Matthias HauerCDU/CSU - Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beginnen heute mit den Beratungen zur deutschen Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU. Damit stärken wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir passen den Rechtsrahmen an den technologischen Fortschritt an. Wir fördern Innovation und sorgen für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Dafür werden wir das Aufsichtsrecht und das Zivilrecht ändern. Gerade die Regelungen bzw. Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch werden für Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Die Details dazu haben gerade die Parlamentarischen Staatssekretäre Herr Dr. Meister und Herr Lange ausgeführt.
Wir werden die parlamentarischen Beratungen aber auch dazu nutzen, noch einmal auf die Auswirkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes aus dem Jahr 2015 zu sehen. Und wir werden uns die Regelungen zur Finanzierung durch Crowdfunding im Detail anschauen. Dazu gab es eine Evaluierung durch die Bundesregierung. Auch die Ergebnisse daraus werden wir in dieses Gesetz mit einfließen lassen.
„Geld ist geprägte Freiheit“. Das sagte der russische Schriftsteller Dostojewski bereits im 19. Jahrhundert. Das Zitat ist, zugegeben, etwas abgegriffen – wie vielleicht auch die eine oder andere Euro-Münze, die Sie heute im Portemonnaie dabei haben. Es stimmt aber noch heute. Dostojewski meinte keine Bitcoins und kein Giralgeld, er meinte Bargeld. Bargeld ist mehr als geprägte Freiheit. Es ist auch gelebter Datenschutz. Jeder soll auch weiterhin frei entscheiden können, ob er lieber bar oder bargeldlos bezahlt. Die Freiheit des Bargeldverkehrs ist uns sehr wichtig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Gerade der Onlineeinkauf kommt am bargeldlosen Zahlungsverkehr aber nicht vorbei. Egal ob am Computer, über Smartphone, per App oder auf anderem Wege: Innovative Unternehmen haben für jede Menge technischen Fortschritt gesorgt. Es gibt viele neue Dienstleister, die bisher in einem aufsichtsrechtlichen Graubereich tätig waren. Das ändern wir jetzt. Wir sorgen für eine Aufsicht durch die BaFin. Im Übrigen stärken wir mit dem Gesetz auch den Verbraucherschutz und die Sicherheit bei bargeldlosen Zahlungen.
Wer häufig online einkauft oder bucht, kennt den Begriff „Zahlungsmittelentgelt“. Gerade der sorgt für viel Frust bei Kundinnen und Kunden sowie für Zusatzkosten. Herr Dr. Schick von den Grünen hat das gerade am Beispiel einer Flugbuchung deutlich gemacht. Ich nehme einmal das Beispiel einer Bahnkartenbuchung. Wie läuft sie ab? Man sucht sich eine Bahnverbindung heraus und schaut, zu welcher Uhrzeit man fahren möchte. Man durchforstet mehrere Ticketoptionen und sucht sich einen Sitzplatz in einem bestimmten Abteil aus. Man gibt seine persönlichen Daten – den Namen und die Adresse – ein. Und ganz am Ende, nachdem man alles mühsam eingegeben hat, stellt man fest: Wenn man mit einer Kreditkarte bezahlt, wird es teuer. Man wird bei Bahnfahrten mit bis zu 3 Euro zur Kasse gebeten. Bei Flugbuchungen können es – da ergänze ich den Kollegen Dr. Schick gerne – schnell 10 Euro, 20 Euro oder noch mehr werden. Bei Hotelbuchungen oder im Onlinehandel ist das oft ähnlich.
Wir machen damit nun Schluss. Bei Zahlungen per Überweisung, per Lastschrift oder mit gängigen Kreditkarten wird es kein Zahlungsmittelentgelt mehr geben. Das führt auch zu mehr Transparenz beim Preisvergleich.
(Beifall bei der CDU/CSU – Richard Pitterle [DIE LINKE]: Nur Bares ist Wahres!)
– Herr Pitterle, Sie haben das richtig erkannt: Nur Bares ist Wahres. Das ist nur manchmal im Internet etwas schwierig.
Mehr Verbraucherschutz schaffen wir aber auch für alle Bankkunden. Die Rückbuchung von Lastschriften wird verbraucherfreundlicher ausgestaltet. Gleiches gilt auch für die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, zum Beispiel beim Kreditkartenmissbrauch. Auch diese Neuregelungen kommen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wir werden die anstehenden Beratungen dazu nutzen, die noch offenen Fragen zu klären. Wir werden uns intensiv austauschen mit Experten, mit den betroffenen Verbänden, mit Verbraucherschützern. Dabei stehen für uns der sichere Zahlungsverkehr, ein hohes Maß an Datenschutz und verbraucherfreundliche Lösungen im Vordergrund. Gleichzeitig wollen wir aber auch Raum lassen für weitere Innovationen im Bereich des Zahlungsverkehrs, für neue kundenorientierte Dienstleistungen und für zusätzliche Arbeitsplätze in diesem Bereich in Deutschland.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Matthias Hauer. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Dr. Jens Zimmermann für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089880 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie |