Jens ZimmermannSPD - Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann sehr gut an die Rede vom Kollegen Pitterle anschließen; denn der Kampf auch gegen Briefkastenfirmen und im Zusammenhang mit den Panama Papers eint uns ja. Deswegen verhandeln wir hier im Deutschen Bundestag gerade auch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. Man kann uns da also sicherlich vieles vorwerfen, aber nicht, dass wir untätig sind.
Gleichzeitig muss man an dieser Stelle – da haben Sie schon ein bisschen recht – auch sagen: Es gehört eben doch alles zusammen. Wenn man in dieser Woche die Presse verfolgt hat, konnte man lesen, dass Briefkastenfirmen im Zusammenhang mit der „Russian Laundromat“ – dabei ging es um die „russische Waschmaschine“ – eine Rolle gespielt haben. Das zeigt eben, dass Geldwäsche nach wie vor ein sehr großes Thema ist. Es werden Gelder aus zwielichtigen Kanälen gewaschen. Auch wird Geld gewaschen und transferiert, das für terroristische Aktivitäten genutzt werden kann. Deswegen eint uns, glaube ich, hier alle im Haus der entschiedene Kampf gegen Geldwäsche.
Die Tatsache, dass sich die Umsetzung jetzt ein bisschen nach hinten geschoben hat, ist ja kein Beleg dafür, dass wir wenig machen wollen, sondern ganz im Gegenteil. Das Ansinnen der Koalition und der Bundesregierung an dieser Stelle war ja, möglichst die Fünfte Geldwäscherichtlinie, die wir jetzt noch bekommen werden, hier schon direkt hineinzunehmen. Dass das – Sie wissen, wie in Brüssel manchmal die Verhandlungen laufen – jetzt nicht geklappt hat, ist schade; aber es wäre falsch, das in diese Richtung zu interpretieren, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aber wenn wir uns anschauen, was wir in der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie in diesem Paket jetzt drin haben, dann können wir sagen: Wir haben mit der Neustrukturierung der Financial Intelligence Unit – das ist die Zentralstelle, die den Kampf gegen Geldwäsche führt – einen wirklich wichtigen Punkt umgesetzt, und wir begrüßen es sehr, dass wir an dieser Stelle eine deutliche personelle Aufstockung erleben werden. Ich glaube, ein ganz wichtiger Punkt, auf den wir in den Verhandlungen noch ein bisschen genauer eingehen müssen, ist die Koordinierungsfunktion zwischen den einzelnen Ländern. Wir alle, die wir im Kampf gegen Geldwäsche immer wieder zusammensitzen, wissen: Erfolgreich können wir in Deutschland nur sein, wenn der Bund und die Bundesländer an einem Strang ziehen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Transparenzregister ist angesprochen worden, ein wichtiger Punkt. Wir diskutieren jetzt darüber, wer eigentlich auf die Informationen in diesem Transparenzregister zugreifen darf. Es ist nun nicht so, als würden da ganz geheime Informationen drinstehen. Da steht letztendlich drin, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist. Ich denke, das sind im Normalfall Informationen, die auch durch viele öffentliche Quellen zugänglich sind. Sie werden aus bestehenden Registern zusammengeführt. Wir haben ein abgestuftes Verfahren. Behörden sollen einen tieferen Einblick haben können als Geschäftspartner oder auch Journalisten. Das halten wir für richtig. Aber wir sollten uns im Laufe der Verhandlungen noch einmal genau überlegen, ob wir wirklich diese Schwelle einziehen wollen, dass dieses berechtigte Interesse jedes Mal nachgewiesen werden muss; denn es gibt, glaube ich, an dieser Stelle nur zwei Varianten.
Die eine Variante ist, dass dieses berechtigte Interesse in Zukunft immer als Begründung dafür herhalten muss, dass man keinen Einblick gewährt, wenn man eine harte Linie fährt. Die andere Variante ist, dass man es umgekehrt ganz leicht macht und jeder, der möchte, immer Einblick nehmen kann. Dann sollten wir meiner Meinung nach aber auch nach außen das ganz klare Signal senden: Jeder sollte Einblick nehmen können, weil es eigentlich Informationen sind, bei denen niemand etwas zu verbergen hat. Diese Güterabwägung können wir an dieser Stelle, denke ich, treffen.
(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])
Die Güterhändler sind ein wesentlicher Teil im Kampf gegen Geldwäsche. Es sind nicht nur die Banken. Es geht nicht nur um die Geldtransfers, sondern es geht auch um die Frage: Was passiert am Ende eigentlich mit diesem Geld? Deswegen halten wir es für den richtigen Schritt, dass die Schwelle, ab der erhöhte Sorgfaltspflichten gelten, von 15 000 Euro auf 10 000 Euro gesenkt wird. Was wir in der Diskussion, auch mit vielen Betroffenen, erfahren haben, ist, dass man gerne bereit ist, sich auf diese Schwelle einzulassen, weil viele Unternehmen zunehmend merken, dass sie Risiken eingehen, wenn sie solch hohe Bartransaktionen akzeptieren. Ich glaube, an dieser Stelle können wir mit der Industrie, mit dem Handel sicher zu einer guten Lösung kommen.
In den weiteren Verhandlungen – wir sind heute in der ersten Lesung; der Bundesrat ist mit diesem Gesetzentwurf auch betraut – müssen wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch genauer hinschauen. Ich will einen Punkt noch einmal explizit in den Blick nehmen, und zwar die Frage: Was machen wir mit den Glücksspielautomaten? Der Kollege Staatssekretär hat so schön von diesem einen Automaten in der Eckkneipe gesprochen, den wir jetzt nicht übermäßig belasten wollen. Da sind wir vollkommen einer Meinung. Aber mir geht es an dieser Stelle nicht um die Eckkneipe mit dem einen Glücksspielautomaten, sondern mir geht es um ganze Glücksspielkasinos, die teilweise – das muss man sagen – einen zweifelhaften Ruf haben. Ich halte es für ein schlechtes Signal, wenn wir bei der Umsetzung des Geldwäschebekämpfungsgesetzes genau diese Branche privilegieren und ausnehmen. Wir wollen aber nicht diejenigen ins Visier nehmen, die an diesen Automaten spielen, sondern wir wollen mit denjenigen reden, die solche Geschäfte betreiben. Ich glaube, es ist der Mühe wert, dass wir uns in den weiteren Verhandlungen dieses Thema noch einmal genauer anschauen und überlegen sollten, nicht auch für Betreiber von solchen Etablissements erhöhte Sorgfaltspflichten einzuführen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Als Nächstes spricht der Kollege Dr. Gerhard Schick von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089604 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie |