Ulla Schmidt - Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
Hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/11637, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/10714 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte alle, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7089966 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht |