23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 12

Michael Meister - Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie – das hört sich zunächst etwas technisch und schwierig an. Das ist allerdings ein Thema, das uns alle betrifft; denn jeder von uns hat schon im Laden oder im Internet bargeldlos gezahlt, ob nun mit einer Debitkarte oder einer Kreditkarte, ob kontaktlos oder mit dem Handy. Genau solche Bezahlvorgänge werden in der Zahlungsdiensterichtlinie rechtlich geregelt und fundamentiert. Wir haben in der digitalen Welt einen massiven Wandel bzw. technologischen Fortschritt zu verzeichnen. Deshalb müssen wir überlegen, wie wir sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch im Bereich des Aufsichtsrechts dafür neue, vernünftige Rahmenbedingungen schaffen können. Zum Zivilrecht wird der Kollege Lange aus dem Justizministerium etwas sagen. Ich will mich daher auf die Themen des Aufsichtsrechts konzentrieren.

Unser Ziel ist, den Technologiewandel zu ermöglichen und damit neue Marktchancen zu eröffnen, die Sicherheit im Zahlungsverkehr trotz der neuen Entwicklungen sicherzustellen und den Kunden bei dieser Entwicklung so zu schützen, dass er nicht Gefahr läuft, sein Geld zu verlieren. Im Aufsichtsrecht sehen wir deshalb drei Dinge vor.

Erstens. Diejenigen, die als Zahlungsdienstleister auftreten, und diejenigen, die mit Kontoinformationen handeln, werden in Zukunft der Finanzaufsicht, der BaFin, unterstellt. Bislang unterstehen diese Dienstleister nicht der Aufsicht. Nun machen wir einen qualitativen Sprung, um die weißen von den nicht weißen Schafen zu trennen und um für Ordnung auf diesem Feld zu sorgen.

Zum Zweiten verpflichten wir kontoführende Banken, diesen Dienstleistern in Zukunft Informationen über die Konten verfügbar zu machen. Das heißt, sie müssen einen Zugang ermöglichen, allerdings natürlich nur dann, wenn der Kontoinhaber in diesen Zugang eingewilligt hat und wenn die IT-Sicherheit und der Datenschutz sichergestellt sind – der Datenschutz deshalb, damit die Konteninformationen nicht in falsche Hände gelangen, und die IT-Sicherheit, damit sich kein unbefugter Dritter zu Informationen oder dem Konto selbst Zugang verschaffen kann.

Wir glauben, dass durch den Ansatz, diesen Dienstleistern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu gewähren, in Deutschland neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und die Kunden, die diese neuen Geschäftsmodelle nutzen, damit am Ende des Tages einen gewissen Mehrwert haben.

Für die Sicherheit von Zahlungen werden bei der Authentifizierung des Kunden mindestens zwei Komponenten verlangt. Um das einmal anschaulich zu machen: Wir haben heute sehr oft einen Zahlvorgang, bei dem wir die EC-Karte nutzen und zusätzlich eine Nummer eingeben müssen. Das sind zwei voneinander unabhängige Komponenten. Beim Zahlvorgang im Internet haben wir auch die Karte und eine TAN, die die Unterschrift ersetzt. Diesen Zwei-Komponenten-Vorgang wollen wir für die Sicherheit festschreiben.

Das Ganze wird mit einer EU-Verordnung verzahnt, in der dieser Zahlungsvorgang im EU-Raum einheitlich geregelt ist, sodass sich die Bürger jenseits dessen, was wir national umsetzen, darauf verlassen können, dass es einen einheitlichen Ansatz im gesamten EU-Raum gibt. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir versuchen, die Marktchancen und die neuen Technologieentwicklungen auf der einen Seite mit der Sicherheit des Zahlungsverkehrs und dem Kundenschutz auf der anderen Seite in eine ausgewogene und vernünftige Balance zu bringen.

Wir haben die Aufgabe, diese Richtlinie bis zum Januar kommenden Jahres umzusetzen. Da könnte man sagen: Na ja, wir könnten eigentlich geruhsam die Bundestagswahl abwarten und dann an die Umsetzung herangehen. – Ich glaube allerdings, wenn man sich den Kalender anschaut, stellt man fest, dass es klug ist, sich dieser Aufgabe noch vor Ende der Legislaturperiode zu stellen. Dazu möchte ich Sie herzlich einladen und hoffe auf gute Beratungen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Dr. Meister. – Jetzt stellt sich bei uns hier oben die Frage, ob es neben den weißen und den schwarzen Schafen auch die nicht weißen gibt? Also sind die nicht weißen Schafe schwarze, oder ist da noch irgendetwas zwischen?

(Margaret Horb [CDU/CSU]: Die sind noch grün hinter den Ohren!)

– Grüne Schafe? Nein! – Aber Sie sehen, wir lauschen interessiert Ihrer Rede.

Nächste Rednerin: Susanna Karawanskij für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089867
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
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