23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 12

Christian Lange - Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben es bei Bestellungen im Internet sicher schon selbst gemerkt: Die Möglichkeiten, schnell und unkompliziert zu zahlen, sind größer geworden. Vielleicht haben wir uns aber auch schon einmal gefragt, was eigentlich passiert, wenn bei diesen Vorgängen etwas schiefgeht. Wer haftet eigentlich, wenn eine Zahlung ausgelöst wurde, die die betreffende Person gar nicht autorisiert hat? Wer trägt die Beweislast? Das klang gerade eben an. Wie und von wem bekommen wir unser Geld zurück, wenn außer der Bank noch ein sogenannter Zahlungsauslösedienst in den Zahlungsvorgang eingeschaltet war?

Dass Verbraucher vor unautorisierten Zahlungen oder Fehlüberweisungen auch in den Fällen, in denen sie auf neue Zahlungsdienste zurückgreifen, geschützt werden, ist von großer Bedeutung; denn die Öffnung des Marktes für neue Dienstleistungen, so wünschenswert sie ist, soll nicht dazu führen, dass neue Risiken auf Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden.

Zu dem Thema Zahlungssicherheit hat Ihnen mein Kollege aus dem Bundesfinanzministerium Dr. Meister die aufsichtsrechtlichen Regelungen bereits erläutert. Mit dem zivilrechtlichen Teil des Ihnen nun vorliegenden Gesetzentwurfes gliedern wir die Zahlungsauslösedienste in das bestehende zivilrechtliche Haftungsregime ein. Der Kontoinhaber kann sich bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich weiter an sein Kontoinstitut halten, das wiederum – auch das wird in Zukunft rechtssicher geregelt sein – bei dem Zahlungsauslösedienst Regress nehmen kann. Damit wird vermieden, dass Kontoinhaber von einem Zahlungsdienstleister an den anderen verwiesen werden und am Ende leer ausgehen. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, gibt es weitere wesentliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Händler und Dienstleister dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine Gebühren mehr dafür verlangen, dass ihre Kunden mit SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift oder einer gängigen Kreditkarte bezahlen.

In Deutschland kann man sich eine Lastschrift ohne Angabe von Gründen binnen acht Wochen erstatten lassen. Dieses sogenannte bedingungslose Erstattungsrecht war bislang vertraglich geregelt und hat ganz wesentlich zur Akzeptanz des Lastschriftverfahrens bei uns in Deutschland beigetragen. Es wird jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt und gilt in Zukunft europaweit.

Für nicht autorisierte Zahlungen haften Zahler derzeit zwar begrenzt, aber immerhin noch in Höhe von 150 Euro. Dieser Betrag wird nunmehr auf 50 Euro abgesenkt.

Weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird der Kunde bei missbräuchlicher Nutzung seiner abhandengekommenen Zahlungskarte besser geschützt. Die Bank muss in Zukunft unterstützende Beweismittel vorlegen, wenn sie behauptet, dass der Kunde den Missbrauch vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht hat.

Bei Fehlüberweisungen ist es für den Überweisenden oft schwierig, den Geldbetrag zurückzuerhalten. Sein eigener Zahlungsdienstleister muss ihn hierbei unterstützen. Mit dem Gesetzentwurf wird jetzt auch die Bank des Empfängers verpflichtet, die notwendigen Informationen mitzuteilen, damit der Zahler sein Geld zurückerhält.

Also, meine Damen und Herren: eine gute Sache – eine gute Sache für Verbraucherinnen und Verbraucher. Deshalb darf auch ich Sie um Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bitten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Christian Lange. – Nächster Redner: Dr. Gerhard Schick für Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089870
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine