umgekehrt müssen wir natürlich entsprechenden Partnerbehörden in anderen Ländern unsere Verdachtsmeldungen weitergeben.

Der zweite Ansatzpunkt ist ein sogenanntes Transparenzregister, mit dem wir dafür sorgen wollen, dass bei allen wirtschaftlichen Akteuren, insbesondere bei juristischen Personen, klar ist, wer eigentlich der wirtschaftlich Berechtigte ist, der dahinter steht. Das muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Wir möchten wissen: Wer hat den wirtschaftlichen Einfluss auf eine Einheit? Das werden wir im Transparenzregister niederlegen. Da wir versuchen wollen, mit möglichst wenig Bürokratie auszukommen, greifen wir auf bestehende Register zurück, zum Beispiel das Handelsregister, und werden diese zu einem neuen Register verlinken. Wo wir neue Daten benötigen – bei Stiftungen, bei Trusts –, werden wir diese anfordern. Ansonsten versuchen wir, sparsam mit diesem Mittel umzugehen. Wir wollen den Zweck erreichen, aber nicht, indem wir viel Bürokratie erzeugen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Es gibt eine intensive Debatte über die Frage, wer Zugang zu den Informationen in diesem Register haben soll. Wir sind der Meinung, dass wir an dieser Stelle eine Eins-zu-eins-Umsetzung des europäischen Rechts, wie es in der Vierten Geldwäscherichtlinie steht, vornehmen sollten. Das bedeutet, dass bei einem berechtigten Interesse – aber eben nur dann – Zugang besteht nicht nur für Behörden und Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes, sondern auch für Journalisten oder für Nichtregierungsorganisationen. Wir haben das vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des einzelnen Bürgers abgewogen. Wenn wir in diese Persönlichkeitsrechte eingreifen, dann muss eben ein entsprechender Grund dafür angeführt werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir sehen an zwei Stellen Ausweitungen vor, und zwar im Bereich der Verpflichteten. Das ist zum einen bei den Güterhändlern der Fall. Für die Güterhändler gelten heute schon die notwendigen Sorgfaltspflichten. Wenn sie Geschäfte abwickeln, dann sind sie Verpflichtete und müssen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. An dieser Stelle wird ein Grenzwert verändert. Statt heute 15 000 Euro bei Barzahlung sind es in Zukunft 10 000 Euro. Das heißt nicht, dass man bei Geschäften unterhalb dieser Grenze bezogen auf Geldwäsche nicht sorgfältig sein muss. Aber das heißt, dass man bei Barzahlung oberhalb dieser Grenze auf jeden Fall die Sorgfaltspflichten einhalten muss.

Zum anderen ist das im Bereich des Glücksspiels der Fall. Beim Glücksspiel ist es seit jeher so, dass Glücksspielanbieter nicht zwingend Verpflichtete sind. Sie werden jetzt Verpflichtete, es sei denn, es ist ein staatlicher Anbieter wie etwa die Lottogesellschaft, oder es ist eine Gastronomie, wo Glücksspielautomaten stehen. Im letzteren Fall ist es zwar auch Glücksspiel; aber da sehen wir bei dem risikoorientierten Ansatz nicht unbedingt die Herausforderung.

Ich bitte Sie, in der relativ knappen Zeit bis Juni diesen Gesetzentwurf sorgsam und intensiv mit uns zu beraten. Ich hoffe, dass wir unseren Verpflichtungen bei der Terrorismusfinanzierungsbekämpfung und der Geldwäschebekämpfung nachkommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Als Nächster spricht der Kollege Richard Pitterle von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089597
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie
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