23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 8

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Dossier in der Süddeutschen Zeitung über russische Geldwäsche, wonach in den Jahren 2010 bis 2014 mindestens 20 Milliarden Euro russisches Schwarzgeld in der Europäischen Union gewaschen worden sind, ist schon angesprochen worden. In dem Artikel finden sich zwei Zitate, die man sich in dieser Debatte noch einmal in Erinnerung rufen muss. Das eine Zitat ist:

Geldwäscher fühlen sich von der Bundesrepublik eingeladen.

Das andere Zitat lautet:

Geldwäscher lieben Deutschland.

Das ist nicht das Bild, das wir von unserem Land gerne hätten. Die Diagnose ist auch nicht neu. Wenn es um die Frage der Schattenfinanzzentren geht und von den NGOs internationale Rankings aufgestellt werden, dann taucht die Bundesrepublik Deutschland leider regelmäßig relativ weit oben auf. Es stellt sich die Frage: Was passiert hier eigentlich? Was ist in den letzten Jahren passiert? Jetzt haben wir wieder ein Gesetz, wo es im Wesentlichen um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie geht. Wir haben also nicht einen eigenen Ansatz, das Defizit in unserem eigenen Land anzugehen, sondern es ist erneut getrieben von der Europäischen Union. In den Jahren seit 2009 wäre es notwendig gewesen – der Bundesfinanzminister ist für dieses Thema zuständig –, irgendwann zu überlegen: Was machen wir eigentlich, um diese Diagnose, diesen Zustand auch aus unserem eigenen Interesse heraus zu überwinden? Es kann nicht sein, dass wir immer warten, bis die Europäische Union handelt. Vor allem angesichts des ständigen Fingerzeigs von Deutschland auf Steueroasen da und dort ist es nicht lauter, nicht vor der eigenen Haustüre zu kehren. Das ist notwendig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Kernstück des Gesetzes, das in der Öffentlichkeit am meisten bekannt ist, ist das Transparenzregister. Es ist schon im Jahr 2014 von der Financial Action Task Force angemahnt worden, dass in Deutschland ein solches Register fehlt. Es ist eine langjährige Forderung, dass wir ein solches Register bekommen. Jetzt könnte man froh sein, dass es das gibt. Aber es wird keine wirkliche Öffentlichkeit hergestellt, weil dieses Register nur auf Antrag eingesehen werden kann, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Auf der einen Seite gibt es das Problem, dass viele aufgrund dieser Voraussetzungen abgehalten werden, diese Information einzusehen, andererseits wird es ein Problem bei der Qualität der darin enthaltenen Daten geben. Wie stellt man denn sicher, dass das, was in einem solchen Register steht, wirklich stimmt? Am besten über eine öffentliche Kontrolle, also dadurch, dass korrigiert werden kann, wenn Leute merken, dass irgendwelche Daten nicht stimmen.

Deswegen wird für uns ein wichtiger Punkt in den Beratungen des Gesetzes sein, dass wir es schaffen, dieses Register zu einem öffentlichen Register zu machen. Das ist auch aus Teilen Ihrer Parteien gefordert worden. Es ist eine Forderung der Zivilgesellschaft. Wir werden uns dafür starkmachen. Ein nichtöffentliches Transparenzregister schafft keine wirkliche Transparenz. Deswegen brauchen wir eine Korrektur.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch fehlt es wieder an Datenschutz. Das, was uns manche Unternehmerinnen und Unternehmer sagen, ist nicht ganz falsch. Wir wollen nicht, dass sich Unternehmen verschleiern können; aber Personen haben einen Anspruch darauf, dass ihre sensiblen Daten geschützt werden. Deswegen meinen wir, dass man noch einmal darüber reden muss, ob man mit einer Verschlüsselung der sensiblen Daten ein Stück mehr Datenschutz erreichen kann. Auch das werden wir in die Beratungen einbringen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn es um die Verlagerung der Financial Intelligence Unit geht, dann werden wir uns das genau anschauen müssen. Der Aufwuchs der Beschäftigten ist sicher hilfreich. Aber allein die Verlagerung wird das Strukturproblem, dass Informationen aus vielen Branchen überhaupt nicht kommen, dass Verdachtsmeldungen überhaupt nicht da sind und nicht die richtige Qualität haben, dass die Behörden nicht zusammenarbeiten, nicht lösen. Deswegen bleibt der Appell an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, das seit Jahren bekannte Problem: „Wie stellen wir uns organisatorisch, behördlich auf, welche Behörde macht was und wie arbeiten sie zusammen?“ endlich sinnvoll anzugehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einen Punkt kurz ansprechen. Es geht um die Frage, die jetzt gerade auf europäischer Ebene diskutiert wird – die Bundesregierung steht da auf der Bremse –: Kann man eigentlich bei Immobilieneigentum feststellen, wem da was gehört, wenn man zum Beispiel Vermögen von Kriminellen einziehen will? Ich glaube, auch da gibt es in Deutschland noch Nachsteuerungsbedarf; das sollten wir hier diskutieren. Es sollte vielleicht nicht so sein, dass wir da wieder auf eine europäische Initiative, auf Druck von europäischer Seite warten, sondern aus unserem Interesse dafür sorgen, dass Strafverfolgungsbehörden hier die Möglichkeit haben, die Strafverfolgung zu leisten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächstes spricht Dr. Frank Steffel von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089605
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie
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