23.03.2017 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 19

Katja KeulDIE GRÜNEN - Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Mit dem Gesetz sollte ursprünglich nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, sondern darüber hinaus auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte modernisiert werden. Dieses zweite Ziel wurde nun gründlich verfehlt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Veränderungen aus dem Parlament heraus wären besser unterblieben. Jetzt ist das Gesetz quasi entkernt, indem es auf Qualitätssicherung und Verbraucherschutz gänzlich verzichtet. Das ist mehr als schade.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Fangen wir trotzdem mit dem kleinen positiven Aspekt an: Der Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes steht künftig auch bei grenzüberschreitender Beratung nicht mehr in Zweifel. Die jetzige Formulierung stellt klar: Der Rechtsuchende oder die Rechtsuchende soll bei einer grenzüberschreitenden Beratung immer dann geschützt sein, wenn Gegenstand der Beratung deutsches Recht ist.

Erfreulich ist auch die Einführung der Briefwahl bei den Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammer. Dass die Kammern die Briefwahlen jetzt nicht nur durchführen können, sondern auch müssen, ist allerdings eher skurril.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Diese Entscheidung hätte man den Kammern selbst überlassen können.

Die wichtigste Neuerung im Regierungsentwurf war vor allem die Konkretisierung der Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft, und zwar durch die Satzungsversammlung, also durch das frei gewählte Anwaltsparlament. Die Fortbildungspflicht dient der Qualitätssicherung für die Verbraucher und der Förderung und Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung. Dieser Vorschlag wurde auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens von allen Experten begrüßt, auch von dem Kollegen Flisek, wie wir gerade gehört haben.

Das Gleiche gilt für die Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Auch dies ist eine Forderung, die sowohl die Rechtsuchenden als auch die Rechtsanwälte selbst vor Haftungsfallen schützen soll. Deswegen ist es völlig unverständlich, warum diese guten und notwendigen Regelungen ersatzlos aus dem Gesetzentwurf verschwunden sind. Die Erklärungen für diesen Rückschritt sind schwammig und überzeugen nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Eine übermäßige finanzielle und zeitliche Belastung sehe ich durch eine Fortbildungsveranstaltung von zehn Stunden im Jahr eher nicht. Für Berufseinsteiger gibt es in der Regel ohnehin entsprechende Vergünstigungen. Außerdem gab es den sinnvollen Vorschlag, die Fortbildungspflicht in den ersten fünf Jahren nach dem zweiten Staatsexamen zugunsten der Berufsanfänger auszusetzen. Das wäre schon deswegen sinnvoll, weil den frisch Examinierten die Ausbildungsinhalte ohnehin noch präsent sind und die Regelung vor allem die älteren Berufskollegen zur regelmäßigen Fortbildung anhalten sollte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)

Dann hieß es – das haben wir eben auch noch mal gehört –, es ginge in Wahrheit um die Profitinteressen der Fortbildungsveranstalter, zu denen unter anderem auch die Kammern gehören. Das ist nun wirklich ein merkwürdiges Argument: Weil Fortbildung Geld kostet, verzichten wir lieber ganz darauf. Dabei wäre die zusätzliche Nachfrage ohnehin gar nicht so riesig, weil die Fachanwaltsfortbildungen ja auf die allgemeine Fortbildung angerechnet werden sollten. Aus gutem Grund nehmen schon heute die meisten Anwälte an Fachanwaltsfortbildungen teil. Trotzdem wollten Sie das nicht.

(Christian Flisek [SPD]: Wer? Wer wollte das nicht? – Gegenruf des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ihr wolltet das nicht!)

Es drängt sich vielmehr ein ganz anderer Grund für die Streichung auf. Angeblich soll es überflüssig und unzumutbar sein, wenn Unternehmensanwälte – so Herr Seif im Ausschuss –, die doch ohnehin jahrelang nur für ihr Unternehmen tätig sind und dort ihr eigenes Spezialgebiet bearbeiten, mit derartigen Fortbildungspflichten belästigt werden.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Nur die Altersvorsorge! – Detlef Seif [CDU/CSU]: Frau Keul, das ist kein Zitat von mir! Das ist falsch!)

Da rächt sich jetzt das freundliche Entgegenkommen gegenüber den Syndikusanwälten im letzten Jahr. Als es darum ging, Mitglied im anwaltlichen Versorgungswerk sein zu dürfen, war es allen so wichtig, ihre Arbeit als anwaltliche verstanden zu wissen.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist verkehrt, was Sie da jetzt sagen! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Populismus!)

Das hörte allerdings bereits bei der Erkenntnis auf, dass anwaltliche Tätigkeit auch eine Berufshaftpflicht nach sich zieht.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rosinenpickerei!)

Auch jetzt will man sich nicht mit weiteren störenden Pflichten belasten. So geht das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sie haben das Syndikusgesetz nicht verstanden, Frau Kollegin!)

Wer seine anwaltliche Tätigkeit ernst nimmt, muss vorrangig die Interessen der Rechtsuchenden in den Blick nehmen. Außerdem dient konsequente Qualitätssicherung auch den Interessen der Anwaltschaft selbst und der Rechtspflege insgesamt. Wer sich daran nicht beteiligen möchte, sollte auf eine Anwaltszulassung besser verzichten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Diesen entkernten Gesetzentwurf lehnen wir ab. Dem Entwurf Ihres Justizministers hätten wir gerne zugestimmt. Deswegen stellen wir dessen ursprüngliche Vorschläge mit unserem Änderungsantrag hier und heute noch einmal zur Abstimmung.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Sehr vernünftig! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zweite Chance!)

Nutzen Sie die Chance!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, wir stimmen für die Heiko-Maas-Sache! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, wir stimmen für Heiko Maas! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist er denn?)

Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion die Chance, diese Debatte abzuschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU )


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7089958
Wahlperiode 18
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie
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