Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angeklungen: Was die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beinhaltet, hat eine große Praxisrelevanz. Es gibt ganz viele Details und Hintergründe, mit denen wir uns am liebsten nicht beschäftigen. Wir als Gesetzgeber müssen uns aber sehr intensiv damit beschäftigen, damit es nachher im Alltag möglichst wenig Ärger oder Geldverlust gibt.
Das Umsetzungsgesetz ist da im Kern auf dem richtigen Weg. Vieles ist vorgegeben. Es sind auch schon viele Aspekte genannt worden, auf die zu achten ist. Ich will ein Beispiel nehmen, eine Flugbuchung im Internet: Sie suchen Ihre Flugstrecke, vergleichen die Preise, wählen das günstigste Angebot, klicken durch den Buchungsprozess und wollen mit der Kreditkarte bezahlen. Dann gibt es plötzlich einen Aufschlag. Zum Flugpreis kommt noch die Optional Payment Charge dazu. Es wird alles etwas teurer und intransparent. Dann überlegen Sie, ob Sie noch einmal von vorne anfangen. Vielleicht ist dann aber das Angebot plötzlich weg, und der Preis ist nicht mehr derselbe wie vorher. – Es stellt sich also die Frage: Was ist eigentlich das richtige Zahlungsmittel? Viele Verbraucher gehen den einfachen Weg und bleiben auf höheren Kosten als notwendig sitzen. Da für einen guten Rahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen, ist richtig und notwendig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Problem beschränkt sich nicht auf Flugbuchungen, sondern das gibt es bei jeder Art von Transaktion.
Das ist allerdings nur eine der Neuerungen, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen sollen. Die Richtlinie beinhaltet einen Strauß von Neuerungen, die den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum vorantreiben und Zahlungen für den Verbraucher grenzüberschreitend einfacher und billiger machen. Derzeit betragen die Kosten bei den Verbrauchern für Zahlungen in der Europäischen Union immer noch knapp 130 Milliarden Euro. Da sind also durch die Europäisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher richtig viele Vorteile herauszuholen.
Gleichzeitig schafft die Richtlinie für bestimmte Innovationen, die sich am Markt etabliert haben, einen Rechtsrahmen, sodass diese nicht länger in einem Graubereich agieren müssen. Das ist wichtig; denn diese neuen Methoden – das ist schon genannt worden – verlangen uns sensible Daten ab. Sogenannte Zahlungsauslösedienste – den meisten in Form der Sofortüberweisung bekannt – werden immer häufiger angeboten und genutzt. Die Händler bekommen eine sofortige Zahlungsgarantie. Der Kunde benötigt weder eine Kreditkarte noch einen anderen Service, sondern nur ein ganz normales Bankkonto. Er muss noch nicht einmal die Homepage seiner Bank besuchen, sondern kann alles über die Händlerseite abwickeln. Das alles ist sehr praktisch. Doch diesen praktischen Möglichkeiten steht eben auch ein Missbrauchspotenzial und – das ist schon angedeutet worden – die Frage gegenüber: Was geschieht denn, wenn etwas schiefgeht? Wer haftet dann? Ist es das Kreditinstitut, der Zahlungsauslösedient oder der Händler? Oder bin ich als Verbraucher letztlich derjenige, an dem die Kosten hängen bleiben? Deswegen ist es notwendig, dass wir jetzt auch bei der Umsetzung in Bezug auf die Details noch einmal darauf achten, dass es gerade nicht die Verbraucherin oder der Verbraucher ist – sie haben häufig die geringste Kenntnis –, welche bzw. welcher nachher die Lasten trägt.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass es bei allen Beteiligten in der Kette immer einen Anreiz gibt, sich für die Lösung einzusetzen, bei der es am wenigsten Missbrauchspotenzial gibt. Das ist nicht ganz trivial; denn heute ist es ja häufig so, dass es für die Anbieter gar keinen Anreiz gibt, das möglichst sicher zu machen, weil sie selber so nachher keinen Schaden haben.
Das ist jetzt genau die Linie, die wir finden müssen: Wir müssen für Innovationen offen sein, gleichzeitig den bürokratischen Aufwand gering halten und das Missbrauchspotenzial eindämmen. Darauf werden wir jetzt bei den Diskussionen über die Umsetzung achten.
Danke.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Gerhard Schick. – Nächster Redner ist Matthias Hauer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089879 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie |